LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9155 02.07.2015 Datum des Originals: 02.07.2015/Ausgegeben: 07.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3553 vom 8. Juni 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/8919 Haushaltskontrolle: Entwicklung bei der Abschöpfung illegalen Vermögens Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3553 mit Schreiben vom 2. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen die Möglichkeit der Abschöpfung illegalen Vermögens beziehungsweise des erzielten Vermögens aus Verbrechensgewinnen . Ein solches, systematisches Vorgehen ist ein Baustein zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen. 1. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich des durch das Land im Jahre 2014 tatsächlich abgeschöpften Vermögens im Bereich „Verfall und Einziehung “? 2. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich des durch das Land im Jahre 2014 tatsächlich abgeschöpften Vermögens im Bereich „Unternehmensbußen “? 3. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich des durch das Land im Jahre 2014 tatsächlich abgeschöpften Vermögens im Bereich der „Rückgewinnungshilfe “? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9155 2 4. Wie hoch ist der Wert des durch das Land im Jahre 2014 tatsächlich abgeschöpften Vermögens, welches unmittelbar der Staatskasse zufließt? Die Generalstaatsanwältin und die Generalstaatsanwälte des Landes haben dem Justizministerium für das Jahr 2014 aufgrund eines landesweit einheitlichen Erhebungsrasters über die Einnahmen aus Verfall und Einziehung, Unternehmensgeldbußen und über Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe wie folgt berichtet: Erhebung Kalenderjahr 2014 GStA Düsseldorf GStA Hamm GStAin Köln NRW Gesamt 1. Hbj. 1.513.140,24 € 10.728.369,50 € 6.519.349,70 € 18.760.859,44 € 2. Hbj. 38.697.075,04 € 304.993.836,27 € 57.988.356,02 € 401.679.267,33 € Gesamt 40.210.215,28 € 315.722.205,77 € 64.507.705,72 € 420.440.126,77 € davon: Verfall/ Einziehung 1. Hbj. 690.515,55 € 1.229.550,16 € 274.560,98 € 2.194.626,69 € 2. Hbj. 1.177.808,35 € 741.288,42 € 1.569.592,86 € 3.488.689,63 € Gesamt 1.868.323,90 € 1.970.838,58 € 1.844.153,84 € 5.683.316,32 € Rückgewinnungshilfe 1. Hbj. 753.705,00 € 2.400.819,34 € 6.244.788,72 € 9.399.313,06 € 2. Hbj. 37.520.114,69 € 3.040.671,44 € 56.418.763,16 € 96.979.549,29 € Gesamt 38.273.819,69 € 5.441.490,78 € 62.663.551,88 € 106.378.862,35 € davon: zugunsten Privater 1. Hbj. 493.770,88 € 819.530,74 € 5.202.226,00 € 6.515.527,62 € 2. Hbj. 37.355.426,61 € 2.394.059,57 € 250.282,68 € 39.999.768,86 € Gesamt 37.849.197,49 € 3.213.590,31 € 5.452.508,68 € 46.515.296,48 € zugunsten des Fiskus 1. Hbj. 259.934,12 € 1.581.288,60 € 1.042.562,72 € 2.883.785,44 € 2. Hbj. 164.688,08 € 646.611,87 € 56.418.763,16 € 57.230.063,11 € Gesamt 424.622,20 € 2.227.900,47 € 57.461.325,88 € 60.113.848,55 € Unternehmens - geldbußen 1. Hbj. 68.919,69 € 7.098.000,00 € 0,00 € 7.166.919,69 € 2. Hbj. 0,00 € 301.211.876,41 € 0,00 € 301.211.876,41 € Gesamt 68.919,69 € 308.309.876,41 € 0,00 € 308.378.796,10 € Unter Mitwirkung von Spezialisten 1. Hbj. 805.919,69 € 3.478.369,50 € 4.130.916,85 € 8.415.206,04 € 2. Hbj. 37.845.217,76 € 304.749.567,01 € 42.039.497,47 € 384.634.282,24 € Gesamt 38.651.137,45 € 308.227.936,51 € 46.170.414,32 € 393.049.488,28 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9155 3 zu erwartende Einnahmen für die Justiz 1. Hbj. 759.435,24 € 8.327.550,16 € 274.560,98 € 9.361.546,38 € 2. Hbj. 301.953.164,83 € 1.569.592,86 € 303.522.757,69 € Gesamt 759.435,24 € 310.280.714,99 € 1.844.153,84 € 312.884.304,07 € Von den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wurden im selben Zeitraum in eigener Zuständigkeit weitere acht Unternehmensgeldbußen in Höhe von insgesamt 698.000,- Euro verhängt. Auch die Straf- und Bußgeldsachenstellen der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung leisten für die Festsetzungsfinanzämter unter Anwendung ihrer staatsanwaltschaftlichen Rechte nach § 399 Abs. 1 AO Rückgewinnungshilfe durch dingliche Arreste nach der Strafprozessordnung. Im Jahre 2014 sind acht Arreste nach der Strafprozessordnung mit einem Volumen von 1.311.961,- Euro ergangen. Es handelt sich dabei allerdings um Steuern, die der Landeskasse nicht vollumfänglich zufließen, da auch Gemeinschaftssteuern betroffen sind. Eine nähere Aufschlüsselung würde eine Auswertung einzelner Steuerakten, Ermittlungsakten oder Vollstreckungsakten von Hand erfordern. Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Frist nicht möglich. 5. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2014 bei Steuerstraftaten die Anordnung eines steuerlichen Arrests als vorläufige Sicherungsmaßnahme beantragt? Ein steuerlicher Arrest gemäß § 324 der Abgabenordnung erging im Jahre 2014 in vierzig Fällen. Der arrestierte Betrag betrug insgesamt 5.385.384,- Euro.