LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/936 20.09.2012 Datum des Originals: 20.09.2012/Ausgegeben: 25.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 388 vom 30. August 2012 der Abgeordneten Inge Howe SPD Drucksache 16/774 A 33 Lückenschluss Burgholzhausen – Ist die Finanzierung gesichert? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 388 mit Schreiben vom 20. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. August 2012 hat sich Herr Minister Groschek über den Fortgang der Bauarbeiten zum Lückenschluss der A 33 zwischen der A 2 und der Anschlussstelle Borgholzhausen kundig gemacht. Dabei ist er auch auf Finanzierungsprobleme im Bundesfernstraßenbau eingegangen . Hintergrund ist die Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums, dass NordrheinWestfalen nach der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes in den nächsten Jahren deutlich weniger Geld für den Bau von Bundesfernstraßen zur Verfügung stehen wird. Abhängig davon, wie der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren für diesen Bereich tatsächlich ausgestattet sein wird, besteht die große Gefahr, dass selbst dann keine neuen zusätzlichen Bauprojekte in Angriff genommen werden, in NRW in das laufende Baugeschehen eingegriffen werden muss und vor dem Hintergrund der Finanzknappheit die Fertigstellung laufender Projekte verschoben werden muss. Das kann prinzipiell alle laufenden Bauprojekte betreffen. Bund und Land haben vereinbart, dass noch in diesem Jahr der erste Spatenstich für den letzten Abschnitt Borgholzhausen der A 33 stattfindet. Diese Vereinbarung kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn ausreichende Finanzmittel von Seiten des Bundes für diese Bundesbaumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/936 2 In der Neuen Westfälischen Zeitung, Ausgabe vom 09.08.2012, vertritt der parlamentarische Staatssekretär, Herr Steffen Kampeter die Auffassung, dass der Bund keine Mittelzuweisung für bestimmte Autobahnen vollziehe, sondern dem Land jährlich pauschal Mittel zuweise und das Land Prioritäten setze. ln diesem Zusammenhang weist Herr Kampeter darauf hin, Nordrhein -Westfalen erhalte für 2013 eine Aufstockung der bisher avisierten Gelder von 39 Mio. € für Neubaumaß-nahmen. 1. Wie groß war der Mittelansatz für den Bau von Bundesfernstraßen in Nordrhein- Westfalen in 2010, 2011 und wie groß ist er in 2012 und wie groß wird er in 2013 sein? Die Ausgaben für den Bereich der Bedarfsplanmaßnahmen (Autobahnerweiterung, Autobahnneubau und Bundesstraßenneubau) beziehungsweise die Ansätze für die Jahre 2012 und 2013 stellen sich wie folgt dar: 2010 Ist in Mio. € 2011 Ist in Mio. € 2012 Soll in Mio. € 2013 Soll in Mio. € Bedarfsplanmaßnahmen einschließlich Sonderprogramme, ohne private Vorfinanzierung 379,2 421,9 257,4 162,4 2. Kommen die erwähnten 39 Mio. € für Neubaumaßnahmen für 2013 zusätzlich zu den in der mittelfristigen Finanzplanung angekündigten 162 Mio. € oder sind sie darin bereits enthalten? Die von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Kampeter genannten 39 Mio. € sind in dem Ansatz von 162 Mio. € enthalten. Hierbei handelt es sich um Mittel aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm , das zu Beginn des Jahres 2012 vom Bund aufgelegt wurde. Diese Mittel stehen für die folgenden, vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Maßnahmen zur Verfügung: A 1, AK Köln/West – DB (AC – K), A 3, AS Köln/Dellbrück – AS Köln/Mülheim, A 30, AK Löhne – Rehme mit Abzw. A 30 Richtung Rehme, A 40, w AS Bochum/Stahlhausen – ö AS Bochum/Stahlhausen. 3. Stimmt es, dass dem Land Nordrhein-Westfalen pauschal Mittel für den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung gestellt werden und eine Abstimmung mit dem BMVBS über den Mitteleinsatz für Projekte nicht stattfindet? Nein. Es ist vielmehr so, dass sowohl für den Bereich der Bedarfsplanmaßnahmen als auch für die Erhaltung auf der Basis der vom BMVBS vorgegebenen Finanzplanung im Detail Bauprogramme erstellt werden, die mit dem BMVBS abzustimmen sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/936 3 4. Werden die Haushaltsmittel für Projekte des Bundesfernstraßenbaus in Nordrhein -Westfalen in 2013 der Höhe nach so ausfallen, dass ohne Verschiebung aus dem Erhaltungsbereich ausgeschlossen werden kann, dass in laufende Bauprojekte eingegriffen werden muss und es so zu Verzögerungen kommt? Unter Berücksichtigung der zu Frage 1 genannten Beträge für Bedarfsplanmaßnahmen für die Jahre 2010 und 2011 und des vergleichsweise geringen Ansatzes für das Jahr 2013 ist von einer reibungslosen Abwicklung der laufenden Baumaßnahmen nicht auszugehen. Grundsätzlich gilt, dass der Bund als Baulastträger seine Bundesfernstraßenvorhaben selbst finanziert. Mit Aufnahme in den Straßenbauplan des Bundes ist die Gesamtfinanzierung der jeweiligen Projekte, zum Beispiel auch bei der A 33, vom Grundsatz her gesichert. Das Baugeschehen bei den Bundesfernstraßen hängt stets direkt von den vom Bund für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Finanzmitteln ab. Die Landesregierung steuert in Abstimmung mit dem BMVBS die Bundesmittel in Nordrhein-Westfalen so, dass alle verkehrswichtigen Fernstraßenbauvorhaben davon partizipieren. Maßgeblich ist dabei der Stand der Realisierbarkeit , um eine Vollausgabe der jährlich verfügbaren Bundesmittel zu gewährleisten. Der weitere Bauablauf der A 33 richtet sich nach den künftigen Mittelbereitstellungen des Bundes . Für die Landesregierung bleibt dieses Vorhaben unzweifelhaft vorrangig mit dem Ziel, die Lücke in der A 33 mit einem wirtschaftlichen Bauablauf bei gegebenen Finanzmitteln schnellstmöglich zu schließen. 5. Werden die Haushaltsmittel für Projekte des Bundesfernstraßenbaus in Nord- rhein-Westfalen in 2013 der Höhe nach so ausfallen, dass zusätzlich zu den bereits laufenden Baumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen mit dem Bau anderer dringlicher Projekte begonnen werden kann? Im Rahmen des zu erstellenden Bauprogramms werden dem BMVBS auch Vorschläge für den Beginn weiterer dringlicher Projekte unterbreitet. Unter Berücksichtigung des geringen Ansatzes für Bedarfsplanmaßnahmen für das Jahr 2013 und der weiterhin dramatisch absinkenden Rahmenvorgabe bis 2016 (2014: 89 Mio. €, 2015: 77 Mio. € und 2016: 83 Mio. €) kann eine Zusage des BMVBS zu einem weiteren Baubeginn derzeit nicht erwartet werden.