LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9366 27.07.2015 Datum des Originals: 24.07.2015/Ausgegeben: 30.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3625 vom 26. Juni 2015 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/9121 Wiederaufrichtung der Düppelsmühle von Titz nach Sturm „Ela“ Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3625 mit Schreiben vom 24. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch den Pfingststurm „Ela“ im Jahr 2014 wurde das Titzer Wahrzeichen, die Düppelsmühle , derartig beschädigt, dass Experten in diesem Zusammenhang von einem Totalschaden sprechen. Gemäß Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens sind für einen Wiederaufbau rund 275.000 Euro zu veranschlagen. Weil die in Privatbesitz stehende historische Mühle nicht versichert war und eine Sanierung aus eigenen Mitteln nicht darstellbar ist, sucht die Gemeinde Titz zusammen mit dem Eigentümer nach Finanzierungsmöglichkeiten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat bereits eine Förderung von 130.000 Euro aus dem Programm „Bedeutsame Nationale Denkmäler“ bewilligt. Außerdem hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz einen Zuschuss von rund 80.000 Euro in Aussicht gestellt. Auch ein Titzer Eigenanteil, der möglicherweise mithilfe eines Fördervereins aufgebracht werden soll, ist bereits in Planung. Damit könnte ein erheblicher Anteil der anfallenden Kosten gedeckt werden. Zusätzlich hat die Gemeinde Titz einen Antrag auf Bezuschussung aus dem DenkmalschutzSonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Köln gestellt, um die stark beschädigte Bockwindmühle wiederherstellen zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9366 2 1. Vertritt die Landesregierung die Ansicht, dass aufgrund der besonderen baukulturellen und regionaltypischen Bedeutung der Düppelsmühle ein besonderes Interesse an ihrer Wiederaufrichtung besteht? Das Land erkennt die besondere baukulturelle Bedeutung der Düppelsmühle in Titz für die Region an. Die Bemühungen für eine Sanierung des beschädigten Denkmals müssen aber vor Ort unterstützt und koordiniert werden. 2. Wird die Landesregierung aufgrund der vorliegenden Absicherung eines erheblichen Kostenanteils aus dem Bundesprogramm „Bedeutsame Nationale Denkmäler “ die Wiederaufrichtung der Düppelsmühle durch Landesmittel aus dem Denkmalschutz -Sonderprogramm unterstützen? Für die Sanierung der Düppelsmühle sind im Denkmalförderprogramm 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen 20.000 € Fördermittel vorgesehen. 3. Wenn ja, wann ist mit einem konkreten Bewilligungsbescheid zu rechnen? Vor der Erteilung eines Bewilligungsbescheids müssen vor Ort noch wesentliche organisatorische Fragen geklärt werden. Die für die Abwicklung sowohl der DenkmalschutzSonderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, als auch des Denkmalförderprogramms des Landes zuständige Bezirksregierung Köln, ist hierüber im Gespräch mit den Beteiligten. 4. In welcher Höhe ist ein Eigenanteil im Rahmen einer Förderung aus dem vorgesehenen Programm zu erbringen? Der im Moment offene Fehlbetrag von maximal 45.000 € ist durch den Projektträger oder weitere Dritte (etwa Spender) zu erbringen. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Land NRW nach der Bundesförderung auch einen Beitrag zum Erhalt der Düppelsmühle leisten muss? Ja.