LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9334 23.07.2015 Datum des Originals: 21.07.2015/Ausgegeben: 28.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3631 vom 29. Juni 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/9131 Neubau der Lippebrücke zwischen Werne und Bergkamen: Wie soll der Verkehr fließen ? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3631 mit Schreiben vom 21. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die stark befahrene Lippebrücke der B 233 zwischen Werne und Bergkamen muss erneuert werden. Im November 2012 ließ der Landesbetrieb Straßen.NRW verlauten, dass die Planungen für einen Neubau der Brücke massiv vorangetrieben werden. Inzwischen wird von einem Baubeginn nicht vor Mitte 2017 gesprochen. Unklar ist nach wie vor, wie während der Bauzeit der neuen Lippebrücke der Verkehr geregelt werden soll. Im Rahmen einer Pressenachfrage wurde nun die benachbarte ehemalige Zechenbahntrasse, auf der heute Fußgänger und Radverkehr stattfindet, für die Befahrung durch Rettungsmitteln, durch die Feuerwehr aber durch den Öffentlichen Personennahverkehr in das Spiel gebracht. Die Bauzeit der neuen Brücke auf der B 233 wurde bisher mit 15 Monaten avisiert. Beide Städte haben in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass eine Vollsperrung der Strecke nicht in Frage kommt, da die B 233 nicht nur an sich eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Werne und Bergkamen darstellt, sondern dies auch die schnellste Verbindung zwischen beiden Städten zum Krankenhaus in Werne darstellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9334 2 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand zum Neubau der Lippebrücke der B 233 zwischen Werne und Bergkamen? Derzeit wird die günstigste Variante für einen Ersatzneubau ermittelt. Hierbei sind die Umweltbelange , die verschiedenen Interessen der Träger öffentlicher Belange sowie die bautechnischen , wirtschaftlichen und verkehrlichen Möglichkeiten abzuwägen. Eine Vorzugsvariante ist noch nicht festgelegt. 2. In welcher Weise soll der Verkehr während der Bauzeit der neuen Lippebrücke geleitet werden (Schwerlastverkehr, motorisierter Individualverkehr, Öffentlicher Personennah-verkehr, Radverkehr, Fußgängerverkehr, Einsatzfahrten von Rettungsdienst und Feuerwehr)? Die bauzeitliche Verkehrsführung steht im engen Zusammenhang mit der noch festzulegenden Bauvariante. Die Belange des Schwerlastverkehrs, motorisierten Individualverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Einsatzfahrten von Rettungsdienst und Feuerwehr werden bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr kann voraussichtlich die, in unmittelbarer Parallellage verlaufende, ehemalige Bahntrassenbrücke nutzen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung beider Städte nach dem Bau einer Ersatz- bzw. Behelfsbrücke für die Bauzeit der neuen Lippebrücke? Der Bau einer Behelfsbrücke für die Bauzeit der neuen Lippebrücke stellt eine Möglichkeit dar, die im Rahmen der derzeit durchzuführenden Abwägungsprozesse berücksichtigt wird. 4. Mit welcher Bauzeit rechnet die Landesregierung für den Neubau der Lippebrücke ? Erst nach der Festlegung der Vorzugsvariante für den Neubau der Lippebrücke kann eine realistische Bauzeit abgeschätzt werden.