LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9360 24.07.2015 Datum des Originals: 24.07.2015/Ausgegeben: 29.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3602 vom 19. Juni 2015 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/9064 Patientenakten in Geisterklinik Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3602 mit Schreiben vom 24. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die privat-geführte Veramed-Klinik in Meschede wurde 2009 aufgrund ihrer Insolvenz geschlossen . Über die Frage, wer für die Sicherung der Patientenakten verantwortlich ist, führen das Land Nordrhein-Westfalen und der Insolvenzverwalter einen Gerichtsstreit am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Land hat in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 16/3484 angekündigt, eine spezialgesetzliche Regelung für solche Fälle zu schaffen, damit in künftigen Fällen keine Unsicherheiten entstehen. 1. Warum ist nach fast zwei Jahren noch keine solche Regelung zustande gekommen ? 2. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um eine solche Regelung zu erreichen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. In der Antwort auf die vorhergehende Kleine Anfrage 1404 (LT-Drs. 16/3669) heißt es zu den Fragen 4 und 5: „Die Überlegungen gehen dahin, für die Zukunft spezialgesetzliche Regelungen auf Bundes- oder Landesebene zu schaffen, die größtmögliche Rechtssicherheit bewirken . Die Überlegungen zu künftigen spezialgesetzlichen Regelungen sind noch nicht abgeschlossen .“ Eine verbindliche Ankündigung einer landesgesetzlichen Regelung – wie vom Fragesteller unterstellt - ist diesem Wortlaut nicht zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9360 2 Das Ergebnis der angekündigten Prüfung ist vielmehr, dass die Landesregierung eine Regelung auf Bundesebene vorzugsweise im BGB („Patientenrechtegesetz“), in der GewO oder in der InsO befürwortet und diese auch aus Gründen der Einheitlichkeit für erforderlich hält. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat dieses Anliegen mehrfach gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit thematisiert, zuletzt mit einem Schreiben auf Staatssekretärsebene. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht allerdings bisher keinen Handlungsbedarf zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung. 3. Bis wann ist mit einer solchen spezialgesetzlichen Regelung zu rechnen? In dem Bericht für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 14. Januar 2014 (LT-Vorlage 16/1554) hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter mitgeteilt, dass nach einer von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) in Auftrag gegebenen Länderabfrage die überwiegende Anzahl der Länder seinerzeit keinen (bundes-)gesetzlichen Änderungsbedarf im o.g. Sinne gesehen hat. Es ist jedoch zu erwarten, dass die praktische bundesweite Relevanz von insolventen Einrichtungen nach § 30 GewO steigen wird. Dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter liegen Informationen darüber vor, dass die behandelte Thematik beispielsweise in Hessen ebenfalls akut geworden ist. Das Ministerium versucht daher zurzeit, die übrigen Bundesländer für die Problematik zu sensibilisieren und für eine bundeseinheitliche Regelung zu werben. Sollte dabei ein breiter Länder-Konsens erzielt werden, könnte dann eine entsprechende gemeinsame Bundesratsinitiative in Erwägung gezogen werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung die lange Verfahrensdauer? Die Landesregierung bewertet sie kritisch, sieht allerdings keine gleichwertige Handlungsalternative zu einer bundeseinheitlichen Regelung. 5. Wie bewertet die Landesregierung die vor Ort vorgenommene Sicherung der Patientenakten ? Die Akten sind in den Räumen der Veramed Klinik verschlossen untergebracht. Gleichwohl gelang es Einbrechern (zuletzt im Juni 2015), sich trotz regelmäßiger Kontrollen unbefugten Zutritt zu den Gebäuden und auch zu den Patientenakten zu verschaffen. Sind hierbei Straftatbestände verwirklicht worden, ist eine konsequente Verfolgung und Ahndung angezeigt. Ermittlungen hierzu sind von den zuständigen Polizeibehörden bereits aufgenommen worden . Sowohl die Räumlichkeiten der Veramed Klinik sowie die Patientenakten sind inzwischen durch den Hochsauerlandkreis wieder gesichert worden.