LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9372 27.07.2015 Datum des Originals: 24.07.2015/Ausgegeben: 30.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3618 vom 25. Juni 2015 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/9114 Hat das nordrhein-westfälische Innenministerium für den unter Druck stehenden Kölner Polizeipräsidenten einen eigenen Medienberater engagiert? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3618 mit Schreiben vom 24. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Misshandlungsvorwürfe gegen SEK-Beamte, ein privates Foto-Shooting von SEK-Beamten auf der Spitze der Severinsbrücke, Mobbingvorwürfe gegen einen Polizeihundeführer, ein vorweihnachtlicher Hilferuf des Kölner Kripo-Chefs („Wir schaffen es nicht mehr alleine“) und mangelnde Selbstkritik nach den HoGeSa-Krawallen – nach einer beispiellosen Pannenserie in den vergangen Wochen und Monaten ist der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers erheblich in die Kritik geraten. Wie ich erfuhr, soll das nordrhein-westfälische Innenministerium aus diesem Grund einen Medienberater für Herrn Albers engagiert haben, der den Behördenleiter bei der Kommunikation der skandalträchtigen Vorkommnisse unterstützt. 1. Auf wessen Initiative wurde der Medienberater für den Kölner Polizeipräsidenten engagiert? Die Polizeibehörden in NRW verantworten ihre Pressearbeit eigenständig. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob und in welcher Form sie im Einzelfall externen Sachverstand hinzuziehen . Im vorliegenden Fall hat das Polizeipräsidium Köln einen externen Dienstleister hinzugezogen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9372 2 2. Zu welchen Konditionen arbeitet dieser Berater für den Kölner Polizeipräsidenten? (Bitte zu Gegenstand, Beginn und ggfs. zeitlicher Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie zur Vergütungs- bzw. Honorarhöhe für den Berater Stellung nehmen .) Der vom Kölner Polizeipräsidium hinzugezogene Berater war am 22.06.2015 dort einen halben Tag tätig, um das von der Behörde erarbeitete Medienkonzept in Sachen „Vorwürfe gegen Angehörige der Kölner Spezialeinheiten“ aus journalistischer Sicht zu bewerten. Er hat seit einigen Jahren als Kommunikationsfachmann und Dozent für Kommunikation an der Fortbildungsakademie Mont Cenis in Herne einen Rahmenvertrag für Seminare und Inhouse -Veranstaltungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Anfragen und Abrechnungen für Beratungen und Medientrainings werden über diesen Vertrag nach den üblichen Verfahren und Konditionen der Fortbildungsakademie Mont Cenis abgewickelt. 3. Aus welchem Budget wird der Medienberater bezahlt? Siehe Antwort zu Frage 2 4. Inwieweit ist der Medienberater in die Arbeit der Pressestelle bzw. des Sachgebiets für Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Köln eingebunden? Siehe Antwort zu Frage 1 5. Ist es üblich, dass Polizeipräsidenten, die öffentlich in die Kritik geraten, ein entsprechender Berater durch das nordrhein-westfälische Innenministerium zur Seite gestellt wird? Siehe Antwort zu Frage 1