LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9377 27.07.2015 Datum des Originals: 27.07.2015/Ausgegeben: 30.07.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3597 vom 18. Juni 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/9043 Ökologisch-soziale Marktwirtschaft und Preisregulierung Mindestpreis für Fleisch Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3597 mit Schreiben vom 27. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bündnis90/die Grünen hat vor wenigen Tagen in Mainz ein Diskussionspapier für eine „Ökologisch -soziale Marktwirtschaft, die fair und innovativ“ ist beschlossen. Nahezu zeitgleich zitieren Pressemeldungen am 13. Juni Landwirtschaftsminister Remmel mit den Worten: „Wir brauchen einen Mindestpreis für Fleisch. Niedrigpreise gehen zu Lasten von Tier, Umwelt und Landwirten“. 1. Inwieweit ist es die Politik der Landesregierung, über Mindestpreise Einfluss auf das Marktgeschehen zu nehmen? 2. Inwieweit ist es das Ziel der Landesregierung, einen Mindestpreis für Fleisch durchzusetzen? 3. Wie sehen ggf. die entsprechenden Planungen der Landesregierung aus? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Pressemeldungen haben mich nicht vollständig zitiert – meine Aussage bezieht sich nicht auf einen vorgeschriebenen Mindestpreis. Vielmehr unterstreicht die Aussage die Bedeutung eines angemessenen Marktpreises für Fleisch für die Zukunft von Bäuerinnen und Bauern, die Ausrichtung der Haltung unserer Nutztiere und die Inwertsetzung der geleisteten Arbeit auf allen Stufen der Wertschöpfungskette vom Stall bis zur Ladentheke. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9377 2 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Bemühungen des Berufsstandes (z.B. die „Initiative Tierwohl“) nach mehr Wertschätzung und für bessere Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterstützen? Die Landesregierung begrüßt die Eigeninitiative der Landwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels durch die Gründung der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Die Landesregierung unterstützt die Land- und Ernährungswirtschaft seit über zwanzig Jahren im Rahmen der Absatzförderungsrichtlinie und durch die Förderung der Wirtschaft zur Etablierung der Regionalmarke "NRW is(s)t gut", die im September 2014 im Landtag vorgestellt wurde. Art und Umfang der Unterstützung sind durch EU-Regelungen vorgegeben. Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten, die Marktstellung der Erzeuger und die Unterstützung der Betriebe bei der Erschließung neuer Einkommensmöglichkeiten sind ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Sie unterstützt daher nachdrücklich Bestrebungen, auch durch eine bessere Kennzeichnung unterschiedliche Qualitäten auch bei Fleisch für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar zu machen und damit insbesondere Landwirtinnen und Landwirten mit über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegenden Standards zusätzliche Erlöse zu ermöglichen. Im Milchbereich unterstützt die Landesregierung darüber hinaus Maßnahmen, die zur Transparenz auf den Märkten und somit zur fairen Preisbildung beitragen. Für die Förderperiode 2014-2020 des ELER und damit für das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 konnten deutlich mehr EU-Mittel für Nordrhein-Westfalen eingeworben werden. Beim Agrarinvestitionsförderprogramm wird bei Investitionen in der Tierhaltung die sogenannte Premiumförderung angeboten. Das bedeutet, dass nur Stallbauten mit besonderen Anforderungen an die Tiergerechtheit, die oberhalb gesetzlicher Standards liegen, gefördert werden. Zudem wird die seit 2010 eingeführte Förderung von Tierschutzmaßnahmen, die von den Betrieben gut angenommen wird, im neuen NRW-Programm Ländlicher Raum zu verbesserten Konditionen fortgeführt. Konkret werden damit die Sommerweidehaltung von Rindern und die Haltung von Rindern und Schweinen auf Stroh mit mehr Platz für das Einzeltier gefördert.