LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9315 20.07.2015 Datum des Originals: 17.07.2015/Ausgegeben: 23.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3459 vom 22. Mai 2015 der Abgeordneten Christof Rasche, Holger Ellerbrock, Mark Lürbke und Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/8763 Rot-Grüne Landesregierung kündigt Korrekturen am Entwurf des Landesentwicklungsplans an – Sind die Änderungen im Verkehrsbereich bloß Makulatur? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3459 mit Schreiben vom 17. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat am 28. April 2015 erste geplante Änderungen am Entwurf des Landesentwicklungsplans gebilligt. Der Entwurf wird nun auf dieser Basis überarbeitet. Die vorgesehenen Änderungen wurden in Form einer Synopse veröffentlicht und beziehen sich auch auf das Kapitel „Verkehr und technische Infrastruktur“. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass die Landesregierung an der Einteilung von bestimmten Flughäfen als entweder landesbedeutsam oder regionalbedeutsam festhält und damit die verschiedenen Flughafenstandorte weiterhin ungleich behandeln will. Die mit der Unterscheidung von Flughäfen erster und zweiter Klasse verbundene Wettbewerbsverzerrung ist in keiner Weise nachvollziehbar und zu Recht auf parteiübergreifende Kritik gestoßen. Als landesbedeutsam werden die Flughäfen Düsseldorf (21,8 Mio. Passagiere), Köln/Bonn (9,4 Mio. Passagiere) und Münster/Osnabrück (0,9 Mio. Passagiere) betrachtet. Als regionalbedeutsam werden die Flughäfen Dortmund (2 Mio. Passagiere), Paderborn/Lippstadt (0,8 Mio. Passagiere) und Weeze-Laarbruch (1,8 Mio. Passagiere) eingestuft. Weiterhin ist der Synopse zu entnehmen, dass die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen „im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen“ erfolgen soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9315 2 Die Luftverkehrskonzeption des Landes Nordrhein-Westfalen ist allerdings aus dem Jahr 2000. Zu diesem Zeitpunkt war der Flughafen in Weeze noch nicht als Flughafen des zivilen Luftverkehrs in Betrieb. Der Flughafen ist in der Luftverkehrskonzeption noch als „zu realisierendes Konversionsprojekt“ aufgeführt. Zudem stammen die Datengrundlagen der alten Luftverkehrskonzeption aus den 1990er Jahren. Die rasante Entwicklung des Luftverkehrs in den letzten 15 Jahren ist in dem Konzept, das bereits seit vielen Jahren überarbeitungsbedürftig ist, nicht berücksichtigt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP hat es ca. 10.000 Teilstellungnahmen (1400 Beteiligte) mit zum Teil konträren Forderungen gegeben. Diese wurden sorgfältig geprüft. Änderungen der Festlegungen im Entwurf des LEP wurden dann vorgenommen , wenn sich dies nach Auswertung der Stellungnahmen als erforderlich und sinnvoll herausgestellt hat. Insbesondere sollte damit eine angemessene Berücksichtigung der Inhalte auch unterschiedlicher Stellungnahmen erreicht und die Möglichkeit eines breiten Konsenses gefunden werden. Auf dieser Basis hat die Landesregierung am 28.04.2015 und am 23.06.2015 Änderungen der Festlegungen des LEP beschlossen. 1. Welches Ziel bzw. welche planungsrechtliche Differenzierung verfolgt die Landesregierung mit der Unterscheidung in regional- und landesbedeutsame Flughafenstandorte im Entwurf des Landesentwicklungsplanes? 2. Mit welcher Begründung rechtfertigt die Landesregierung die Einstufung der Flughäfen Weeze, Dortmund und Paderborn/Lippstadt lediglich als regionalbedeutsam? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß Satz 2 des Ziels 8.1-6 des Entwurfs des Landesentwicklungsplanes (LEP), Kabinettbeschluss vom 28.04.2015, sind die landesbedeutsamen Flughäfen einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur sowie für flughafenaffines Gewerbe bedarfsgerecht zu entwickeln. Die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen erfolgt gemäß Satz 3 im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen. Die geltende Luftverkehrskonzeption bildet dabei, wie bereits in der Vorlage 16/1229 vom 7. Oktober 2013 dargestellt wurde, die fachliche Grundlage für die in Ziel 8.1-6 vorgenommenen Festlegungen im LEP. Bei Vorlage einer überarbeiteten Luftverkehrskonzeption ist zu prüfen, ob die Festlegungen im LEP anzupassen sind. 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung, dass sie noch keine aktualisierte Luftverkehrskonzeption auch unter Einbezug zum Beispiel der Luftverkehrsentwicklung in den Niederlanden vorgelegt hat und im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplanes durch Verweis auf die NRW-Luftverkehrskonzeption praktisch auf Daten zurückgreift, die mehr als 15 Jahre alt sind? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet zurzeit ein nationales Luftverkehrskonzept. Es hat eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der auch NRW vertreten ist und die den Prozess der Erstellung begleitet. Eine Luftverkehrskonzeption des Bundes wird für NRW eine gute Orientierung für ein eigenes Konzept sein. Die derzeitige Luftverkehrskonzeption ist nicht aufgehoben und hat damit nach wie vor Gültigkeit. Auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9315 3 4. Welche konkreten Auswirkungen hat die Vorgabe, dass die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen „im Einklang mit der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen“ zu erfolgen hat, jeweils für die Flughäfen Weeze, Dortmund und Paderborn/Lippstadt? Für die bedarfsgerechte Entwicklung bzw. Sicherung der landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen sowie für die Einbindung der regionalbedeutsamen Flughäfen in die Luftverkehrskonzeption des Landes und die Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen holen die Regionalräte bei entsprechenden Vorhaben über die Landesplanungsbehörde eine Stellungnahme der Obersten Landesluftfahrtbehörde ein. Ob die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen im Einklang mit der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen steht, entscheidet die Landesregierung. 5. In welcher Form will die Landesregierung die Potentiale, die die Flughäfen in Weeze und Dortmund als Entlastungsflughäfen für den an der Kapazitätsgrenze operierenden Flughafen Düsseldorf haben, zukünftig nutzen? Die Flughafeninfrastruktur in NRW ist dezentral ausgerichtet und bildet ein strukturiertes System . Damit ist sichergestellt, dass eine Arbeitsteilung der Flughäfen mit ihren unterschiedlichen Funktionen erfolgen kann. In diesem Zusammenhang können u. a. auch die Flughäfen in Weeze und Dortmund Entlastungsfunktionen für den Düsseldorfer Flughafen übernehmen.