LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9422 03.08.2015 Datum des Originals: 31.07.2015/Ausgegeben: 06.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3638 vom 1. Juli 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat, Ralph Bombis, Henning Höne und Christian Lindner FDP Drucksache 16/9140 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bergisch Gladbach – Unzumutbare Auflagen bei der Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3638 mit Schreiben vom 31. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Bergisch Gladbach (108.000 EW) hat im Landesdurchschnitt ein vergleichsweises großes Stadtgebiet mit Höhenunterschieden von mehr als 100 Metern. Das Niederschlagswasser wird an etwa 70 Stellen in die zahlreichen Bäche des Stadtgebietes eingeleitet. Regenrückhaltung und Regenwasserklärung erfordern einen hohen Aufwand. Zur Erfüllung der Vorgaben des von der Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungskonzeptes müssen in Bergisch Gladbach insgesamt mehr als 200 Mio. Euro aufgewendet werden, davon ca. 90 Mio. Euro für Kanalsanierungen. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fordert aufgrund der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Abschluss dieser Maßnahmen grundsätzlich bis zum Ende des Bewirtschaftungszeitraums 2010 – 2015. Obwohl eine zweimalige Verlängerung bis zum Jahr 2027 möglich ist, führt die Umsetzung des Konzepts gleichwohl zu hohen jährlichen Investitionen von ca. 20 Mio. Euro und damit korrespondierenden Erhöhungen der Abwassergebühren, die alle Bürger der Stadt treffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9422 2 Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat 2013 bei der Bezirksregierung Köln ein Abwasserkonzept vorgelegt, das eine Sanierung der Abwasserkanäle bis 2025 vorsieht, jedoch Teile der Regenrückhaltung und Regenwasserreinigung erst nach 2025 bis ca. 2032. Begründet wurde dieser Zeitrahmen damit, dass die umfangreichen Maßnahmen in einem kürzeren Zeitraum • unzumutbare jährlichen Steigerungen der Regenwassergebühren und • unzumutbare Verkehrsbeeinträchtigungen hervorrufen würden. Dabei war zu berücksichtigen, dass der Verkehr in der Innenstadt durch kurzfristig erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen zusätzlich stark beeinträchtigt werde. Die Bezirksregierung Köln hat das in 2013 vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept 2014 beanstandet. Als Begründung wurde vorgebracht, dass ein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept voraussetze, dass die Fristen der Wasserrahmenrichtlinie zugrunde gelegt werden, also Maßnahmen bis zum Jahr 2027 abzuschließen seien. Die Stadt Bergisch Gladbach ist nicht bereit, gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Widerspruch einzulegen. Die Stadt sah sich daraufhin gezwungen, in 2014 ein überarbeitetes Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen, das den zeitlichen Vorgaben der Bezirksregierung entspricht. Den Abschluss der Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Rückhaltung und Reinigung von Niederschlagswässern bis 2027 zu fordern, ist jedoch unbillige Härte für die Bürgerinnen und Bürger in Bergisch Gladbach, denn stark steigende Abwassergebühren führen zu einer signifikanten Kostensteigerung für Wohnraum. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ist zudem zweifelhaft, ob die Entscheidung der Bezirksregierung, die erste Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 mit Bezug auf Nichteinhaltung von Fristen zu beanstanden, rechtlich zwingend war. So lässt die Wasserrahmenrichtlinie unter engen Voraussetzungen auch eine Verlängerung der Maßnahmen über 2027 hinaus zu, wenn sich die Ziele aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen lassen. Vorbemerkung der Landesregierung Ein Abwasserbeseitungskonzept enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen der nächsten sechs Jahre. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen. Die Stadt Bergisch Gladbach (105000 Einwohner) hat im Dezember 2014 ein Abwasserbeseitigungskonzept vorgelegt, das von der BR Köln derzeit geprüft wird, aber bis auf Prüfvorbehalte ( Beteiligung der Unteren Wasserbehörde) zustimmungsfähig ist. Ein Vorentwurf, im Jahr 2013 von der Gemeinde eingereicht, war nicht zustimmungsfähig. Im Wesentlichen hatte die BR Köln moniert, dass die notwendigen abwassertechnischen Maßnahmen zum großen Teil in späteren Jahren umgesetzt werden sollten. Dies ist jetzt geändert worden. Diese Änderung ist auch aus hiesiger Sicht vor dem Hintergrund der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit den entsprechenden Fristen notwendig gewesen. Die durchzuführenden abwassertechnischen Maßnahmen betreffen im Wesentlichen Maßnahmen zur Kanalsanierung, zur