LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9240 07.07.2015 Datum des Originals: 06.07.2015/Ausgegeben: 10.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3469 vom 22. Mai 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/8810 Planungen für die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie Notunterkünften für Flüchtlinge in NordrheinWestfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3469 mit Schreiben vom 6. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell beträgt die Unterbringungskapazität in Landesaufnahmeeinrichtungen in NordrheinWestfalen zum 30.04.2015 insgesamt 9.650 Unterbringungsplätze, davon 8.480 Regelunterbringungsplätze zur Verfügung, von denen zukünftig noch 7.840 Plätze weiterhin zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus stehen Kapazitäten in den Notunterkünften von 1.170 Plätzen bereit. Die durchschnittliche Verweildauer in den Landeseinrichtungen liegt derzeit mit den entsprechenden Platzkapazitäten bei rund 14 Tagen (Stand 16.03.2015). Bislang hatte die Landesregierung eine Einrichtungsplanung mit dem Ziel von 12.000 Plätzen . Perspektivisch sollten 10.000 Regelplätze in der Landesunterbringung geschaffen werden , um der erwarteten anhaltenden Steigerung der Zugangszahlen Rechnung zu tragen. Weiterhin werde angestrebt, mit dieser Kapazität zukünftig wieder eine am Asylverfahrensgesetz orientierte Verweildauer in den Einrichtungen gewährleisten zu können. Obwohl der Innenminister bereits im März erklärte, dass mit bis zu einer halben Millionen neuer Flüchtlinge in Deutschland zu rechnen sei, lehnte die Ministerpräsidentin noch auf dem Flüchtlingsgipfel Mitte April 2015 eine Erhöhung der Zielzahlen ab. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9240 2 Erst mit dem Nachtragshaushalt vom 12. Mai 2015 erhöhte die Landesregierung ihre Zielkapazitäten deutlich. Aufgrund der drastisch gestiegenen Zahl an Asylbewerberinnen und Asylbewerber seien 10.000 Unterbringungsplätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen, 4.500 Unterbringungsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und 2000 Unterbringungsplätze in Notunterkunftseinrichtungen notwendig. Daraus ergebe sich ein erheblicher Mehrbedarf an Planstellen, Stellen und Haushaltsmitteln im Asylbereich. Vorbemerkungen der Landesregierung Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels im Oktober 2014 hat die Landesregierung erklärt, perspektivisch 10.000 Regelplätze in den Landesunterbringungseinrichtungen, also in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE), zu schaffen. Hiervon standen am 16. Juni 2015 bereits 8.860 (Regel-) Unterbringungsplätze in insgesamt 24 Erstaufnahme- und Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes zur Verfügung. Soweit die aktuell geplanten Projekte ohne Verzögerungen umgesetzt werden können, wird dieses Ziel bis Ende des Jahres 2015 erreicht. Es ist unstreitig, dass vor dem Hintergrund der aktuell weiter steigenden Flüchtlingszahlen sowie der letzten Prognose des BAMF ein darüber hinaus gehender Ausbau der Kapazitäten erforderlich ist. Daher hat die Landesregierung bereits im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2015 Haushaltsvorsorge für einen weiteren Ausbau der Unterbringungsplätze getroffen. 1. Welche durchschnittliche Verweildauer wird nach Inbetriebnahme der geplanten Plätze in den Landeseinrichtungen erreichbar sein? Im Grundsatz ist festzustellen: Ausgangspunkt für diese notwendige Festlegung ist das Asylverfahrensgesetz . Das Bundesgesetz sieht vor, dass der Asylbewerber die Aufnahmeeinrichtung in der Regel innerhalb von sechs Wochen verlässt. Dabei wird für das vom Bundesamt durchzuführende Asylverfahren lediglich ein Zeitansatz von wenigen Wochen angesetzt . Das Ausbauziel von 10.000 Regelplätzen (s. Vorbemerkung) basierte auf der BAMFPrognose von 200.000 Erstantragstellern plus 30.000 Folgeantragstellern aus September 2014. Die Zielzahl 10.000 für NRW sicherte für die damalige BAMF-Prognose einen Aufenthalt von mindestens sechs Wochen für Asylbewerber in Landeseinrichtungen. Mit der neuen BAMF-Prognose von 250.000 Erstantragsstellern plus 50.000 Folgeantragstellern aus Februar 2015 konnte dieses Ziel für die