LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9178 03.07.2015 Datum des Originals: 03.07.2015/Ausgegeben: 08.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3484 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8836 Warum kann die Landesregierung keine Rechenschaft über Haushaltmittel ablegen? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3484 mit Schreiben vom 3. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister sowie dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat meine Kleine Anfrage 3312 nur unzureichend beantwortet. Sie muss Rechenschaft über die Verwendung von Haushaltsmitteln ablegen können. Zwar hält die Landesregierung die Auslobung von Belohnungen zu Ermittlungszwecken für sinnvoll. Allerdings hat sie offenbar gar keine Ahnung, was mit dem dafür zur Verfügung stehenden Geld passiert. Um zu beurteilen, ob Belohnungen ein sinnvolles Ermittlungsinstrument sind, ist die Verwendung der Mittel aber ein ausschlaggebendes Kriterium. Aus der letzten Haushaltsrechnung für 2013 kann man ablesen, dass aus dem Titel 68100 von den veranschlagten 450.000 Euro insgesamt 439.178,80 Euro ausgegeben wurde. Aus der Haushaltrechnung geht aber nicht hervor, wie viel für den Teilbereich „Belohnungen“ tatsächlich verwendet wurden. Dies muss der Landesregierung bzw. dem Titelbewirtschafter jedoch bekannt sein. 1. Wer ist der Titelbewirtschafter für den Titel 681 00 (Kapitel 03 110)? Der Titel 681 00 im Kapitel 03 110 wird von den jeweiligen Beauftragten des Haushalts der Polizeibehörden verwaltet und bewirtschaftet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9178 2 2. Warum kann der Titelbewirtschafter keine Rechenschaft über die Verwendung von Haushaltsmitteln ablegen? Eine Auskunft über die Verwendung von Haushaltsmitteln ist grundsätzlich jedem Titelbewirtschafter möglich. Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3312 (LT-Drs. 16/8688) bereits dargelegt, ist eine Abfrage aller nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales - Bereich Polizei - in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Summen wurden in den Jahren 2010 bis heute aus dem genannten Haushaltstitel für Belohnungen ausgezahlt? (Bitte Ansätze und tatsächliche Ausgaben für jedes Jahr auflisten.) Nach Mitteilung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ist zum nachgefragten Zeitraum ein Sachverhalt aus dem Jahr 2014 erfasst, bei dem das Polizeipräsidium Essen eine Belohnung in Höhe von 450,00 Euro ausgezahlt hat. Die Belohnung war zuvor nicht ausgelobt worden. Für Kapitel 03 110 Titel 681 00 betrug der gesamte Haushaltsmittelansatz für die betreffenden Jahre folgende Summen: 2010 425.000 Euro 2011 425.000 Euro 2012 445.000 Euro 2013 450.000 Euro 2014 450.000 Euro Dieser Mittelansatz beinhaltete jeweils 42.500 Euro für Geldbelohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder bei der Fahndung nach gesuchten Personen. 4. Wie viele Belohnungen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Detail ab 2010 bis heute ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt? (Bitte auflisten nach Jahr, Ort, Summe, Grund der Auslobung, Erfolg der Auslobung, Empfänger der Belohnung.) Nach Mitteilung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ist zu dem nachgefragten Zeitraum 2010 bis 2014 kein Sachverhalt erfasst, in dem eine ausgelobte Belohnung tatsächlich ausgezahlt wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9178 3 5. Wie viele Belohnungen hat die Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen im Detail ab 2010 bis heute ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt? (Bitte auflisten nach Jahr, Ort, Summe, Grund der Auslobung, Erfolg der Auslobung, Empfänger der Belohnung.) Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3312 (LT-Drs. 16/8688) bereits dargelegt, liegen der Landesregierung zu ausgesetzten Belohnungen im staatsanwaltschaftlichen Bereich keine Daten vor. Eine statistische Erfassung erfolgt insoweit nicht. Eine Sonderauswertung, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies gilt insbesondere für Detailabfragen.