LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9339 23.07.2015 Datum des Originals: 23.07.2015/Ausgegeben: 28.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3610 vom 16. Juni 2015 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU Drucksache 16/9088 Geplante Ampelanlage an der A3 – Auffahrt Hünxe Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3610 mit Schreiben vom 23. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Täglich gegen 17 Uhr staut sich der Verkehr an der Abfahrt Hünxe von der A3. Ein Unfallschwerpunkt ist die Abfahrt allerdings nicht. Der Kreis Wesel als Straßenverkehrsbehörde bat die Gemeinde Hünxe um eine Stellungnahme und um einen Lösungsvorschlag, um die weitere Entwicklung des Industrie- und Gewerbeparks Hünxe nicht zu gefährden. Die Gemeinde wies darauf hin, dass aufgrund der weiteren Entwicklung des Industrie-und Gewerbeparks der LKW-Verkehr leicht zunehmen könne. Deshalb schlug die Gemeinde vor, zumindest die westlich Abfahrt (FR Arnheim) zu verbreitern und mit separaten Abbiegespuren zu versehen. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landrats des Kreises Wesel als zuständige Straßenverkehrsbehörden handelt es sich bei der geplanten Ampelanlage um den Verkehrsknoten an der östlichen Abfahrtsrampe der Anschlussstelle Hünxe (A 3/ L 463) und nicht um den westlichen Anschlussstellenarm. Vornehmlich in der nachmittäglichen Spitzenstunde kommt es auf der östlichen Abfahrtsrampe zu einer Verkehrsbelastung von bis zu 525 Kfz/h. Die hier von der A 3 abfahrenden Fahrzeuge sind als Rechts- oder Linkseinbieger gegenüber dem bevorrechtigen Verkehr im Zuge der L 463 wartepflichtig. Vor allem durch nach links in Richtung Voerde bzw. Wesel LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9339 2 abbiegende Fahrzeuge kommt es verstärkt zu Rückstauungen, die gelegentlich bis auf die Nebenfahrbahn der A 3 im Bereich der Rast- und Tankanlage Hünxe-Ost zurückreichen. Wenngleich der Anschlussstellenbereich als unfallunauffällig anzusehen und hier bislang auch keine Unfallhäufungsstelle zu verzeichnen ist, so sind hier - nicht zuletzt auch aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Zuge der Basisstraße L 463 von bis zu 14.950 Kfz/d mit einem etwa 10%igen Schwerlastverkehrsanteil - regelmäßig Leistungsfähigkeitsdefizite und längere Wartezeiten, insbesondere für den von der A 3 abfließenden Schwerlastverkehr festzustellen. Die geplante Expansion des Industrie- und Gewerbeparks wird zu einer weiteren , wenn auch moderaten, Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen. Darüber hinaus wurden nach Aussagen der örtlich zuständigen Behörden bereits mehrfach kritische Fahrund Wendemanöver im Kreuzungsbereich beobachtet, die bei einer weiteren Einschränkung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit die Verkehrssicherheit nachhaltig gefährden könnten. Die vom Kreis Wesel im Einvernehmen mit der Bezirksregierung und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geplante Errichtung einer verkehrsabhängig gesteuerten Ampelanlage am östlichen Anschlussstellenarm dient daher vorrangig der Sicherung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und der Vermeidung von Rückstauungen über die Abfahrtsrampe bis auf die A 3. 1. Was spricht gegen den Vorschlag der Hünxer Verwaltung, die Abfahrt zu verbreitern und mit separaten Abbiegespuren zu versehen? Eine Verbreiterung der Abfahrtsrampe mit separaten Abbiegespuren erfordert zusätzlichen Grunderwerb, da hierfür die vorhandenen Grundstücksflächen nicht ausreichen. Darüber hinaus ließe sich hierdurch die Rückstauproblematik, verursacht durch den temporär hohen Linkseinbiegeverkehr, nicht wirkungsvoll und dauerhaft beseitigen. Ungeachtet dessen bleibt eine zweistreifige Verkehrsführung auf der Abfahrtsrampe allein schon wegen der nicht auszuschließenden gegenseitigen Sichtbehinderungen der Rechts- und Linkseinbieger auf den straßenverkehrsrechtlich bevorrechtigten Verkehr im Zuge der L 463 im Aufstellbereich aus Verkehrssicherheitsgründen abzulehnen, da hierdurch zusätzliche Unfallgefahren geschaffen werden. 2. Warum wird kein - langfristig kostengünstiger - Kreisverkehr erstellt? Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung im Zuge der L 463 und der gleichzeitig hohen Differenzbelastung zu dem von der A 3 abfließenden Verkehr auf der Abfahrtsrampe kann durch einen Kreisverkehr keine leistungsfähige Verkehrsabwicklung erzielt werden; die Zusammensetzung und Verteilung des Verkehrs ist in diesem spezifischen Fall ungeeignet für einen Kreisverkehr. Im Übrigen ist ein Kreisverkehr unter Berücksichtigung der in der Regel weitaus höheren baulichen Investitionskosten auch langfristig nicht kostengünstiger als eine Ampelanlage. 3. Welche Vorteile hat eine Ampelanlage gegenüber dem Vorschlag der Hünxer Verwaltung oder einem Kreisverkehr? Eine verkehrsabhängig gesteuerte Ampelanlage mit integrierter Rückstauerkennung bietet Gewähr für eine sichere und leistungsfähige Verkehrsabwicklung und trägt dazu bei, dass unzumutbar lange Wartezeiten auf der Abfahrtsrampe und Rückstauungen bis auf die A 3 wirkungsvoll und dauerhaft vermieden werden. Dies ist besonders wichtig für den in Richtung Gewerbe- und Industriepark orientierten Schwerlastverkehr, der über ein geringeres Be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9339 3 schleunigungsvermögen verfügt, durch die Ampelregelung künftig aber konfliktfrei in die L 463 einfahren kann. Ein Kreisverkehr kann dies nicht leisten, der starke Geradeausverkehr auf der L 463 in östliche Fahrtrichtung ließe nicht genug Zeitlücken für ein gefahrloses Einbiegen in den Kreisverkehr für diese Verkehre zu. Auch für den Radverkehr ist an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage als sicherer einzustufen. 4. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für den Bau einer Ampelanlage? Für die in Planung befindliche Signalanlage werden 100.000 bis 150.000 Euro veranschlagt.