LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9153 02.07.2015 Datum des Originals: 02.07.2015/Ausgegeben: 07.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3486 vom 3. Juni 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth, Yvonne Gebauer und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/8838 Warum verschweigt die Landesregierung die konkrete Verwendung der BAföGMillionen ? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3486 mit Schreiben vom 2. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Inneres und Kommunales, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bund und Länder hatten sich 2014 darauf geeinigt, dass der Bund zum 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) übernimmt. Im Gegenzug sollten die Länder die freiwerdenden Mittel, allein in Nordrhein -Westfalen 279 Millionen Euro, zusätzlich in Bildung investieren. In der Öffentlichkeit hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, viele Bundesländer dafür kritisiert, ihren Teil der Vereinbarung nicht einzuhalten. Die freigewordenen BAföG-Millionen wären demnach nicht oder nicht nur in die Bildung geflossen. Wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. Mai 2015 zu entnehmen war, hat der Bundestagsabgeordnete Albert Rupprecht diesbezüglich alle Landesregierungen angeschrieben und um Aufklärung gebeten, für welche Zwecke die Landesregierungen die BAföG-Millionen verwenden. Die rot-grüne NRW-Landesregierung habe zwar dem Abgeordneten Rupprecht geantwortet, jedoch die Mittelverwendung nicht detailliert aufgelistet. Diese Aussage verwundert insofern, als dass die Landesregierung am 7. Oktober 2014 in der zweiten Ergänzung zum Haushaltsgesetz 2015 (Drucksache 16/6990) die Verwendung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9153 2 der BAföG-Millionen sehr wohl explizit aufschlüsselt. In Erwartung der Vereinbarung seien dabei folgende Aufwüchse im Haushalt verankert worden:  Die Kofinanzierung des Hochschulpaktes;  11 Millionen Euro für den Ausbau der offenen Ganztagsschule, 22 Millionen ab 2016;  35 Millionen Euro Zuweisung an die Kommunen für die schulische Inklusion;  100 Millionen Euro für die plusKita- und Verfügungspauschalen im Rahmen der 2. KiBiz-Revision. Dies wirft die Frage auf, warum dem Bundestagsabgeordneten Rupprecht nicht entsprechend geantwortet wurde. Denn es zweifelhaft, ob es sich bei diesen Ausgaben tatsächlich um zusätzliche Aufwendungen handelt. Der Hochschulpakt selbst wurde bereits im Jahre 2007 mit dem Ziel beschlossen, u.a. aufgrund doppelter Abiturjahrgänge die Zahl der Studienplätze bis 2020 erheblich aufzustocken. Es war daher stets abzusehen, dass nach 2015 auch eine dritte Programmphase folgen würde. Die notwendigen Mittel zur Kofinanzierung des Hochschulpaktes muss das Land Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Übernahme der Leistungen des BAföG durch den Bund bereits eingeplant haben, sofern die Landesregierung nicht auf den Anteil des Bundes an den Hochschulpaktmittel verzichten wollte. Die Planungen für jährlich 100 Millionen Euro für plusKita- und Verfügungspauschalen finden sich schon 2013 erstmals im Referentenentwurf der Landesregierung für die zweite KiBizRevision , welche bereits Mitte 2014 beschlossen wurde. Die gesetzliche Verpflichtung der Landesregierung, 100 Millionen Euro den Kitas in Form von plusKita- und Verfügungspauschalen zur Verfügung zu stellen, fand also zeitlich und inhaltlich unabhängig von der Zusage des Bundes zur Übernahme der Leistungen des BAföG statt. Es ist ferner davon auszugehen , dass auch bei den übrigen Positionen die Landesregierung auch ohne BAföGMillionen die entsprechenden Ausgaben getätigt hätte, da z.B. auch entsprechende Zusagen gemacht worden sind. Die Landesregierung muss daher erklären, ob ohne die Übernahme der Leistungen des BAföG durch den Bund die entsprechenden Ausgaben tatsächlich nicht getätigt werden würden. 1. Warum verschweigt die Landesregierung die konkrete Verwendung der soge- nannten BAföG-Millionen? Wie von den Fragestellern richtigerweise selbst erwähnt, wurde die konkrete Verwendung in der LT-Drs. 16/6990 aufgeschlüsselt. Dieses Dokument ist öffentlich und war auch Gegenstand der Presseberichterstattung. 2. Hätte die Landesregierung ohne Übernahme der Leistungen des BAföG durch den Bund auf eine Kofinanzierung der Hochschulpaktmittel verzichtet? 3. Hätte die Landesregierung ohne die Übernahme der Leistungen des BAföG durch den Bund auf den Ausbau der offenen Ganztagsschule verzichtet? 4. Hätte die Landesregierung ohne die Übernahme der Leistungen des BAföG durch den Bund auf die Zuweisungen für Kommunen für schulische Inklusion verzichtet? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9153 3 5. Hätte die Landesregierung ohne die Übernahme der Leistungen des BAföG durch den Bund auf die Bereitstellung der Mittel für plusKita- und Verfügungspauschalen trotz gesetzlicher Verpflichtung verzichtet? Die Landesregierung trifft Entscheidungen auf Grundlage von konkreten Fakten und Prognosen . Sie bildet sich im Nachhinein keine Meinung zu hypothetischen Sachverhalten.