LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9357 24.07.2015 Datum des Originals: 24.07.2015/Ausgegeben: 29.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3626 vom 29. Juni 2015 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/9122 Bekommt Warstein jemals die B 55n-Umgehung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3626 mit Schreiben vom 24. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuellen Presseberichten zufolge sind für die B 55n in Warstein erneut verschiedene Varianten überprüft worden, weil sich im Vergleich zum letzten Planungsstand verschiedene Anforderungen geändert haben. Die Notwendigkeit einer erneuten Prüfung hatte der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr bereits vor über einem Jahr in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage des Fragestellers (Drucksache 16/5736) dargelegt. Entsprechende Aussagen des Abteilungsleiters Planung der Straßen.NRW-Niederlassung in Meschede legen nun nahe, dass sich das weitere Prüf- und Entscheidungsverfahren noch lange hinziehen könnte. Die Bürgerinnen und Bürger in Warstein warten inzwischen jedoch bereits Jahrzehnte auf die Umgehungsstraße und die dadurch erhofften Entlastungen. Einmal mehr drängt sich nun der Verdacht auf, dass dieses Vorhaben endlos geprüft wird, um es im Endeffekt so zu verhindern . Vorbemerkung der Landesregierung Zur neuerlichen Abstimmung der Varianten der B 55n Ortsumgehung Warstein ist anzumerken , dass diese aufgrund geänderter Flächenverfügbarkeiten sowie geänderter städtebaulicher und raumplanerischer Rahmenbedingungen gegenüber der ersten Linienfindung erforderlich wurden. Auch Veränderungen in der Umweltgesetzgebung (Artenschutz) waren hier ursächlich. Die Varianten wurden entsprechend modifiziert und in der neuerlichen Überprüfung vor dem Hintergrund der v. g. Aspekte neu justiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9357 2 1. Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung für eine Variante für die B 55n in Warstein zu rechnen? Die o. g. Untersuchung zur Klärung der Linienwahl für die B 55n ist abgeschlossen. Die Ergebnisse werden zurzeit geprüft und anschließend dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegt. 2. Von welchem Zeitplan (Beginn und Ende Planfeststellung, Beginn und Ende Bau) geht die Landesregierung aktuell aus? Nach der Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann mit der konkreten Entwurfsplanung begonnen werden. Diese beansprucht in der Regel einen Zeitraum von 2 Jahren. Im Anschluss daran kann das für die Baurechtschaffung erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Da es sich bei diesem Verfahren um ein offenes Rechtsverfahren handelt, kann zum geplanten Baubeginn und -ende noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die B 55n-Umgehung für Warstein, auf die die Menschen vor Ort seit Jahrzehnten warten, zeitnah weiter- und zu Ende geplant wird? Die Maßnahme ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ausgewiesen. Sie ist darüber hinaus im Rahmen der Planungspriorisierung der Landesregierung als vorrangig zu planen eingestuft worden. Der Landesbetrieb Straßenbau hat somit einen uneingeschränkten Planungsauftrag. 4. Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Überprüfung der bisherigen Planungen durch Straßen.NRW und externe Gutachter gebracht? Die Ergebnisse stehen noch aus (s. auch Antwort zu Frage 1).