LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9368 27.07.2015 Datum des Originals: 24.07.2015/Ausgegeben: 30.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3621 vom 24. Juni 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9117 Abschiedsfoto auf der Severinsbrücke in Köln Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3621 mit Schreiben vom 24. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 22. August 2014 wurden SEK-Beamte auf der Severinsbrücke aus einem Hubschrauber heraus fotografiert. Wie auf Fotos erkennbar ist, trugen die Beamten keine Helme und auch keine sichernden Klettergurte. Die Beamten haben wohl auch mit ihren Handys Fotos geschossen , wie Aufnahmen von Passanten zeigen. Wie inzwischen bekannt wurde, handelte es sich offenbar um ein Fotoshooting für private Zwecke. 2014 hatte die Polizei die private Aktion gegenüber der Öffentlichkeit noch als SEK-Übung deklariert. Polizeipräsident Wolfgang Albers bemüht sich nun, nach dem Bekanntwerden des vermeintlich wahren Grundes, um Aufklärung und lässt gegen die Beteiligten ermitteln. 1. Warum wurden trotz der Presseberichterstattung im August 2014 keine internen Ermittlungen durch den Polizeipräsidenten veranlasst? (Wenn doch, bitte genaue Zeitabläufe und Ergebnisse wiedergeben.) Der Berichterstattung des Polizeipräsidiums Köln zu Folge kannte Herr Polizeipräsident Albers die betreffenden Medienberichte aus dem August 2014. Zu diesem Zeitpunkt ging er von einer regulären Übung aus. Anhaltspunkte, die an einer ordnungsgemäßen und sachbezogenen Durchführung zweifeln ließen, lagen ihm seinerzeit demnach nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9368 2 2. Wer hat die angebliche SEK-Übung am 22. August 2014 geplant, bzw. veranlasst? Auf der Grundlage der vorliegenden Aktenlage wurde die Fortbildungsveranstaltung von den Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums Köln geplant. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3598 (LT-Drs. 16/9044) verwiesen. 3. Wurde eine Genehmigung der Stadt Köln (Eigentümerin der Brücke) eingeholt? (Bitte den Schriftverkehr wiedergeben.) Das Polizeipräsidium Köln hat berichtet, dass das zuständige Amt für Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln durch die Führungsstelle der Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums Köln zur Durchführung der Fortbildungsveranstaltung um Unterstützung ersucht wurde. Die Absprachen erfolgten per E-Mail sowie telefonisch. Am Fortbildungstag war ein Vertreter der Stadt Köln vor Ort, um den Zugang zum Pylonen zu ermöglichen und eine (protokollierte) Sicherheitseinweisung vorzunehmen. 4. An welchem Tag genau wurde Polizeipräsident Albers erstmalig über die wahren Hintergründe des Vorfalls durch Angehörige des Präsidiums in Kenntnis gesetzt? Nach Angaben des Polizeipräsidiums Köln wurde Herr Polizeipräsident Albers am 8. Juni 2015 von seiner Pressestelle über eine Medienanfrage informiert, die am Vorabend per EMail dort einging und über eine mögliche unzulässige Verbindung dienstlicher und privater Interessen berichtete. 5. Werden Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen durch Innenminister Jäger nach fachlicher Qualifikation oder nach Parteibuch ernannt? Die Stelle eines Polizeipräsidenten/einer Polizeipräsidentin wird nach den Grundsätzen des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt. Da es sich um politische Beamte im Sinne des § 37 Landesbeamtengesetz (LBG) handelt, ist neben Befähigung und fachlicher Leistung ein Eignungsmerkmal die Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Ansichten und Zielen der Regierung.