LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9238 06.07.2015 Datum des Originals: 02.07.2015/Ausgegeben: 09.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3478 vom 21. Mai 2015 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/8826 Sonderrechte für Mitglieder der Regierungsfraktionen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3478 mit Schreiben vom 8. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen eines Förderwettbewerbs haben sich landesweit 43 ländliche Regionen um die Auswahl als LEADER-Region für die aktuelle EU-Förderperiode beworben. Für die erfolgreichen Wettbewerbsteilnehmer stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 70 Millionen Euro bereit, um Ideen und Strategien für die Entwicklung der ländlichen Räume in NordrheinWestfalen zu realisieren. Zielsetzung von LEADER ist es, die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität ländlicher Gebiete zu stärken. Die Bewerbungsfrist für neue Regionen endete am 16. Februar 2015. Von den 43 Bewerberregionen sollen künftig rund 26 Regionen eine Förderung über LEADER bekommen. Im Frühsommer, so steht es auf der Website NRW Umweltministeriums, solle eine Jury aus Experten der Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden die besten Konzepte auswählen. Der Münsterschen Zeitung konnte man am 20. Mai 2015 entnehmen, dass das Steinfurter Land und das Tecklenburger Land, beide bereits 2008 bis 2013 unter den LEADERRegionen , ihre Förderungen auch für das Programm 2014-2020 bewilligt bekommen hätten. Demnach sollen dem Kreis Steinfurt beispielsweise bis 2020 6,2 Millionen Euro für LEADER -Projekte zur Verfügung stehen. Die Landtagsabgeordneten Norwich Rüße (Grüne) und Frank Sundermann (SPD) haben laut Westfälischer Nachrichten ihren guten Draht genutzt, um die Entscheidung vorher bekannt zu geben.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9238 2 Dem hingegen sind weder auf der Website der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume noch auf der Website des NRW Umweltministeriums offizielle Informationen über die Entscheidung der Jury, welche weiteren 24 Regionen sich noch über eine Bewilligung der insgesamt 70 Millionen zur Verfügung stehenden Fördermittel freuen können. 1. Wie wurden die oben genannten Abgeordneten am Auswahlverfahren des Förderwettbewerbs beteiligt? Es wurden keine Abgeordneten am Auswahlverfahren beteiligt. Die Auswahl erfolgte durch eine externe Jury auf der Grundlage eines externen Gutachtervotums. 2. Ist es üblich, Mitglieder der Regierungsfraktionen durch den Umweltminister Remmel „vorab zu informieren“? 3. Welche weiteren Abgeordneten wurden „vorab informiert“? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: In einer internen Arbeitskreissitzung der Fraktionen hat Minister Remmel auf Nachfrage der Abgeordneten geantwortet und über den aktuellen Sachstand nach Entscheidung der Jury informiert und darauf hingewiesen, dass noch fachliche Rückfragen geklärt werden müssen. 4. Welche Teile des Auswahlverfahrens wurden transparent gemacht? Die Auswahl der nordrhein-westfälischen LEADER-Aktionsgruppen erfolgte auf der Grundlage des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020 in der von der Europäischen Kommission genehmigten Fassung. Gemäß dem NRW-Programm sind die zu fördernden regionalen Entwicklungsstrategien und lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Rahmen einer Bestenauslese durch einen öffentlichen Wettbewerb auszuwählen. Diese Auswahl erfolgt einmalig auf Vorschlag eines unabhängigen multidisziplinär besetzten Expertengremiums auf der Grundlage der im Programm beschriebenen Bewertungskriterien. Im Programm ist ferner vorgesehen, ein unabhängiges Gutachterbüro mit Erfahrung auf dem Gebiet der ländlichen Regionalentwicklung mit der Aufgabe zu beauftragen, die eingereichten Entwicklungsstrategien auf ihre formale Vollständigkeit zu prüfen und aufgrund vorgegebener Kriterien zu bewerten, um die Auswahlentscheidung des Expertengremiums vorzubereiten . Das Auswahlgremium hat gemäß dem Programm auf der Grundlage der Empfehlungen des Gutachterbüros über das Ranking der eingegangenen Entwicklungskonzepte entschieden. Dabei haben die Anträge einen zweistufigen Prüfungsprozess, in dessen Rahmen zwischen Mindestanforderungen und Qualitätskriterien unterschieden wurde, durchlaufen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9238 3 Diese Kriterien sind ebenfalls Gegenstand des NRW-Programms und standen damit in Form eines umfassenden und gewichteten Bewertungsrasters allen Regionen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zur Verfügung. Im Nachgang zu der Sitzung des LEADER-Auswahlgremiums sind die LEADER-Bewerber noch in der gleichen Woche über den Ausgang ihrer Bewerbung schriftlich informiert worden. Dabei ist das MKULNV dem Votum und Ranking des Auswahlgremiums vollinhaltlich gefolgt. 5. Erhalten die nicht berücksichtigten Regionen eine Begründung im ablehnenden Bescheid? Die schriftliche Unterrichtung der LEADER-Bewerber (vgl. Beantwortung der Frage 4) enthielt im Falle der nicht berücksichtigten Regionen noch keine detaillierte Begründung für das Ergebnis des Auswahlverfahrens, da die Entscheidungen zumeist nicht monokausal auf einzelne Kriterien zurückzuführen und damit erläuterungsbedürftig sind. Es ist vielmehr vorgesehen, den Regionen, die im Wettbewerbsverfahren nicht erfolgreich waren, auf Wunsch im Rahmen eines Gesprächs zu erläutern, welche Kriterien zu der Entscheidung des Expertengremiums geführt haben. Zudem sollen solche Gespräche auch dazu dienen in die Zukunft gerichtet über Umsetzungsoptionen einzelner Projektideen aus den Entwicklungsstrategien zu sprechen.