Niederschlagswasserbehandlung und zur Kläranlagensanierung . Der Sanierungsaufwand in Bergisch Gladbach ist unbestritten hoch. Im Wesentlichen ist dies auf eine sehr geringe Investition in den letzten Jahren zurückzuführen. Einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9422 3 Schätzung der Stadt entsprechend wird der Handlungsbedarf mit 206 Mio. € kalkuliert. Die BR Köln geht von einem erheblichen Einsparpotential aus. Dazu müsste die Stadt aber intensiver entsprechende Planungen vornehmen, was sie bisher nicht gemacht hat. Von den durchzuführenden Maßnahmen sind ausschließlich die Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung WRRL-relevant. Die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes führt in keinem Fall zu einer Gebührensteigerung . Es ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung von Abwassergebühren eine originäre kommunale Aufgabe ist, die entsprechend der jeweiligen Abwassergebührensatzung erfolgt. Entsprechend der jeweiligen ortsspezifischen Situation werden die Abwassergebühren festgelegt. Sie variieren deshalb in den 396 Gemeinden erheblich. Im Jahr 2004 betrug die durchschnittliche Schmutzwassergebühr der 396 Gemeinden 2,93 €/ m³, die durchschnittliche Niederschlagswassergebühr 0,81 €/ m². Die Gebührenentwicklung der letzten Jahre in Bergisch-Gladbach ist der folgenden Zusammenstellung zu entnehmen. Es ist nicht erkennbar, dass die Bürger von Bergisch-Gladbach im Besonderen von hohen Abwassergebühren betroffen sind. Jahr SW [€/m³] NW [€/m²] 2004 2,63 1,07 2005 2,56 1,05 2006 2,53 1,04 2007 2,55 1,22 2008 2,79 1,17 2009 2,99 1,07 2010 3,14 0,88 2011 2,98 0,87 2012 2,70 0,93 2013 2,70 1,22 2014 2,87 1,31 Die Stadt Bergisch-Gladbach weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass in den letzten Jahren „zum Teil erhebliche Überdeckungen“ aus Vorjahren vorhanden waren, die in den Folgejahren wieder zu Gebührensenkungen geführt haben. Die Bezirksregierung Köln geht allerdings von einem nicht unerheblichen erstmaligem Erstellungsaufwand für die Niederschlagswasserbehandlung in Bergisch Gladbach aus. Insofern können die erhöhten Gebührenansätze für Niederschlagswasser sicher auch darauf zurückgeführt werden. Um dem entgegen zu wirken, werden im Rahmen des Förderprogramms „ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW“ erstmalige Investitionsmaßnahmen von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen gefördert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9422 4 1. Aus welchen Gründen war die Bezirksregierung Köln nicht bereit, den nach unserer Interpretation des Landeswassergesetzes vorhandenen zeitlichen Spielraum bei den besonderen lokalen Bedingungen in Bergisch Gladbach zu berücksichtigen ? Die Bezirksregierung Köln hat die besonderen Bedingungen in Bergisch Gladbach berücksichtigt . Die Umsetzung wasserwirtschaftlich und wasserrechtlich notwendiger Maßnahmen soll über einen langen Zeitraum erfolgen. 2. Wie bewertet die Landesregierung als Aufsichtsbehörde die Entscheidung der Bezirksregierung? Die Bezirksregierung Köln wird dem vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bergisch Gladbach zustimmen. Die Bezirksregierung Köln hat den möglichen Spielraum der Wasserrahmenrichtlinie im Hinblick auf die materielle und zeitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausgeschöpft und keine übertriebenen Standards gesetzt. 3. Aus welchen Gründen wurde die Möglichkeit der Festsetzung weniger strenger Bewirtschaftungsziele, da die fristgerechte Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen wird, nicht in Betracht gezogen? Die Wasserrahmenrichtlinie knüpft die Möglichkeit der Festsetzung weniger strenger Bewirtschaftungsziele an eindeutige Bewertungskriterien, die in Bergisch Gladbach nicht gegeben sind. Zu prüfen ist, ob es technische Gründe gibt, die gegen eine Umsetzung von Maßnahmen sprechen. Dies ist in Bergisch Gladbach nicht gegeben. Ebensowenig kann eine Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmen, bejaht werden, die in vielen Kommunen bereits durchgeführt worden sind. 4. Wie will die Landesregierung die kommunalen Anstrengungen, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, und die zusätzlichen Belastungen für die Bürger aufgrund des Abwasserbeseitigungskonzeptes in Einklang bringen? Die Aktivitäten der Landesregierung zielen darauf ab, dass die aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung durchgeführt werden. Ein Blick auf die Abwassergebührenentwicklung der 396 Gemeinden in NRW der letzten Jahre zeigt, dass dies ohne relevante Gebührensteigerungen erfolgt ist. Kommunale Anstrengungen, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, sind begrüßenswert und werden durch ein Abwasserbeseitigungskonzept und deren Umsetzung nicht beeinträchtigt.