LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9407 31.07.2015 Datum des Originals: 30.07.2015/Ausgegeben: 04.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3644 vom 2. Juli 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/9146 Welche aktuellen Informationen kann die Landesregierung zu den Unterrichtsbedingungen an den Schulen im Kreis Herford geben? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3644 mit Schreiben vom 30. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Unterrichtsbedingungen an den Bildungseinrichtungen im Kreis Herford sind dem Fragesteller ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Kleine Anfrage 2158 (Drucksache 16/5513). Für eine schulpolitische Bewertung vor Ort ist ein kontinuierlicher Überblick über die Unterrichtsbedingungen mit objektiven Zahlen, Daten und Fakten unerlässlich. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Wie viele Schulklassen jeweils sämtlicher Schulformen im Kreis Herford überschreiten absolut und prozentual die Bandbreite des für die jeweilige Schulform festgelegten Klassenfrequenzrichtwertes zum Zeitpunkt der aktuellsten verfügbaren Datenerhebung? Die Klassenbildung wird an den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschule , am Gymnasium sowie am Schulversuch Gemeinschaftsschule durch Bandbreiten geregelt. Die Zahl der Klassen, welche die jeweils gültige Bandbreite bei der Klassenbildung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9407 2 überschreiten, und deren Anteil an allen Klassen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überschreitungen der Bandbreiten im Rahmen der §§ 6 und 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz im Umfang von je nach Schulform bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig sind. 2. Wie viele Klassen jeweils sämtlicher Schulformen im Kreis Herford sind absolut und prozentual nach den zuletzt vorliegenden aktuellsten Daten von 30 oder mehr Schülern besucht worden? Die Zahl der Klassen im Kreis Herford, die im Schuljahr 2014/15 von 30 oder mehr Schülerinnen und Schülern besucht wurden, und deren Anteil an allen Klassen, gegliedert nach Schulform, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 0 0,0% Hauptschule 0 0,0% Realschule 22 12,6% Sekundarschule 0 0,0% Gesamtschule 6 3,2% Gymnasium 11 6,6% Bandbreitenüberschreitungen an öffentlichen Schulen nach Schulformen Schuljahr 2014/15 - Kreis Herford - Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 0 0,0% Hauptschule 0 0,0% Realschule 45 25,7% Sekundarschule 0 0,0% Gesamtschule 34 18,1% Gymnasium 20 12,0% Förderschule G/H 0 0,0% Berufskolleg 17 3,9% Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2014/15 - Kreis Herford - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9407 3 3. Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen im Kreis Herford auf Basis der dem Schulministerium vorliegenden aktuellsten Daten auf? 4. Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen im Kreis Herford aus? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Schulen im Kreis Herford sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach Schulform , der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 24. April 2015). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2014/15 berechnet. Hierbei wurden alle an den jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 24. April 2015 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9407 4 5. Welche aktuellsten verfügbaren Zahlen liegen der Landesregierung vor zu den landesweit für die nächsten zehn Jahre prognostizierten Abgängen aus dem Schuldienst in Vollzeitlehrerstellen, zum jeweils jährlichen landesweiten Lehrereinstellungsbedarf in Personen für diesen Zeitraum und dem aktuellen Anteil der Schülerschaft im Kreis Herford an der des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils differenziert nach Lehrämtern? Zu den voraussichtlichen Berufsaustritten und dem Einstellungsbedarf für die kommenden zehn Jahre wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3213 des Abgeordneten Ralf Witzel, FDP, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/8414). Die Schülerinnen und Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen können nicht einzelnen Lehrämtern zugeordnet werden, da etwa in der Sekundarstufe I der Gesamtschule Lehrkräfte mit verschiedenen Lehrämtern eingesetzt werden. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler des Kreises Herford an allen Schülerinnen und Schülern in NRW, gegliedert nach Schulform, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Kreis Herford Grundschule 1,5% PRIMUS-Schule - Hauptschule 0,6% Volksschule - Realschule 1,8% Sekundarschule 0,8% Gemeinschaftsschule - Gesamtschule 2,4% Gymnasium 1,4% Freie Waldorfschule - Berufskolleg 1,7% Förderschule 1,2% Weiterbildungskolleg - Anteil der Schülerinnen und Schüler (Kreis Herford) an den Schülerinnen und Schülern des Landes NRW nach Schulform im Schuljahr 2014/15