LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9358 24.07.2015 Datum des Originals: 23.07.2015/Ausgegeben: 29.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3569 vom 11. Juni 2015 des Abgeordneten Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg CDU Drucksache 16/8969 Wie setzt die Landesregierung die Vereinbarung der Jugend- und Familienministerkonferenz zum Ausbau und zur dauerhaften Sicherung der Mehrgenerationenhäuser in Nordrhein-Westfalen um? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3569 mit Schreiben vom 23. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bundesministerin Manuela Schwesig und die Jugend- und Familienminister der Länder verständigten sich im Rahmen ihrer gemeinsamen Konferenz am 21. und 22. Mai 2015 auf die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser in den Bundesländern . Mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung soll die Zukunft der insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser nachhaltig gesichert werden. Die Mehrgenerationenhäuser bieten in vielen Städten zahlreiche niedrigschwellige Angebote - für das Miteinander der Generationen, im Bereich von Bildung und Integration, aktuell besonders auch bei der Integration von Flüchtlingen , aber auch bei der Vermittlung von Beratungsangeboten und haushaltsnahen Dienstleistungen . Bisher erfolgt die Finanzierung über Bundesmittel, kofinanziert durch Leistungen der Kommunen . Da diese bekanntermaßen größtenteils finanzielle Probleme haben, steht dieses Modell auf wackeligen Füßen. Viele Mehrgenerationenhäuser müssen immer wieder um ihren Fortbestand bangen. Durch den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nun in Zugzwang geraten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9358 2 In Nordrhein-Westfalen gibt es immerhin 59 Mehrgenerationenhäuser, die nach dem Versprechen der Konferenzteilnehmer nun berechtigterweise auf mehr und nachhaltige Unterstützung hoffen dürfen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser punktuell und modellhaft Mehrgenerationenhäuser als sozialraumorientierte und generationenübergreifende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ins Leben gerufen. Das Land Nordrhein-Westfalen mit dem damaligen Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Armin Laschet (CDU) hatte sich hingegen dafür entschieden, auf Landesebene quartiersnahe Versorgungsangebote durch Familienzentren zu schaffen. Dem Aufruf zur Beteiligung am Landeswettbewerb „Familienzentren NRW“ vom 10. Januar 2006 waren landesweit über 1.000 Einrichtungen gefolgt. 261 Einrichtungen wurden damals in die Pilotphase einbezogen. Der flächendeckende Ausbau der Familienzentren in Nordrhein-Westfalen begann am 1. August 2007 und führte bis zum Kindergartenjahr 2014/2015 zu rund 3.200 Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentrum arbeiten. Angesichts der bestehenden Angebotsstruktur der Familienzentren erscheint eine strukturelle Förderung der bestehenden und ggf. neuen Mehrgenerationenhäuser durch das Land nach wie vor nicht sachgerecht. Hierzu verweise ich auch auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 2880 der Abgeordneten Kristin Korte (LT-Drs. 16/7607). Einerseits können die im Modellprojekt entstandenen lediglich 59 Mehrgenerationenhäuser (in knapp 400 Kommunen) keine für NRW flächendeckende Angebotsstruktur ermöglichen. Andererseits wäre der flächendeckende Ausbau einer Parallelstruktur zu den Familienzentren unter dem Gesichtspunkt eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel auch nicht vertretbar. Um das Angebotsspektrum auch um Angebote für ältere Generationen zu erweitern, hat die Landesregierung bewusst einen Schwerpunkt auf die landesweite Unterstützung altengerechter Quartiersstrukturen gelegt. Durch das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten , teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) und den Landesförderplan Alter und Pflege werden landesweit Impulse zur Entstehung quartiersorientierter Angebots- und Beratungsstrukturen sowie zur altengerechten Quartiersentwicklung konkreter Quartiere in allen Kreisen und kreisfreien Städten gesetzt. In diese Strukturen können sich die bestehenden Mehrgenerationenhäuser einbringen und dabei auch von entsprechenden Förderangeboten profitieren. 1. Wie will das Land die Vereinbarung der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 21./22. Mai 2015 umsetzen und für die dauerhafte Sicherung und den Ausbau der Mehrgenerationenhäuser in Nordrhein-Westfalen sorgen? Mehrgenerationenhäuser können im Rahmen ihres Profils zielgerichtet Fördermittel für Projekte , Schulungsmaßnahmen etc. aus dem Landesförderplan (§ 19 Alten- und Pflegegesetz) erhalten. Viele der insgesamt 14 Förderangebote zielen dabei auf die altengerechte Quartiersentwicklung . Wie bei der Erarbeitung der Rahmenvereinbarung auch gegenüber dem Bund immer wieder deutlich gemacht wurde, ist eine darüber hinaus gehende gesonderte rein strukturelle Förderung der Mehrgenerationenhäuser aus Landesmitteln nicht vorgesehen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9358 3 2. Wird das Land zukünftig die Mehrgenerationenhäuser in Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützen? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. In welcher Höhe sind Mittel für die Mehrgenerationenhäuser vorgesehen – unabhängig von vereinzelten Mitteln über das GEPA NRW? Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sämtliche Fördermittel im Bereich Alter und Pflege über den Landesförderplan (und damit über das GEPA NRW) verteilt werden (§ 19 APG NRW). Die Höhe der projektbezogenen Förderung aus dem Landesförderplan ist zunächst grundsätzlich abhängig von der Gestaltung des Projektes, der konzeptionellen Zielsetzung, den Projektkosten und den beantragten Mitteln. Über die Fördermöglichkeit entscheidet daneben auch die Höhe der im jeweiligen Förderangebot zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel . 4. Ab wann können diese Mittel fließen und aus welchen Quellen? Eine Antragstellung auf Förderung nach dem (vorläufigen) Landesförderplan Alter und Pflege ist seit April 2015 möglich. 5. Werden zu den 59 erfolgreich arbeitenden Mehrgenerationenhäusern in NordrheinWestfalen weitere hinzukommen? Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf Bundesebene erklären die Regierungsparteien , die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser verstetigen zu wollen. Ob weitere Mehrgenerationenhäuser hinzukommen, ist von der konkreten Ausgestaltung der Bundesfinanzierung abhängig.