LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9410 31.07.2015 Datum des Originals: 30.07.2015/Ausgegeben: 04.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3620 vom 24. Juni 2015 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/9116 Flughafen Niederrhein muss landesbedeutsam gestellt werden Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3620 mit Schreiben vom 30. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der ehemalige Militärflugplatz Weeze-Laarbruch wurde 1999 von der Royal Air Force geräumt . Die schon Anfang der 90er Jahre vom Kreis Kleve und der Standortgemeinde Weeze gegründete „Flughafen Niederrhein GmbH" strebte als Konversionsziel eine kombinierte zivile fliegerische und gewerbliche Nutzung des Flughafengeländes an; eine entsprechende Änderung des GEP erfolgte kurz darauf. Der zivile Flugbetrieb wurde 2003 aufgenommen und entwickelte sich seither rasant. Die Fluggastzahlen stiegen von 210.000 (2003) auf 1,81 Millionen (2014). Fünf Jahre lang lag diese Zahl sogar jeweils über zwei Millionen. Weeze war damit nach Düsseldorf und KölnBonn die Nummer drei in NRW und lag letztes Jahr auf Platz vier. Die gültige NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 aus dem Jahr 2000 führt Weeze-Laarbruch immer noch als nur regional bedeutsamen Militärflugplatz in Konversion. Die dort genannten Parameter sind seit Jahren veraltet und spiegeln in keiner Weise die Realitäten wider. Die Flughafen Niederrhein GmbH zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich – bis auf Bruchteile – in privater Hand befindet. Ein niederländischer Investor betreibt den zu 40 Prozent von niederländischen Fluggästen genutzten Airport, nahezu ohne die öffentliche Hand zu belasten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9410 2 Ebenfalls hervorzuheben ist, dass die Belastung durch Fluglärm in der Nachbarschaft des Flughafens in Relation zu anderen Airports des Landes äußerst gering ist. So sind – laut der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 28 von B90/Die Grünen im Jahr 2009 – in Weeze nur 13 Wohnungen mit 55 dB (A) betroffen, während dies in Dortmund 5.723, in Düsseldorf 18.772 und in Köln/Bonn gar 33.882 sind. Der Flughafen ist ein hervorragendes Beispiel für grenzüberschreitende Aktivitäten, da er euregionalen Aspekten Rechnung trägt und mehr als 1.000 Arbeitsplätze beidseits der eigentlich nicht mehr vorhandenen deutsch-niederländischen Grenze sichert. Es ist davon auszugehen, dass auch Weeze stark von den Wachstumsprognosen im Luftverkehr profitieren und weiter wachsen wird. 1. Warum sieht die Landesregierung in dem vorgelegten Entwurf des Landesentwicklungsplanes nicht den Status „landesbedeutsam“ für Weeze vor, sondern belässt es für die Nr. 4 in NRW bei dem seit über 15 Jahren überholten Status als ´regional bedeutsames Konversionsprojekt´? Die Differenzierung im Entwurf des Landesentwicklungsplans (Ziel 8.1-6) zwischen landesund regionalbedeutsamen Flughäfen basiert auf der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010, die bis zu ihrer Überarbeitung fort gilt. Da sie im Jahr 2000 erstellt worden ist, konnte sie den heutigen Flughafen Niederrhein nur als Konversionsprojekt (Umwandlung des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen Regionalflughafen) berücksichtigen. Bei Vorlage einer überarbeiteten Luftverkehrs-konzeption ist zu prüfen, ob die Festlegungen im LEP anzupassen sind. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Einstufung des Flughafens Niederrhein im LEP als regionalbedeutsam keinen Einfluss darauf hat, dass die Möglichkeiten , die die bestehende Flughafenanlage und die Flughafengenehmigung bieten, in vollem Umfang ausgeschöpft werden dürfen. 2. Plant die Landesregierung ähnlich wie in den Niederlanden geschehen, das weitere Luftverkehrswachstum durch die Nutzung des Potenzials regionaler Flughafenkapazitäten in einen politischen Lenkungsprozess für NRW münden zu lassen? 3. Wie gedenkt die Landesregierung angesichts der gravierenden Kapazitätsengpässe am Flughafen Düsseldorf die am nur 80 km entfernten Flughafen Niederrhein ungenutzt vorhandenen Reserven im Landesinteresse zu heben? Ein politischer Lenkungsprozess setzt voraus, dass es rechtliche Möglichkeiten zur Verlagerung oder Verteilung von Luftverkehr innerhalb des dezentralen Flughafensystems in Nordrhein -Westfalen gibt. Dies ist aber nicht der Fall. Es bleibt der freien Wahl der Luftverkehrsgesellschaften überlassen, welchen Flughafen sie nutzen wollen. Bei dieser Entscheidung ist die erwartete Rentabilität der geplanten Verbindungen ausschlaggebend. Überlegungen, auf einen anderen Flughafen auszuweichen, dürften von Luftverkehrsgesellschaften nur angestellt werden, wenn sie an dem bisher genutzten Flughafen keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr sehen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn wegen Ausschöpfung der Kapazität an einem Flughafen trotz bestehender Nachfrage keine zusätzlichen Slots mehr vergeben werden könnten. Aber auch in diesem Fall hätte die Landesregierung keine Möglichkeit, Luftverkehrsgesellschaften an den Flughafen Niederrhein zu verweisen. Die Wahl eines anderen Flughafens bliebe der Entscheidung der betreffenden Luftverkehrsgesellschaft überlassen. Eine Kooperation der Flughäfen Düsseldorf und Niederrhein würde an diesem Sachverhalt nichts ändern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9410 3 4. Wie groß schätzt die Landesregierung die möglichen Erleichterungen für die Anwohner des Rhein-Ruhr-Gebietes ein, die nach einer möglichen Kooperation der Flughäfen von Düsseldorf und Weeze durch Reduzierungen der Flugbewegungen und verminderte Lärmemissionen am Düsseldorfer Flughafen einträten? Da die Flughafenwahl in der freien Entscheidung der Luftverkehrsgesellschaften liegt, ist eine belastbare Einschätzung der Auswirkungen etwaiger Flugbetriebsverlagerungen nicht möglich. Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird Bezug genommen. 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil potenzieller Kunden aus den benachbarten Niederlanden vor dem Hintergrund der Entwicklung der Stadsregio Arnhem-Nijmegen, wo seit Jahren ein weiter anhaltender starker Anstieg der Einwohnerzahl nur rund drei Kilometer jenseits von NRW zu beobachten ist, für den Flughafen Niederrhein in Weeze ein? Antwort zu Frage 5 Seit Jahren beträgt der Anteil der niederländischen Fluggäste an den Passagierzahlen am Flughafen Niederrhein konstant etwa 40 %.