LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9361 29.07.2015 Datum des Originals: 28.07.2015/Ausgegeben: 03.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3598 vom 18. Juni 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9044 Polizeiübung auf der Kölner Severinsbrücke Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3598 mit Schreiben vom 28. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Passanten in Köln entdeckten am 22. August 2014 mehrere Personen auf einem Pylon der Severinsbrücke. Ein Hubschrauber kreiste nahe der Brücke in der Luft. Auf Nachfrage der lokalen Medien teilte eine Sprecherin der Polizei mit, es handele sich um eine Übung des SEK Köln. Die Beamten trainierten hoch über dem Rhein, um eventuell vorhandene Höhenangst im Ernstfall überwinden zu können (www.ksta.de und www.express.de, 22. August 2014). Wie auf einem Foto auf „express.de“ erkennbar ist, trugen die Beamten keine Helme und auch keine sichernden Klettergurte. 1. Handelte es sich bei der Aktion vom 22. August 2014 tatsächlich um eine Übung des SEK Köln? (Wenn ja: Bitte Zweck der Übung beschreiben.) 2. Welche Personen haben an der Aktion teilgenommen? (Bitte Funktion und Dienstgrad der Teilnehmer angeben.) 3. Warum war zeitgleich ein Polizei-Hubschrauber an der Brücke im Einsatz? (Bitte Hubschraubertyp und Eignung für Höhenübungen angeben.) 4. Warum waren die Teilnehmer der Aktion in einer derartigen Höhe nicht ordnungsgemäß gesichert? 5. Stimmt es, dass sich Einsatzbeamte des PP Köln weigerten, die Aktion zu begleiten ? (Wenn ja: Bitte Gründe angeben.) Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Staatsanwaltschaft prüft aktuell die Zusammenführung des Hubschraubereinsatzes und des Besteigens des Pylons der Se- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9361 2 verinsbrücke durch Führungskräfte der Spezialeinheiten des PP Köln am 22. August 2014 wegen des Verdachts der Vermengung dienstlicher und privater Belange auf strafrechtliche Relevanz. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Nach den mir bisher vorliegenden Erkenntnissen handelte es sich bei dem Besteigen des Pylons um eine Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte. Die Teilnahme von Führungskräften des höheren Dienstes an einer solchen Fortbildung wird als konsequente Maßnahme zum Erhalt der in der Einführungsfortbildung erworbenen Fähigkeiten angesehen. Führungskräfte der Spezialeinheiten sollten grundsätzlich mit den Gefahren vertraut sein, die auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz und im Training zukommen können. Die aktive Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen dient zudem der Steigerung der Akzeptanz von Führungskräften. Teilnehmer waren der Leiter der Spezialeinheiten Köln, der ehemalige Leiter der Spezialeinheiten Köln, der Leiter der Gruppe Spezialeinsatzkommando/Verhandlungsgruppe, der Leiter der Gruppe Mobiles Einsatzkommando/Technische Einsatzgruppe sowie der Leiter der Verhandlungsgruppe . Vor dem Besteigen des Pylons erfolgte vor Ort sowohl eine Einweisung durch einen Vertreter der Stadt Köln als auch durch die vorgesehenen Sicherheitsbeauftragten der Spezialeinheiten . Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Anzahl der Teilnehmer und der aktuellen Wetterlage wurde auf eine besondere Sicherung für den Aufenthalt auf dem Pylon verzichtet. Die Ausrichter der Fortbildungsveranstaltung boten weiteren Mitarbeitern der Spezialeinheiten Köln eine ergänzende Teilnahme auf freiwilliger Basis an. Dazu liegt hier die Information vor, dass Organisationseinheiten entweder keinen Bedarf meldeten bzw. keine Rückmeldung gaben. Der am 22.08.2014 in Köln eingesetzte Polizeihubschrauber wurde, ausweislich der Aktenlage , zur Luftaufklärung und zum Fertigen von Luftaufnahmen verschiedener Objekte im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet Köln durch das Polizeipräsidium Köln angefordert. Dabei wurden auch Bilder von den Personen auf dem Pylon der Severinsbrücke gefertigt. Der Polizeihubschrauber vom Typ BK 117 ist bei der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht für Höhentrainings vorgesehen. Offen bleibt derzeit, ob die Fertigung der Aufnahmen von der Übung „im Vorbeiflug“ im Rahmen der Fertigung fachlich begründeter Luftbildaufnahmen erfolgte oder ob die Anforderung des Hubschraubers für die Aufnahmen im Stadtgebiet vorgeschoben war, um das eigentliche Ziel, Aufnahmen von der Übung zu fertigen, zu verdecken.