LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9239 06.07.2015 Datum des Originals: 06.07.2015/Ausgegeben: 09.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3563 vom 11. Juni 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8955 Angemeldete Demo auf der Leverkusener Rheinbrücke am 21. Juni Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3563 mit Schreiben vom 6. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 21. Juni möchten verschiedene Bürgerinitiativen auf der A1-Rheinbrücke gegen die Erweiterung der Brücke demonstrieren und stattdessen für eine Untertunnelung des Rheins werben. Für erwartete 80 Teilnehmer (vgl.: Rheinische Post vom 09.06.2015, S.3) soll die A1 in Richtung Dortmund für mehrere Stunden gesperrt und teilweise sogar voll gesperrt werden, berichten Medien. 1. Wie sieht die genaue Demonstrations-Planung aus? (genauer Ablauf, Anzahl eingesetzter Polizisten, geplante Sperrungen usw.) 2. Wie viele Autos werden in der Sperrzeit vermutlich umgeleitet werden bzw. von der Sperrung betroffen sein? 3. Welche Kosten wird die Demonstration verursachen? 4. Hält die Landesregierung es für verhältnismäßig, dass 80 Demonstranten eine der wichtigsten Verkehrsstrecken des Landes lahmlegen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9239 2 5. Warum wurde die Demonstration an diesem Ort nicht verboten bzw. an einen anderen Ort verlegt? Mit Schreiben vom 10.06.2015 wurde dem Anmelder durch das PP Köln mitgeteilt, dass seine Versammlung in der angedachten Form nicht durchgeführt werden kann. Maßgeblich für diese Einschätzung waren Aspekte der Verkehrssituation auf den BAB 1 und BAB 3. Auf dieses Schreiben reagierte der Anmelder nicht, sondern erklärte über die Medien, dass die Versammlung am 21.06.2015 nicht stattfinden und über einen neuen Termin nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen nachgedacht werde. Die Fragen nach der Anzahl der betroffenen Fahrzeuge und den entstehenden Kosten lassen sich im Hinblick darauf, dass die versammlungsrechtliche Veranstaltung abgesagt wurde und ihr konkreter Ablauf nicht feststand, nicht beantworten.