LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9157 03.07.2015 Datum des Originals: 02.07.2015/Ausgegeben: 08.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3549 vom 3. Juni 2015 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/8914 Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch den nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz in Köln Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3549 mit Schreiben vom 2. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014. Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich allerdings, dass sich diese Antwort ausdrücklich nur auf den Bereich der Strafverfolgung bezieht. Vorbemerkung der Landesregierung Anders als zu den Kleinen Anfragen 3501 bis 3547 (LT-Drs. 16/8866 bis 16/8912), die sich auf polizeiliche Maßnahmen beziehen, müssen die vom Verfassungsschutz als Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales erhobenen Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht im nachgeordneten Bereich abgefragt werden, sondern liegen direkt vor. Dabei beziehen sich die Fragen 1 bis 4 auf Maßnahmen des Verfassungsschutzes im Stadtgebiet von Köln. Soweit solche Maßnahmen getroffen werden, erfolgen sie stets im Rahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9157 2 einer G 10-Anordnung nach Entscheidung von der vom Parlamentarischen Kontrollgremium eingesetzten G10-Kommission. Dies geschieht nicht orts-, sondern personenbezogen. Die Beantwortung bezieht sich daher auf den Einsatz gegenüber Personen mit Wohnsitz in Köln. 1. Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit dem 01.01.2014 bis heute durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Köln vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMKEinstufung des Vorgangs)? Es erfolgten keine Funkzellenabfragen. 2. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute W-LAN-Catcher durch den nordrhein -westfälischen Verfassungsschutz im Stadt-gebiet von Köln eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Es wurden keine W-LAN-Catcher eingesetzt. 3. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute IMSI-Catcher durch den nordrhein- westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Köln eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? Es wurde keine IMSI-Catcher eingesetzt. 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) erfolgten die jeweiligen Maßnahmen? Es wurden keine Maßnahmen durchgeführt. 5. Welche weiteren Stellen außer dem NRW-Verfassungsschutz, LKA und Kölner Polizei haben nach Kenntnis der Landesregierung ihrerseits ebenfalls nicht individualisierte Funkzellenabfragen, W-LAN-Catcher, IMSI-Catcher oder OrtungsSMS im Stadtgebiet von Köln eingesetzt? Die Finanzverwaltung hat in dem angefragten Zuständigkeitsbereich Köln im Zeitraum ab dem 01.01.2014 keine selbständigen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung in eigenen Ermittlungsverfahren durchgeführt. Jedoch hat die Finanzverwaltung Erkenntnisse, die in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften durch mit der Kleinen Anfrage abgefragte Überwachungsmaßnahmen der Polizei gewonnen wurden, für eigene Steuerstrafverfahren verwertet.