LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9423 03.08.2015 Datum des Originals: 31.07.2015/Ausgegeben: 06.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3675 vom 15. Juli 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/9282 Wie geht es weiter mit der Exzellenzinitiative? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3675 mit Schreiben vom 31. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Exzellenzinitiative wird von den Hochschulen überwiegend positiv bewertet. Mit 11 Exzellenzclustern , 5 prämierten Graduiertenschulen und mit der RWTH Aachen und der Universität Köln als Elite-Universitäten profitieren auch nordrhein-westfälische Hochschulen von den insgesamt 4,6 Milliarden Euro Fördergeldern in erheblichem Maße. Die Exzellenzinitiative läuft jedoch 2017 aus und die konkrete Ausgestaltung der nächsten Förderrunde ist noch nicht bekannt. Dieser Umstand wirkt sich bereits jetzt negativ auf die Hochschulen aus: Die Unklarheit, ob und wie die Förderung weiter gehen wird, erschwert es den Hochschulen, weltweit umworbene Professoren zu gewinnen. Auch die Graduiertenschulen nehmen teilweise keine Doktoranden mehr auf, da nicht gesichert ist, ob diese über die gesamte Promotion hinweg betreut werden können. Über die zukünftige Ausgestaltung der Exzellenzinitiative gibt es große Kontroversen. Eine der wichtigsten Fragen ist dabei, ob zukünftig stärker in die Breite gefördert oder die Förderung auf wenige Hochschulen konzentriert werden soll. Ebenso gibt es Stimmen, die eine stärkere Verzahnung aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten fordern. Des Weiteren wird gefordert, bestimmte Programmteile der Exzellenzinitiative wie die Doktorandenförderung oder die Förderung von Clustern der DFG zu überlassen, da diese mit genau diesen Aufgaben bereits bestens vertraut sei. Trotz dieser vielen Fragen, Forderungen und Positionen soll offensichtlich abgewartet werden , zu welchen Ergebnissen die erst im September 2014 eingesetzte internationale Kommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative kommt. Diese Ergebnisse werden jedoch nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9423 2 vor Januar 2016 vorliegen. Damit die Förderung ansatzweise, unter den bereits oben genannten Einschränkungen, nahtlos an die bisherige Förderung anknüpfen kann, müssten im Juni 2016 die Verhandlungen bereits abgeschlossen sein. Angesichts der skizzierten Fülle an Fragestellungen erscheint es aber unrealistisch, dass sich Bund und Länder innerhalb des kurzen Zeitraums von Januar 2016 bis Juni 2016 auf die nächste Förderrunde der Exzellenzinitiative einigen können. Dies wirft die Frage auf, was die Landesregierung unternimmt, um eine lückenlose Weiterführung der Exzellenzinitiative nach 2017 sicherzustellen. 1. Befürwortet die Landesregierung die Weiterführung der Exzellenzinitiative nach 2017? Am 11. Dezember 2014 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern als Nachfolge der am 31. Dezember 2017 auslaufenden Exzellenzinitiative eine neue Bund/Länder-Initiative zur Stärkung der Hochschulen durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem grundsätzlich beschlossen. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die lückenlose Weiterführung der Exzellenzinitiative nach 2017 sicherzustellen? Die Landesregierung geht davon aus, dass Bund und Länder für die Überbrückung eine entsprechende Finanzierung bereithalten werden, die die Ergebnisse der nach § 8 der Exzellenzvereinbarung II vom 24. Juni 2009 (BAnz Nr. 103 v. 16.07.09, S. 2416ff.) vereinbarten Evaluation und einer bis dahin abgeschlossenen Nachfolgevereinbarung berücksichtigt. 3. Befürwortet die Landesregierung eine Ausweitung der Förderprogramme der Exzellenzinitiative auf mehrere Hochschulen, den Erhalt des status quo, oder eine Konzentration der Förderung auf wenige Hochschulen? 4. Befürwortet die Landesregierung, im Rahmen der Exzellenzinitiative die Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten stärker zu fördern? 5. Befürwortet die Landesregierung, Bestandteile der Exzellenzinitiative wie beispielsweise die Doktorandenförderung auf die DFG zu übertragen? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Siehe die Antwort zu Frage 1. In diesem Grundsatzbeschluss wird u.a. ausgeführt: "…..Bund und Länder werden hierfür die geplanten neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen und zeitnah eine neue gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten differenzierten Fördermöglichkeiten vereinbaren, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:  die Hochschulen in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen , die sich auf alle Leistungsbereiche der Hochschulen beziehen können,  die Kooperation von Hochschulen untereinander und mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9423 3 in regionalen Verbünden, Netzwerken oder neuen institutionellen Formen strategisch auszurichten und zu stärken,  exzellente grundlagen- und anwendungsorientierte Spitzenforschung in Universitäten zu fördern. Dabei gilt es, neuartige Projekte und Initiativen der Hochschulen zu ermöglichen und auch erfolgreichen Projekten der Exzellenzinitiative eine Weiterentwicklung und längerfristige strukturelle Zukunftsperspektive zu eröffnen, um so die Erfolge in nachhaltigen Nutzen für das Wissenschaftssystem umzusetzen und Exzellenz in allen Leistungsbereichen der Hochschulen anzustoßen. Die erstmals 2012 in die Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative aufgenommenen Vorhaben sollen die Chance für eine zweite Förderphase erhalten….."