LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9272 14.07.2015 Datum des Originals: 10.07.2015/Ausgegeben: 17.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3552 vom 3. Juni 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/8918 Auch im vierten Jahr in Folge keine „Woche des Respekts“ für verletzte Polizisten? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3552 mit Schreiben vom 10. Juli 2015 für die Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits im Rahmen ihrer Regierungserklärung vom 12.09.2012 hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ausgeführt, dass der ausufernden Gewalt gegen Polizisten und andere Einsatzund Hilfskräfte in NRW entgegengetreten werden müsse. Wörtlich sagte die Ministerpräsidentin : „Die Landesregierung plant deshalb, künftig jährlich in einer Woche des Respekts für gegenseitige Achtung zu werben. (…) In den Schulen sollen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte informieren“ (PlProt 16/7, S. 250 f.). In der Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage teilte die Landesregierung im Sommer 2013 mit, dass Ende des Jahres 2013 Einzelheiten zur „Woche des Respekts“ vorgestellt würden und dass die erste „Woche des Respekts“ im Jahr 2014 stattfinden solle (vgl. Drs. 16/3520). Beides ist bis heute unterblieben. Nachdem in den Jahren 2012, 2013 und 2014 keine „Woche des Respekts“ stattgefunden hat, drängt sich der Eindruck auf, dass ihre Durchführung auch 2015 ausfallen könnte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9272 2 1. Wie viele Mitarbeiter der Landesregierung arbeiten seit 2012 an den Planungen für eine „Woche des Respekts“? (Bitte nach Geschäftsbereichen der Ministerien inklusive Besoldungsgruppe der Betroffenen und Anzahl der insoweit aufgewendeten Arbeitsstunden jeweils einzeln auflisten.) 2. Welche konkreten Ergebnisse sind von diesen Mitarbeitern bislang erarbeitet worden? 3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung entgegen ihrer o.g. Zusagen bislang keine Einzelheiten zur „Woche des Respekts“ vorgestellt, geschweige denn eine erste „Woche des Respekts“ durchgeführt? 4. Traut sich die Landesregierung fast drei Jahre nach der o.g. Ankündigung der Ministerpräsidentin eine verlässliche Prognose bezüglich des Starts der ersten „Woche des Respekts“ zu? Dem Selbstverständnis der Landesregierung und meinen Regierungserklärungen folgend gibt es mittlerweile zahlreiche Initiativen und Maßnahmen der Landesregierung, die Respekt, Wertschätzung und Achtsamkeit zum Thema haben. Um die gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nur punktuell und aus Sicht der Landesregierung , sondern auch über einen längeren Zeitraum aus Sicht der Bevölkerung und Wissenschaft zu verfolgen, gab es ergänzend dazu Literaturauswertungen, Workshops und Befragungen , die in diesem Jahr abgeschlossen und ausgewertet werden. Auf dieser breiten Basis wird eine „Woche des Respekts“ vorbereitet. Die Legislaturperiode bietet hierfür den zeitlichen Rahmen. 5. Plant die Landesregierung über die „Woche des Respekts“ hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Polizeibeamten, die über eine rein ideelle Unterstützung in Form von Lippenbekenntnissen hinausgehen? Der Schutz aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Gewalt und deren Folgen hat für die Landesregierung höchste Priorität. Deshalb werden Aus- und Fortbildung, Einsatztaktik und Ausstattung fortlaufend überprüft und der Entwicklung - soweit notwendig - angepasst. Der Abschlussbericht der NRW-Studie „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“ liegt dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) seit dem 08. November 2013 vor. Dem Innenausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen wurde dazu am 29. November 2013 ein schriftlicher Bericht vorgelegt. Im Ergebnis des umfangreichen und fundierten Abschlussberichtes wurden 25 Handlungsempfehlungen entwickelt, die Hinweise auf mögliche Handlungsfelder mit Verbesserungsbedarf geben. Der größte Teil der im MIK NRW entwickelten Umsetzungsmöglichkeiten zu den Handlungsempfehlungen ist aktuell verwirklicht. Dadurch konnten die bereits guten Standards insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Betreuung und Fürsorge, Nachbereitung und Ausstattung optimiert werden (so wurden z. B. 800 Maßnahmen der Zentralen Fortbildung überprüft und - falls erforderlich - angepasst). