LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9255 09.07.2015 Datum des Originals: 09.07.2015/Ausgegeben: 14.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3586 vom 16. Juni 2015 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/9027 Zukunft der Autobahnanschlussstelle Eschweiler-Weisweiler Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3586 mit Schreiben vom 9. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Beschluss des NRW-Verkehrsministeriums aus dem Jahr 1995 soll die Anschlussstelle Eschweiler-Weisweiler auf der Autobahn A4 geschlossen werden, wenn der Bau der neuen Anschlussstelle bei Langerwehe-Luchem fertiggestellt ist. Diese Pläne hat auch das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2011 bestätigt. Die Städteregion Aachen, der Kreis Düren sowie die Stadt Eschweiler und die Gemeinde Inden setzen sich nun aber gemeinsam mit dem hiesigen Bergbautreibenden RWE für einen Erhalt ein. Als Gründe werden u.a. anderem angeführt, dass die Gegend um die Anschlussstelle Weisweiler ein für den Strukturwandel bedeutsamer Standort sei, insbesondere für künftige Gewerbeansiedlungen. Aber auch wegen der mit dem Restsee zunehmenden Verkehrsbelastung in den Ortschaften rund um den heutigen Tagebau Inden, wäre ein Erhalt nach Ansicht der Befürworter besonders wichtig. Dass die notwendige Sicherheit gewährleistet ist, obwohl dann zukünftig drei Anschlussstellen innerhalb von siebeneinhalb Kilometern existieren würden, belegt ein Gutachten, welches die Stadt Eschweiler hat erstellen lassen. 1. Ist die Landesregierung bereit, von der 1995 getroffenen Entscheidung, die Anschlussstelle Eschweiler-Weisweiler zu schließen, wieder abzurücken? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9255 2 2. Wenn ja: Wird sich die Landesregierung gemeinsam mit den Befürwortern der Anschlussstelle Eschweiler-Weisweiler beim Bundesverkehrsministerium für einen Erhalt einsetzen? Die beiden umliegenden Anschlussstellen Luchem und Eschweiler-Ost stellen eine hervorragende Anbindung der umliegenden Region an das überregionale Autobahnnetz dar. Gleichzeitig sind die prognostizierten Verkehrsbelastungen für die Anschlussstelle Weisweiler /Eschweiler relativ gering. Inwieweit eine Aufrechterhaltung der Anschlussstelle Weisweiler möglich ist, wird im Rahmen der Prüfung des Antrags der Stadt Eschweiler zur Erhaltung der Anschlussstelle zu prüfen sein. Dabei ist auch das Interesse der Autobahnnutzer an einer störungsfreien und sicheren Abwicklung des Verkehrs zu betrachten. 3. Sieht die Landesregierung im Erhalt der Anschlussstelle Eschweiler-Weisweiler einen Beitrag zum Gelingen des Strukturwandels in der vom Tagebau geprägten Region? Aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung spielt diese Anschlussstelle für den strukturellen Wandel keine maßgebliche Rolle. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zukünftige Verkehrsbelastung für die anliegenden Kommunen ein, wenn die Anschlussstelle Eschweiler-Weisweiler nicht erhalten werden soll? Dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen liegt im Zusammenhang mit dem Antrag der Gemeinde Weisweiler zum Erhalt der Anschlussstelle Weisweiler eine Verkehrsuntersuchung vor, die zurzeit geprüft wird. Nach erster Durchsicht und Bewertung würden sich in der Spitzenstunde bezogen auf den heutigen Zustand Entlastungen im direkten Umfeld der Anschlussstelle Weisweiler von rund 400 Kfz/h, und der Gemeinde Langerwehe (Luchemer Str. ca. 180 Kfz/h, Leo-Höxter-Str. 180 Kfz/h, Hauptstr. 80 Kfz/h und B 264 Ortsumgehung Langerwehe 145 bis 250 Kfz/h) ergeben. Mehrbelastungen sind insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt Lamersdorf zu erwarten. Diese liegen bei bis zu 115 Kfz/h in der Spitzenstunde, d. h. ca. 2 Fahrzeuge pro Minute. Diese Verkehrsverlagerungen sind im Rahmen der Abwägung zur dauerhaften Öffnung der Anschlussstelle Weisweiler in Relation zu setzen mit der unter 2. aufgeführten Beeinträchtigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A 4. 5. In welchem Zeitraum ist aus Sicht der Landesregierung mit einer diesbezüglichen Entscheidung zu rechnen? Der Antrag der Stadt Weisweiler liegt dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vor und wird nach Prüfung innerhalb der zweiten Jahreshälfte 2015 an das BMVI weitergeleitet .