LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9180 03.07.2015 Datum des Originals: 03.07.2015/Ausgegeben: 08.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3480 vom 2. Juni 2015 der Abgeordneten André Kuper und Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/8832 Unterstützung der Kommunen durch Programme der Städtebauförderung Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3480 mit Schreiben vom 3. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bund stellt den Ländern jährlich Mittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung . Für das Jahr 2014 lagen die Programme bei einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Die Länder haben die Möglichkeit, diese Programme mit einer KoFinanzierung zu unterstützen und an Kommunen weiterzuleiten. 1. Wie hoch sind die Beträge gewesen, die der Bund im Jahr 2014 im Bereich der Städtebauförderung aufgeteilt auf die einzelnen Programme dem Land Nordrhein -Westfalen bereitgestellt hat? Die Beiträge des Bundes im Jahr 2014 beliefen sich auf 114.533 T€. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9180 2 Programm NRW-Anteil an den Bundesfinanzhilfen 2014 in T€ Soziale Stadt 34.318 Stadtumbau West 30.500 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 23.757 Städtebaulicher Denkmalschutz West 11.132 Kleinere Städte und Gemeinden 14.826 gesamt 114.533 2. In welcher Höhe hat das Land Nordrhein-Westfalen die ihm zustehenden Mittel im Jahr 2014 aufgeteilt auf die einzelnen Programme tatsächlich abgerufen und welcher Anteil davon ist an die Kommunen weitergeleitet worden? Mit dem Städtebauförderprogramm 2014, das dem Ausschuss für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr zur Sitzung am 30.10.2014 zugeleitet wurde, sind die dem Land Nordrhein -Westfalen zustehenden Bundesmittel in vollem Umfang von 114.533 T€ in Anspruch genommen worden. Die anschließende Weiterbewilligung der Mittel durch Zuwendungsbescheide an die nordrhein-westfälischen Kommunen erfolgte mit einem Betrag von 113.756 T€ (99,3 % der Bundesmittelzuteilung). Der Bewilligungsrest 2014 von 777 T€ wurde vom Bund zurückgezogen. Programm Tatsächlicher Abruf in T€ Weiterleitung Abruf in T€ Rest in T€ Soziale Stadt 34.318 34.129 189 Stadtumbau West 30.500 30.098 402 Aktive Stad- und Ortsteilzentren 23.757 23.592 165 Städtebaulicher Denkmalschutz West 11.132 11.129 3 Kleinere Städte und Gemeinden 14.826 14.808 18 Gesamt 114.533 113.756 777 3. Wie hoch war die Ko-Finanzierung des Landes bzw. die der Kommunen? Die Ko-Finanzierung des Landes zu den Bundesmitteln betrug 161.656 T€. Die KoFinanzierung der Kommunen zu den Bundesmitteln belief sich auf 99.668 T€. 4. Inwiefern wirkt sich die Unterstützung des Bundes bei der Städtebauförderung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs aus? Die Unterstützung des Bundes wirkt sich auf den kommunalen Finanzausgleich des Landes nicht aus. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9180 3 5. Finden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Verrechnungen statt, die die Kommunalunterstützung mindern? Nein.