Aufenthaltsdauer im Jahr 2015 nicht aufrechterhalten werden. Vor dem Hintergrund der für dieses Jahr zu erwartenden Platzkapazitäten war daher für die bisherige Planung des Landes von einem Aufenthalt von ca. vier Wochen in Landeseinrichtungen auszugehen. Die neue BAMF-Prognose mit 400.000 Erstantragsstellern plus 50.000 Folgeantragsstellern aus Mai 2015 bedeuten 85.000 Erst- und 11.000 Folgeantragsteller für NRW und damit für NRW eine vollständig veränderte Situation: Die neue BAMF-Prognose lässt nunmehr erwarten , dass im Herbst 2015 die Höchstbelastung des Landesaufnahmesystems mit ca. 10.500 bis 12.500 Erstantragstellern (plus ca. 1.500 weiteren Folgeantragstellern) erreicht wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9240 3 Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen führt dazu, dass das Jahr 2015 nur ein Jahr des Übergangs sein kann. Alle Beteiligten müssen sich dieser Herausforderung stellen, um die notwendigen Anpassungsleistungen zu bewältigen. Die Landesregierung wird alle notwendigen Maßnahmen treffen, um in einem ersten Schritt möglichst eine bis zu vierwöchige Aufenthaltszeit zu gewährleisten. Dieses Ziel wird je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Herbst 2015 nicht immer erreichbar sein und auch davon abhängen, ob weitere Notunterkünfte umgesetzt werden können. 2. Mit welchen Einrichtungen in welchen Kommunen soll der Ausbau der Unter- bringungskapazitäten erreicht werden? In den nächsten Monaten sollen weitere Regelplätze in Bad Salzuflen, Bad Berleburg, Burbach , Bielefeld, Euskirchen, Hamm, und Olpe geschaffen werden. Weitere Einrichtungen in Essen und Mönchengladbach sollen bis Ende 2015 hinzukommen. Darüber hinaus sind bereits weitere Einrichtungen in Neuss und Wegberg geplant. 3. Für welche Standorte gibt es aktuell Planungen (bitte gemeindescharf unter An- gabe des Planungsstands)? Zu den aktuellen Planungen verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht. In der Übersicht sind die Einrichtungen aufgeführt, wo bereits konkrete Überlegungen zur Liegenschaft bestehen und erste Einschätzungen zur Geeignetheit der Liegenschaft vorliegen. Soweit lediglich Anfragen einzelner Gemeinden vorliegen oder die Absicht erklärt wurde, dem Land geeignete Liegenschaften anzubieten, sind diese nicht in der Liste aufgeführt. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung bei der Planung von Landes- aufnahmeeinrichtungen hinsichtlich der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ? Sobald sich Planungen konkretisieren, werden die Bürgerinnen und Bürger in der Regel in Zusammenarbeit/ in Abstimmung mit den Standortgemeinden informiert. 5. Wann sollen die neuen Zielzahlen erreicht und in der Praxis in Betrieb sein? Zur Beantwortung verweise ich auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen. Anlage 1 zur Antwort auf die KA3469 Planungen in/von Einrichtungen (Stand: 16.6.2015) Ziel der Planung Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) Bielefeld Erhöhung der Kapazität von 250 auf 450 Plätze. Düsseldorf (Bergische Kaserne) Kostenschätzung liegt vor. Bewertung und Entscheidung über das weitere Verfahren zusammen mit der Stadt Düsseldorf. Essen (Kutel) Wird zurzeit errichtet. (Teil-)Inbetriebnahme ab Ende 2015 geplant. Zielkapazität 800 Regelplätze. Siegen-Wittgenstein (Bad Berleburg) Erhöhung der Kapazität von 360 auf 500 Plätze geplant. Siegen-Wittgenstein (Burbach) Erhöhung der Kapazität von 430 auf 500 Plätze geplant. Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) Bad Salzuflen Temporäre Nutzung mit 350 Plätzen von September 2015 bis März 2016 geplant. Bielefeld Einrichtung mit 500 Plätzen geplant. Euskirchen Wird zurzeit mit 320 Regelplätzen errichtet. (Teil-)Inbetriebnahme ab Oktober 2015 geplant. Hamm Wird zurzeit mit 500 Regelplätzen errichtet. (Teil-)Inbetriebnahme ab August 2015 geplant. Mönchengladbach-Rheindahlen (JHQ) Wird zurzeit mit 800 Regelülätzen errichtet. (Teil-)Inbetriebnahme ab Ende 2015 geplant. Olpe Erhöhung der Kapazität von 360 auf 400 Plätze geplant. Neuss (Neubau) Wird zurzeit mit 800 Regelplätzen errichtet. (Teil-)Inbetriebnahme ab Januar 2017 geplant. Wegberg Soll mit 500 Reglplätzen hergerichtet werden. Kostenschätzung liegt vor.