LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9133 30.06.2015 Datum des Originals: 25.06.2015/Ausgegeben: 03.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3466 vom 28. Mai 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat, Dietmar Brockes und Henning Höne FDP Drucksache 16/8797 Anstehende Änderungen bei den Erneuerbaren-Subventionen – Können ab dem Jahr 2016 errichtete Windparks überhaupt noch rentabel betrieben werden? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3466 mit Schreiben vom 25. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Präsident des Bundesverbands Windenergie, Hermann Albers, hat sich in einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten, veröffentlicht unter dem Titel „Windparks zu bauen wird sehr, sehr schwer werden“ in der online-Ausgabe vom 26.05.2015 zum weiteren Windenergieausbau im Binnenland geäußert. Nach seiner Auffassung stünde die Windkraftbranche aufgrund anstehender Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Subventionen der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor erheblichen Problemen. Ab dem Jahr 2016 tritt eine Neuregelung des EEG in Kraft, wonach Windstrom nicht mehr vergütet wird, wenn in Deutschland die Strompreise, nicht zuletzt aufgrund des Überangebots erneuerbarer Energien, länger als sechs Stunden negativ sind. Gegenüber den Stuttgarter Nachrichten äußerte sich Albers mit den Worten: „Wir haben den Einfluss dieser Regel untersuchen lassen. Das Ergebnis: Über eine Dauer von 18 Jahren könnten bis zu 40 Prozent der Stromproduktion einer Windkraftanlage nicht mehr vergütet werden. Unter diesen Bedingungen wird es 2016 sehr, sehr schwer, überhaupt noch Windparks zu bauen. Zumal dann die regulären Vergütungssätze ohnehin drastisch sinken werden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9133 2 Ab dem Jahr 2017 wird zudem die EEG-Förderung umgestellt. Subventionsberechtig sollen dann nur noch Windenergieprojekte sein, die sich durch Ausschreibungen im freien Wettbewerb gegenüber teureren Projekten durchgesetzt haben. Den Zuschlag werden daher voraussichtlich nur noch gute, also windreiche Standorte, erhalten. Diese liegen zumeist in Küstennähe. Teure EEG-Subventionen für die unwirtschaftliche Energieerzeugung an windarmen Standorten im Binnenland, wie in NRW, dürfte es mit einem Ausschreibungsverfahren grundsätzlich nicht mehr geben und damit auch keinen Windenergiezubau. Dies hat auch Umweltminister Remmel erkannt. Zusammen mit seinen Grünen-Amtskollegen hat er am 21.05.2015 in einer Pressemitteilung eine „Schieflage beim Windkraftausbau“ beklagt . Der Windenergieausbau in Binnenländern wie NRW stehe vor dem Aus, sofern nicht die EEG-Subventionen für Binnenlandstandorte angehoben und eine regionale Komponente eingeführt werde. Andernfalls würden windstarke Standorte bei Ausschreibungen gegenüber dem Binnenland „bevorteilt“. 1. Welche Auswirkungen auf den Zubau von Windenergieanlagen in NRW 2016 er- wartet die Landesregierung aufgrund der anstehenden Änderungen der EEGFörderung ? Das derzeit geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht durch die Übergangsbestimmung zur Umstellung auf Ausschreibungsverfahren, dass Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigt sind und vor dem 1. Januar 2019 in Betrieb genommen worden sind, eine wirtschaftlich auskömmliche Vergütung ohne Ausschreibung erhalten. Insofern erwartet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 keine Auswirkungen auf den Zubau von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. 2. Welche Folgen für den Windenergiezubau in NRW, im Vergleich zu den Küsten- ländern, wird es geben, wenn das aktuelle Referenzertragsmodell unverändert als Grundlage für die EEG-Ausschreibungsförderung übernommen werden sollte ? Das derzeit geltende Referenzertragsmodell birgt aus Sicht der Landesregierung bei einer 1:1-Übertragung die Gefahr, dass weniger windhöffige Standorte sich in unmittelbarer Konkurrenz mit windhöffigeren Küstenstandorten bei hoher Wettbewerbsintensität nicht durchsetzen können. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt sich daher bei der derzeit anstehenden Konkretisierung des Ausschreibungsdesigns für die Windenergie an Land dafür ein, dass ein Windhöffigkeitsfaktor im Ausschreibungsdesign verankert wird, um faire Wettbewerbsbedingungen für einen räumlich verteilten Ausbau der Windenergie – auch in Nordrhein -Westfalen – zu gewährleisten. Hierfür soll aus Sicht der Landesregierung NordrheinWestfalens eine Modifizierung des sog. Referenzertragsmodells im Erneuerbaren-EnergienGesetz erfolgen. Zudem setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass eine regionale Komponente im Ausschreibungssystem den regional ausgeglichenen Zubau sicherstellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9133 3 3. Wie wirken sich die anstehenden Änderungen der EEG-Förderung auf die in der Potenzialstudie Erneuerbare Energien in NRW – Teil 1 Windenergie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf Kreis- sowie Gemeindeebene ausgewiesenen machbaren Potenziale für die Windenergienutzung und entsprechend auf die Wirtschaftlichkeit von neuen Windenergieanlagen ab dem Jahr 2016 aus? Es wird davon ausgegangen, dass grds. auch im Wege der Ausschreibung eine wirtschaftlich auskömmliche Vergütung erzielt werden kann. Insofern ändert sich an den Potenzialen in Nordrhein-Westfalen nichts. 4. Kann das Ziel der Landesregierung, die Steigerung des Anteils der Windenergie an der NRW-Stromversorgung von derzeit rund 3,9 % auf 15 % im Jahr 2020 noch erreicht werden, wenn die EEG-Änderungen in Kraft treten und der Zubau von Windenergieanlagen in NRW mangels EEG-Förderung unwirtschaftlich wird? 5. Ist die Landesregierung bereit, ihr Ziel der Steigerung des Anteils der Windener- gie an der NRW-Stromversorgung auf 15 % im Jahr 2020 den aktuellen und absehbaren künftigen energiewirtschaftlichen Realitäten anzupassen? Die Landesregierung sieht keinen Anlass, ihre Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu verändern. Im Übrigen setzt sich die Landesregierung politisch für Rahmenbedingungen ein, die den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sichern.