LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9179 03.07.2015 Datum des Originals: 03.07.2015/Ausgegeben: 08.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3488 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/8840 Sicherheitsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld des diesjährigen G7-Gipfels in Elmau Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3483 mit Schreiben vom 3. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. und 8. Juni 2015 findet auf Schloss Elmau in Krün (Gemeinde GarmischPartenkirchen ) der diesjährige G7-Gipfel statt. In Garmisch-Partenkirchen selbst wurde bereits eine Woche vor dem eigentlichen Gipfeltreffen ein großräumiger Sicherheitsbereich eingerichtet, der auch zu Demonstrationszwecken nicht betreten werden darf, und damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vor Ort in weitem Umfang einschränkt. Presseberichten zufolge soll weiterhin im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 15. Juni das Schengen-Abkommen teilweise ausgesetzt und wieder Reisende an den bundesdeutschen Grenzen kontrolliert werden, um so "den Aktionsraum für grenzüberschreitend agierende Straftäter und Störer nachhaltig einzuschränken". http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g7-grenzkontrollen-bis-mitte-juni-bei-gipfelin -elmau-a-1035166.html http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/bodensee/auch-lindau-im-fokus-derbundespolizei -grenzkontrollen-vor-g7-gipfel/- /id=1542/did=15586788/nid=1542/1h98i2j/index.html Auch in Nordrhein-Westfalen werden weit im Vorfeld des Gipfels Überwachungsmaßnahmen ergriffen – so soll es zur Kontaktierung als gewaltbereit eingestufter Personen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9179 2 („Gefährderansprachen“), Nachforschungen bei Busunternehmen und Entsendung von Zivilbeamt/innen zu Vorbereitungsversammlungen von G7-Gegnern gekommen sein. Vorbemerkung der Landesregierung Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen forschen Grundrechtsträger nicht aus. Sie treffen Maßnahmen zur Aufklärung und Erkenntnisgewinnung im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen. Diese erfolgen im Zusammenhang mit Versammlungen ausschließlich zur Erfüllung der polizeilichen Aufgabe, die friedliche Durchführung versammlungsrechtlicher Veranstaltungen und den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer Werte mit Verfassungsrang zu gewährleisten. 1. Welche Maßnahmen wurden und werden durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden in Bezug auf den G7-Gipfel durchgeführt? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Im Vorfeld des G7-Gipfels in Elmau wurden zwischen den Ländern und dem Bund polizeiliche Maßnahmen abgestimmt, um Gefahrenpotenzialen aus dem In- und Ausland frühzeitig und konsequent begegnen zu können. Dabei war die hohe Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen. Die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden wurden vor diesem Hintergrund gebeten, gefahrenabwehrende Maßnahmen nach Maßgabe eigener Erkenntnisse und Lagebeurteilung durchzuführen. Gemäß der bundesweiten Abstimmung und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfolgte in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen die Prüfung bzw. im Einzelfall erforderliche Durchführung/Erteilung von  Gefährderansprachen,  Meldeauflagen,  Maßnahmen zur Unterbindung der Abreise potenzieller Störer  Platzverweisungen  Ingewahrsamnahmen sowie  Verbleibskontrollen. Im Ergebnis wurden bei 29 potenziellen Störern Gefährderansprachen und im Zeitraum vom 06.06.2015 bis zum 08.06.2015 bei 11 potenziellen Störern tägliche Verbleibskontrollen durchgeführt. Meldeauflagen wurden nicht erteilt. Maßnahmen zur Unterbindung der Abreise bzw. Ingewahrsamnahmen erfolgten nicht. Angaben zu Platzverweisungen liegen auf Landesebene nicht vor. Maßnahmen des Verfassungsschutzes NRW Der zivildemokratische Protest war kein Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz NRW. Soweit sich auch Organisationen und Personen beteiligt haben, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgen, sind deren Aktivitäten vom Verfassungsschutz NRW beobachtet worden. Dabei kamen teilweise auch Mittel nach § 5 Abs. 2 VSG NRW zum Einsatz. Mittel, die wegen ihrer besonderen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9179 3 Eingriffsintensität einer Entscheidung der G10-Kommission unterliegen, wurden nicht eingesetzt. 2. Wie viele sogenannte „Gefährderansprachen“ durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden hat es in Bezug auf den G7-Gipfel in Elmau gegeben (bitte auflisten nach Ort und veranlassenden Sicherheitsbehörden)? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Die 29 Gefährderansprachen verteilen sich auf die Kreispolizeibehörden Aachen (2), Bielefeld (5), Duisburg (2), Essen (3), Köln (9), Münster (2), Oberbergischer Kreis (2), Rheinisch-Bergischer Kreis (3) sowie Wuppertal (1). Maßnahmen des Verfassungsschutzes NRW Durch den Verfassungsschutz NRW wurden keine Gefährderansprachen durchgeführt. 3. Hat eine Ausforschung von G7-Gegnern durch Mitarbeiter/innen nordrhein- westfälischer Sicherheitsbehörden (Zivilpolizist/innen, V-Personen, etc.) stattgefunden bzw. findet noch statt (bitte aufschlüsseln nach Einsatzdaten, - orten und durchführender bzw. anordnender Sicherheitsbehörde)? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Ob und wenn ja in welchem Umfang über die in der Antwort zur Frage 1 dargestellten Maßnahmen der Gefahrenabwehr hinausgehend durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Maßnahmen zur Aufklärung und Erkenntnisgewinnung vorgenommen wurden, ist auf Landesebene nicht bekannt. Die Information wäre nur mit einem hohen Verwaltungsaufwand zu erheben. Dies ist in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Maßnahmen des Verfassungsschutzes NRW Seitens des Verfassungsschutzes NRW ist ein personenbezogener Einsatz von V-Personen nicht erfolgt. 4. Welche weiteren Ausforschungsmaßnahmen (Anfragen bei Busunternehmen, etc.) wurden und werden durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden in Bezug auf den G7-Gipfel durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Einsatzort [bzw. Wohnort/Sitz der betroffenen Personen/Unternehmen], und durchführender bzw. anordnender Sicherheitsbehörde? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Siehe Antwort zu Frage 3. Maßnahmen des Verfassungsschutzes NRW Maßnahmen im Sinne der Frage wurden vom Verfassungsschutz NRW nicht durchgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9179 4 5. Welche Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung (Telefonüberwachung, Ortungsimpulse, nichtindividualisierte Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher, W-LanCatcher ) wurden und werden von nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem diesjährigen G7-Gipfel durchgeführt (bitte nach jeweiligen Maßnahmen und Einsatzorten bzw. Wohnorten der betroffenen Personen aufschlüsseln)? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Auf Landesebene liegen keine Informationen zu Maßnahmen der Kommunikationsüberwachung durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Elmau vor. Die Information wäre nur mit hohem Verwaltungsaufwand zu erheben. Dies ist in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Ungeachtet dessen erfüllen Straftaten nach dem Versammlungsgesetz weder die Voraussetzungen des § 100a StPO noch die des § 100g Abs. 1 StPO. Maßnahmen des Verfassungsschutzes NRW Die aufgeführten Maßnahmen wurden durch den Verfassungsschutz NRW nicht ergriffen.