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9272 3 Außerdem wurde u. a.  durch Herrn Minister Jäger die besondere Bedeutung der Stellung eines Strafantrages in einem Brief an die Behördenleitungen verdeutlicht;  der Landesteil zur Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 VS-NfD, Landesteil -D- (Betreuung ) neu geregelt und am 30.06.2014 in Kraft gesetzt;  im Fachportal „Einsatz“ ein Artikel „Hilfsangebote“ mit Kurzinformationen zu Betreuungs - und Beratungsangeboten eingerichtet; von dieser Seite erfolgt eine Verlinkung zu den jeweiligen Angeboten;  im März 2014 das Rechercheprogramm „NapolEOn“ (Nachbereitung polizeilicher Einsatzlagen Online), mit dem alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) zukünftig selbstständig auf Erfahrungen aus Nachbereitungen polizeilicher Einsatzlagen zurückgreifen können, freigegeben. Um unsere Polizeibeamtinnen und -beamten bei ihrer täglichen Arbeit bestmöglich vor Gewalt zu schützen, hat das MIK NRW in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umgesetzt:  Ausstattung aller operativ tätigen PVB mit einer persönlichen Unterziehschutzweste (Schutzklasse I) mit Stichschutz,  Einführung einer neuen, funktionalen Überziehschutzweste (Schutzklasse I),  Bereitstellung moderner, leistungsfähiger Funkstreifenwagen im Leasingverfahren mit einem Videoeigensicherungssystem,  Einführung des Pfeffersprays,  Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit verbesserten Einsatzschutzanzügen und Körperschutzausstattungen und aktuell mit dem Reizstoffsprühgerät RSG 8 (400 ml Pfefferspray ),  Einführung der Dienstwaffe Walther P99 DAO einschließlich neuer Holster mit verbesserter Wegnahmesicherung und einer wirksameren Polizeimunition,  Beschaffung von Einsatzschutzhelmen und sogenannten Einsatzmehrzweckstöcken für den Wachdienst,  Einführung von Impulsschall-Gehörschutzstöpseln (ISGS) und Freigabe für alle Organisationseinheiten ,  Vorbereitung durch Aus- und Fortbildung zu den Themen Stressbewältigung, Konflikthandhabung , Einsatzkommunikation,  Bereitstellung eines informativen und aktuellen Eigensicherungsportals im INTRAPOL,  flächendeckende Einführung des modernen Digitalfunks zum 01. Dezember 2014. Unabhängig von den o. a. schon etablierten Maßnahmen wird auch zukünftig das Thema „Gewalt gegen PVB“ regelmäßig in den unterschiedlichsten Bereichen der Polizei eingebracht werden. Dies ist notwendig, um die Sensibilität für das Thema zu schärfen, es dauerhaft präsent zu halten, Handlungserfordernisse für die Aus- und Fortbildung sowie die Ausrüstung frühzeitig zu erkennen und so die oben beschriebenen Standards zu konsolidieren und weiter zu entwickeln. Im Übrigen sind Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Amtsträgern im Allgemeinen und der Polizei im Besonderen ein gesellschaftliches Problem, welches die Landesregierung bzw. die Polizei nicht alleine lösen kann. An dieser Stelle kann nur versucht werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch verschiedenste Maßnahmen auf den Umgang mit diesem Phänomen vorzubereiten bzw. die Auswirkungen für die Betroffenen zu lindern. Ursachen und Bedingungen zu erkennen und positiv zu ändern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nur in einem langfristigen Prozess nachhaltig erreichbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9272 4 In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3352 vom 21. April 2015 „Gewalt gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen“, LT-Drs. 16/8502, sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1328, LT-Drs. 16/3270, finden sich hierzu ebenfalls Ausführungen.