LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9387 29.07.2015 Datum des Originals: 28.07.2015/Ausgegeben: 03.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3640 vom 30. Juni 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9142 GFG 2016 - Taschenspielertrick bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3640 mit Schreiben vom 28. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Montag, 29.Juni 2015 veröffentlichte das Innenministerium eine Pressemitteilung zu den vom Landeskabinett beschlossenen Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 (GFG 2016). Laut den Eckpunkten zum GFG 2016 wird ein zusätzlicher Vorwegabzug im GFG 2016 vorgenommen . Die Gemeinden erhalten grundsätzlich 4/7 des Aufkommens der Grunderwerbsteuer , allerdings wurde mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent festgelegt, dass dieser Anteil zur Finanzierung des Stärkungspaktes genutzt werden soll. Für die Laufzeit des Stärkungspaktes werden daher jährlich 70 Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse abgezogen. Bereits seit dem Jahr 2012 werden die Kommunen über das GFG jährlich zur Beteiligung an der Finanzierung des Stärkungspaktes herangezogen, im Jahr 2012 in Höhe von 65 Mio. Euro und seit dem Jahr 2013 in Höhe von 115 Mio. Euro. Zusammen mit den Zahlungen zum sog. Kommunal-Soli tragen die Kommunen damit zukünftig jährlich 277 Millionen Euro und bis zum Jahr 2020 rund 2 Milliarden Euro zur Finanzierung des Stärkungspaktes bei. 1. Warum werden die Kommunen nicht wirklich an den Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer beteiligt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9387 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorwegabzug im GFG ab dem kommenden Jahr in Höhe von jährlich 185 Millionen Euro vor dem Hintergrund, dass insbesondere Stärkungspaktkommunen – als Profiteure des kommunalen Finanzausgleichs – von dem Vorwegabzug im Rahmen geringerer Zuweisungen betroffen sind? 3. Werden die Vorwegabzüge im GFG ab dem Jahr 2016 in Höhe von zusätzlich 70 Millionen Euro letztlich den Landeshaushalt entlasten? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. 2014 S. 954) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/7147) wird u.a. ausgeführt: „Die Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes wird durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer gestärkt. Im Rahmen des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes werden vier Siebtel des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer in die Bemessungsgrundlage für den Steuerverbund einbezogen . Der Verbundsatz beläuft sich auf 23 v.H. Der so auf die Gemeinden und Gemeindeverbände über das Gemeindefinanzierungsgesetz entfallende Anteil aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 v. H. auf 6,5 v. H. soll zur Ausfinanzierung des Stärkungspaktes (Stufe 2) genutzt werden. Näheres hierzu wird in den GFG 2016 ff. für die Laufzeit des Stärkungspaktes geregelt.“ Den in der Begründung zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers zur Ausgestaltung der GFG 2016 ff. hat die Landesregierung bei ihren Eckpunkten zum GFG 2016 berücksichtigt. 4. Bei der Einführung des sog. „Kommunal-Soli“ im Jahr 2014 konnte in dem Gesetzgebungsverfahren eine deutliche Reduzierung der Abundanzumlage erreicht werden. Wird diese Reduzierung des Kommunal-Solis nicht jetzt durch die Einbehaltung der Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer faktisch von vorwiegend finanzschwächeren Kommunen bezahlt? Die Frage bringt zutreffend zum Ausdruck, dass die Verringerung der Solidaritätsumlage im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes zustande gekommen ist. Entsprechendes gilt für die Entscheidung über die Verwendung der Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung trägt in den Eckpunkten zum GFG-Entwurf 2016 diesen gesetzgeberischen Entscheidungen Rechnung, wie in der Antwort auf die Fragen 1 - 3 bereits dargelegt. 5. Zur Verringerung der Solidaritätsumlage im Jahr 2013 erklärten die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen: „Wir streben deshalb die Übernahme von 90 Millionen Euro jährlich durch das Land an. Damit lösen wir unser Versprechen ein: Wir sind verlässliche Partner der Kommunen.“ und „…70 Millionen Euro übernimmt das Land komplett.“ Die Komplett-Übernahme der Reduzierung des Kommunal -Soli ist mit den Eckpunkten zum GFG 2016 zu Lasten der Kommunen revidiert . Wie verlässlich ist eine Landesregierung, die eine Entlastung zwei Jahre später zurücknimmt? Den Angaben der Frage nach handelt es sich bei den im Fragetext verwendeten Zitaten um Aussagen der Vorsitzenden der Regierungsfraktionen des Landtags. Es steht nicht in der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9387 3 Kompetenz und ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Aussagen der Fraktionsvorsitzenden des Landtags zu kommentieren beziehungsweise zu bewerten.