LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9332 23.07.2015 Datum des Originals: 21.07.2015/Ausgegeben: 28.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3583 vom 16. Juni 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach und Claudia Middendorf CDU Drucksache 16/9024 Kompetenzzentrum Frau & Beruf Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3583 mit Schreiben vom 21. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In 2012 wurden die Kompetenzzentren Frau & Beruf wieder eingeführt; in der Zwischenzeit haben 16 Kompetenzzentren ihre Arbeit in Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Der aktuelle Förderzeitraum für die Kompetenzzentren Frau & Beruf in Nordrhein-Westfalen läuft am 30. Juni 2015 aus; eine Anschlussfinanzierung ab dem 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018 wurde in Aussicht gestellt. Aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) stehen für die Weiterfinanzierung der Kompetenzzentren Frau & Beruf in der Förderphase 2014 bis 2020 insgesamt 16,5 Mio. Euro zur Verfügung (aus: MMV16-2909). In der genannten Vorlage wird dargelegt, dass die Träger der Kompetenzzentren auch weiterhin einen mindestens 10,0 %- igen Eigenanteil zu erbringen haben. Die Wirtschaftsförderung Dortmund hat zusammen mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna am 23. April 2015 eine Antragstellung zur Anschlussfinanzierung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf für die neue EFRE-Förderphase gestellt. In einer Vorlage an den Rat der Stadt Dortmund wird dazu ausgeführt, dass in allen Informationsgesprächen und –veranstaltungen von Seiten des zuständigen Ministeriums der bereits genannte Eigenanteil von 10 % in Aussicht gestellt wurde. Nun scheint es so zu sein, dass der ursprünglich avisierte Eigenanteil von 10,0 % in vielen Fällen ansteigt: Für die Stadt Dortmund soll der Eigenanteil auf über 20 % ansteigen, dies bedeutet, dass statt einer finanziellen Beteiligung von ca. 112.411 Euro nun 219.348 Euro LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9332 2 auf den Aufgabenträger zukämen und damit die weitere Wahrnehmung der Aufgabe „Kompetenzzentrum Frau & Beruf“ ab dem 1. Juli 2015 nicht sichergestellt ist. Die Verträge des befristet eingestellten Personals würden dann zum 30. Juni 2015 auslaufen. Vorbemerkung der Landesregierung Am 06.06.2013 hat das Kabinett verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung der EFREFörderung 2014 - 2020 im Zielbereich „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen . Hierzu gehören Pauschalen für die Personal- und Gemeinausgaben, die die für Träger und bewilligende Stellen zeitintensive Beantragung, Prüfung und Abrechnung der tatsächlichen Ausgaben zukünftig überflüssig machen. Die Kompetenzzentren Frau und Beruf werden landesweit zu den ersten Projekten gehören, die diese EFRE-Bedingungen in die Praxis umsetzen. Ihr Projektstart wurde parallel zu den abschließenden Arbeiten für die anlaufende EFRE-Phase vorbereitet. Die Landesregierung hat dafür Sorge getragen, dass eine Verlängerung des aktuellen Durchführungszeitraums um zwei Monate (bis zum 31.08.2015) erfolgen kann. Die entsprechenden Anträge wurden inzwischen eingereicht und durch die zuständige Bezirksregierung positiv beschieden. Das gilt auch für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet. Zugleich stellt die Landesregierung sicher, dass die Ergebnisse der letzten erforderlichen Abstimmungen zur landesweit einheitlichen Umsetzung der EFRE-Vorgaben für die neue Förderphase rasch in die durchgängig noch laufenden Antragsprüfungen für die Kompetenzzentren Frau und Beruf eingehen. Vor diesem Hintergrund haben die Bezirksregierungen den Trägern Anfang Juli einheitliche Kriterien für die Antragsergänzung um differenziertere Arbeitsplatzbeschreibungen übermittelt, die zur weiteren Prüfung der jeweils angemessenen Personalausgabenpauschale herangezogen werden. Über die Höhe der einzelnen Förderung wird nach Abschluss dieses Prüfverfahrens entschieden. 1. Aus welchen Gründen soll der - von Seiten des Ministeriums anscheinend immer - avisierte Eigenanteil von 10 % im Zusammenhang mit den Kompetenzzentren Frau & Beruf für die Wirtschaftsförderung Dortmund/Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna auf über 20 % ansteigen? Die Kompetenzzentren Frau und Beruf werden im Rahmen einer anteilsmäßigen Zuwendung gefördert. Von Seiten des MGEPA wurde eine 90%ige Förderung aus Landes- und EFREMitteln und damit ein Eigenanteil in Höhe von 10 % nicht nur avisiert, sondern mit dem Projektaufruf „Kompetenzzentren Frau und Beruf“ (www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/frau_und_beruf/Projektaufruf _Kompetenzzentren_Frau_und_Beruf/index.php) auch verbindlich zugesichert. Jeder Projektantrag eines jeden Förderprogramms wird von den bewilligenden Stellen daraufhin geprüft, ob es sich bei den beantragten Kosten um zuwendungsfähige Ausgaben handelt. In der Regel liegen die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben unter den von den Trägern beantragten Kosten. Eine anteilige Förderung des Landes und der daraus resultierende Eigenanteil des Trägers können sich immer nur auf die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben beziehen. Da die Förderquoten i.H. v. 90 % sich auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beziehen, verbleibt es bei einem Eigenanteil von 10 %. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9332 3 2. Wie stellen sich bei den im Land vorhandenen Kompetenzzentren Frau & Beruf die Eigenanteile der Aufgabenträger für die neue EFRE-Förderperiode dar (bitte im Vergleich alter / neuer Eigenanteil)? Für alle Kompetenzzentren Frau und Beruf gilt in der alten und in der neuen Förderphase ein Eigenanteil an den als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben in Höhe von 10 %. 3. Welche Lösung strebt die Landesregierung zur Fortsetzung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf der Wirtschaftsförderung Dortmund/Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna ab dem 1. Juli 2015 an? 4. Gibt es Aufgabenträger, die unter den geänderten Förderbedingungen das Kompetenzzentrum Frau & Beruf ab dem 1. Juli 2015 nicht mehr weiterführen werden? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Aussagen von Trägern vor, dass diese unter den in der Vorbemerkung dargestellten geänderten Förderbedingungen an einer Förderung ihres Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf in der neuen Förderperiode nicht mehr interessiert sind. 5. Wie viele Mitarbeiter/innen sind von einem Auslaufen der Anstellungsverträge zum 30. Juni 2015 betroffen, sofern der Aufgabenträger sich unter den geänderten Förderbedingungen nicht für ein Fortsetzen des Kompetenzzentrums Frau & Beruf entscheidet? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 sowie die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.