LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9241 07.07.2015 Datum des Originals: 07.07.2015/Ausgegeben: 10.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3559 vom 9. Juni 2015 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/8944 Weiterbau A46/B7n in Richtung Bad Wünnenberg Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3559 mit Schreiben vom 7. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die WESTFALENPOST berichtet in ihrer Ausgabe vom 09.06.2015, dass NRW vom Bundesverkehrswegeplan profitieren würde. Für den Bund seien Lückenschlüsse und die Bedeutung für das Hinterland wichtige Kriterien. Minister Michael Groschek wird wie folgt zitiert: „Erhalt vor Neubau und Bedarf statt Regionalproporz sind für uns wichtige Botschaften.“ 1. Wie ist der Stand der Planungen hinsichtlich des Weiterbaus vom künftigen Au- tobahnende der A46/B7n in Richtung Bad Wünnenberg? 2. Falls artenschutzrelevante Bedenken vorliegen, was unternimmt die Landesre- gierung um diesen zu begegnen und sie auszuräumen (bitte erläutern)? Der Abschnitt B 7n Nuttlar – Brilon ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgewiesen. Derzeit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen aktualisiert . Erste Erkenntnisse zeigen eine größere Zahl artenschutzrechtlich relevanter Arten. Mögliche Auswirkungen können erst nach Abschluss des Gutachtens dargelegt werden. Der Abschnitt der B 480 OU Brilon/Alme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht und festgestelltem hohen ökologischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9241 2 Risiko bewertet. Aufgrund der nachrangigen Einstufung erfolgen aktuell keine Planungsaktivitäten . Für den Ausbauabschnitt B 480 OU Brilon/Alme – B 480 OU Bad Wünnenberg gibt es zzt. keine Planungsaktivitäten. Der Bereich ist u. a. aufgrund von europäisch ausgewiesenen Schutzgebieten (FFH) als hochwertig einzuschätzen. Entsprechende Beurteilungen und Lösungen können erst im Rahmen durchzuführender Planungen erarbeitet werden. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Belastungen in den Orten Antfeld und Alt- enbüren? Der durchschnittliche tägliche Verkehr liegt in Antfeld bei knapp 7.000 Kfz/24h, in Altenbüren bis zu 14.000 Kfz/24h. Der Anteil des Durchgangsverkehrs bewegt sich bei rd. 50 %. Dies kann als relativ hoch bewertet werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung diesen Streckenabschnitt in Hinblick auf die im Zeitungsbericht genannten Kriterien Bedarf, Lückenschluss und Bedeutung für das Hinterland? Der Streckenzug der A 46 / B 7n / B 480n ist eine überregional bedeutende Verkehrsachse mit Anschluss an die A 33/ A 44. Insbesondere trägt er zur Wettbewerbsstärkung und Standortsicherheit der Wirtschaft bei. Vor allem durch den Neubau der B 7n bis Brilon würde ein wesentlicher Schritt in Richtung voller Verkehrswert dieser überregionalen Straßenverbindung vollzogen. 5. Was plant die Landesregierung in Bezug auf diesen Streckenabschnitt für den Bundesverkehrswegeplan? Die Planung des Streckenabschnittes wird entsprechend der unter 1./2. aufgeführten Prioritäten weitergeführt. Die Landesregierung sieht den Straßenzug B 7 / B 480 Bestwig/Nuttlar (A 46) - Wünnenberg (A 44) als wichtig an und hat ihn deshalb im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegplans zur Bewertung vorgeschlagen. Abhängig von der Ausweisung im neuen Bedarfsplan wird zu entscheiden sein, wie die Planung fortgeführt wird.