LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9159 03.07.2015 Datum des Originals: 02.07.2015/Ausgegeben: 08.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3494 vom 3. Juni 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/8859 Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen der Kreispolizeibehörde Wuppertal Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3494 mit Schreiben vom 2. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Amnesty International hat im unlängst vorgestellten Jahresbericht eine mangelnde Kontrolle der Polizeigewalt in Nordrhein-Westfalen kritisiert. Vor diesem Hintergrund hatten wir die Landesregierung in unserer Kleinen Anfrage vom 03.03.2015 (Drucksachen-Nr. 16/8060) nach verschiedenen Zahlen betreffend Anzeigen, Straf- und Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamt*innen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2009 bis 2014 gefragt. In ihrer diesbezüglichen Antwort vom 13.04.2015 (Drucksachen-Nr. 16/8376) hat die Landesregierung geantwortet, es sei trotz der durch die Verfahrenspflegestelle MESTA / ACUSTA eigens programmierte Abfrage, mittels derer bei den Staatsanwaltschaften des Landes vorhandene Vorgangsverwaltungsdaten automatisiert ausgewertet werden können, notwendig, die auf diese Weise festgestellten Daten händisch bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften zu prüfen. Dies sei insgesamt für den Zeitraum 2009 bis 2014 nicht im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich gewesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9159 2 1. Wie viele Anzeigen wurden gegen Polizeibeamt*innen der Kreispolizeibehörde Wuppertal in Bezug auf die Ausübung ihres Dienstes in den Jahren 2012 bis 2014 innerhalb und außerhalb Nordrhein-Westfalens erstattet bzw. eingeleitet? (Bitte nach Jahren gruppieren und aufschlüsseln nach Datum, Art des Verfahrens , Tatort) 2. Wie viele Ermittlungen von Amts wegen wurden gegen Polizeibeamt*innen der Kreispolizeibehörde Wuppertal in Bezug auf die Ausübung ihres Dienstes in den Jahren 2012 bis 2014 innerhalb und außerhalb Nordrhein-Westfalens erstattet bzw. eingeleitet? (Bitte nach Jahren gruppieren und aufschlüsseln nach Datum, Art des Verfahrens, Tatort) Das erbetene Zahlenmaterial zu Ermittlungs- und Strafverfahren wird durch die Landesjustizverwaltung statistisch nicht erfasst. Eine Möglichkeit, die gewünschten Auskünfte mittels automatisierter Abfragen, etwa der im Rahmen früherer gleichgerichteter Kleiner Anfragen erstellten Impromptu-Abfragen der Verfahrenspflegestelle MESTA / ACUSTA, zu erlangen, besteht nicht. In dem System MESTA wird die Dienstansässigkeit beschuldigter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter nicht erfasst . Diese könnte allenfalls in dem Feld „Bemerkungen“ als Annex zu der Berufseigenschaft einer oder eines Beschuldigten vermerkt werden, wozu in der Regel kein Anlass besteht . Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften richtet sich für Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte grundsätzlich nach dem Tatort, nicht nach dem Ort der Dienstansässigkeit . Aus der Tatsache, dass ein einschlägiges Verfahren bei einer bestimmten Staatsanwaltschaft geführt wird, lässt sich daher nicht schließen, dass auch die Dienststelle der oder des Beschuldigten zu dem Bezirk dieser Staatsanwaltschaft gehört. Die Zuständigkeitsbereiche der Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens stimmen zudem nicht mit den Bezirken der Staatsanwaltschaften überein. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage würde daher die Auswertung aller von einer automatisierten Abfrage genannter Verfahren nach Dienststelle und Ort der Anzeigeerstattung bzw. Einleitung des Verfahrens von Amts wegen (innerhalb und außerhalb Nordrhein-Westfalens) von Hand erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2012 bis 2014 aufgrund welchen Tatvorwurfs/Dienstvergehens gegen Polizeibeamt*innen der Kreispolizeibehörde Wuppertal eingeleitet? (Bitte nach Jahren gruppieren und aufschlüsseln nach Datum, Art des Verfahrens, Art des Tatvorwurfs/ Dienstvergehens , Tatort) Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Dienstvergehen kann nicht erfolgen. In Bezug auf den Begriff des Dienstvergehens wird auf die Erläuterungen der Landesregierung in der Antwort (LT-Drs. 16/4233) zu Frage 1, zweiter bis letzter Absatz, der Kleinen Anfrage 1628 (LT-Drs. 16/4044) hingewiesen. Auf Grundlage der Stellungnahme des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes NRW (LAFP) ergeben sich folgende Angaben für die Jahre 2012 bis 2014: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9159 3 Jahr eingeleitete Verfahren Einstellung nach § 33 LDG NRW (Einstellung des Verfahrens) §33 Abs. 1 Nr. 1 §33 Abs. 1 Nr. 2 §33 Abs. 1 Nr. 3 §33 Abs. 1 Nr. 4 § 33 Abs. 2 2012 5 1 0 1 0 0 2013 10 2 2 3 0 0 2014 8 2 0 0 0 0 gesamt 23 5 2 4 0 0 Wie bereits in den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1628 sowie 3197 (LT-Drs. 16/4044 und 16/8376) dargestellt, ist eine weitergehende Aufschlüsselung nach einzelnen Dienstvergehen aufgrund des persönlichkeitsbezogenen Wesens des Disziplinarrechts nicht möglich. Es wird zudem auf die Darstellung des Verhältnisses von Strafverfahren und Disziplinarverfahren in der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1628 (LT-Drs. 16/4044) ergänzend hingewiesen. Zu den Ermittlungs- bzw. Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 Bezug genommen. 4. Wie viele in den Jahren 2012 bis 2014 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamt*innen der Kreispolizeibehörde Wuppertal wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte nach Jahren gruppieren und aufschlüsseln nach Datum, Art des Verfahrens, Art des Tatvorwurfs/ Dienstvergehens, Tatort) Auf Grundlage der Stellungnahme des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes NRW (LAFP) ergeben sich folgende Angaben für die Jahre 2012 bis 2014: Jahr noch aktiv Verhängte Disziplinarmaßnahme Verweis Geldbuße Kürzung (Ruhe)- Gehalt Entlassung/ Entfernung a.d. Dienst Zurückstufung 2012 1 1 1 0 0 0 2013 1 1 0 1 0 0 2014 5 1 0 0 0 0 gesamt 7 3 1 1 0 0 Zu den Ermittlungs- bzw. Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes wird auf Antwort zu Frage 1 und 2 Bezug genommen.