LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9230 06.07.2015 Datum des Originals: 02.07.2015/Ausgegeben: 09.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3540 vom 2. Juni 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Schwerd und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/8905 Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Kreispolizeibehörde Steinfurt Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3540 mit Schreiben vom 2. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014. Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich allerdings, dass sich diese Antwort ausdrücklich nur auf den Bereich der Strafverfolgung bezieht. Die folgenden Fragen erstrecken sich daher ausdrücklich sowohl auf den Bereich der Strafverfolgung als auch auf den der Gefahrenabwehr (insbesondere auch im Bereich des Staatschutzes). Vorbemerkung der Landesregierung Im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage 10, Drucksache 16/6051, hat die Landesregierung Ausführungen zur Recherchefähigkeit einzelner Daten von Funkzellenabfragen und Stillen-SMS sowie IMSI- und W-LAN-Catcher Einsätzen gemacht. Ferner wurden Eingriffsermächtigungen dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9230 2 1. Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit dem 01.01.2014 bis heute von der Kreispolizeibehörde Steinfurt in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMKEinstufung des Vorgangs)? 2. Wie viele Ortungsimpulse (sogenannte stille SMS) wurden seit dem 01.01.2014 bis heute durch die Kreispolizeibehörde Stein-furt versandt? 3. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute W-LAN-Catcher durch die Kreispo- lizeibehörde Steinfurt eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? 4. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute IMSI-Catcher durch die Kreispoli- zeibehörde Steinfurt eingesetzt (bitte aufschlüs-seln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)? In den 47 Kleinen Anfragen 3501 bis 3547 (Drs. 16/8866 bis 16/8912) wurden identische Fragen zum Einsatz der technischen Ermittlungsinstrumente Funkzellenabfrage, Ortungsimpulse , IMSI- sowie W-LAN-Catcher in verschiedenen Kreispolizeibehörden und dem Landeskriminalamt NRW gestellt. Identische Fragestellungen der Abgeordneten zu den Kreispolizeibehörden Düsseldorf und Dortmund sowie dem Landeskriminalamt NRW wurden mit erheblichem Personalaufwand in den Kleinen Anfragen 3333 bis 3336 (Drs. 16/8724 bis 8727) beantwortet. Dieser war erforderlich , da die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen kein Bestandteil regelmäßiger Datenerhebungen sind und dem Ministerium für Inneres und Kommunales daher nicht vorliegen. Zur Beantwortung der 47 Kleinen Anfragen müssten diese Daten durch zusätzliche Berichtsaufforderungen bei den nachgeordneten Polizeibehörden erhoben, extrahiert und aufgearbeitet werden. Dies ist für 47 Kleine Anfragen in dem zur Beantwortung der Kleinen Anfragen vorgesehenen Zeitraum nicht leistbar. 5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) erfolgten die jeweiligen Maßnahmen? Die Rechtsgrundlagen gefahrenabwehrender Maßnahmen hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfragen 3333 - 3336 (Drs. 16/8724 bis 8727) dargestellt, hierauf wird verwiesen. Hinsichtlich strafprozessualer Ermächtigungsgrundlagen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.