LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9425 03.08.2015 Datum des Originals: 31.07.2015/Ausgegeben: 06.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3682 vom 15. Juli 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/9291 Mögliche finanzielle Auswirkungen der auf dem G7-Gipfeltreffen angekündigten „Dekarbonisierung bis zum Ende des Jahrhunderts“ für NRW? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3682 mit Schreiben vom 31. Juli 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf dem letzten G7-Gipfeltreffen wurde unter anderem eine Strategie der Dekarbonisierung bis zum Ende dieses Jahrhunderts beschlossen. Bereits vorher wurde im Lande ein Klimaschutzgesetz verabschiedet und ein Klimaschutzplan entworfen. Eine vollständige Dekarbonisierung ist ein anspruchsvolles Ziel, das im Energieland NRW massive Auswirkungen auf den gesamten Energiesektor und damit alle Bereiche der Wirtschaft , des Wohnens und Verkehrs haben wird, und damit auf die gesamte Bevölkerung, ebenso wie auf die Umwelt. Wegen der Verflechtungen und Beteiligungen kommunaler Körperschaften und deren Versorgungsunternehmen zum Beispiel mit und an RWE und STEAG sind Wirkungen auf die Finanzen dieser kommunalen Körperschaften, ihrer Versorgungsunternehmen und damit durch die Haushaltssicherungsgesetzgebung auch auf den Landeshaushalt zu erwarten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung nach ihren Erkenntnissen und eventueller Vorsorge zu den kommenden finanziellen Auswirkungen der von der G7 beschlossenen Dekarbonisierung bis Ende 2100 auf kommunale Körperschaften. Insbesondere frage ich nach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9425 2 1. Insbesondere frage ich nach einer Bewertung der STEAG- und RWE-Aktienpakete, die Kommunen bzw. die von ihnen mehrheitlich beherrschten Stadtwerke in NRW halten. Die Kommunen und ihre Stadtwerke besitzen in unterschiedlichem Maße Aktien. Die Aktien sind in den Bilanzen als Finanzanlagen anzusetzen und grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Für die Eröffnungsbilanz der Kommunen galt die Sonderregelung des § 56 GemHVO NRW, nach der Aktien, die an einer Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, mit dem Tiefstkurs der vergangenen zwölf Wochen vor dem Eröffnungsbilanzstichtag anzusetzen waren. 2. Welcher Abschreibungsbedarf ergibt sich aufgrund drohender oder bereits eingetretener Differenzen zwischen ursprünglichem Buchwert und aktuellem Verkehrswert der Beteiligungen aus Frage 1? Bitte tabellarisch auflisten! Die Kommunen haben jährlich zum Abschlussstichtag den Wert ihrer Aktien zu überprüfen. Sofern voraussichtlich eine vorübergehende Wertminderung eintritt, entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich über eine entsprechende Anpassung des Wertansatzes in ihrer Bilanz (vgl. § 35 Absatz 5 GemHVO NRW). Generell kann sich eine Pflicht zur Anpassung des Wertansatzes von Aktien nach den genannten Vorschriften in den Fällen ergeben, in denen anzunehmen ist, dass voraussichtlich eine dauernde Wertminderung der Aktien eintritt. Die Kommunen müssen die Prognoseentscheidung unter Beachtung der einschlägigen Haushaltsgrundsätze und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Einzelfall sachgerecht treffen und dokumentieren. Die Landesregierung gibt keine Prognosen zu künftigen Wertentwicklungen von einzelnen Aktien oder Aktienpaketen ab. 3. Sofern sich aus den vorzunehmenden Abschreibungen neue kommunale Haushaltsschieflagen ergeben oder bereits bekannte verstärken sollten, welche Sicherungsmaßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen? 4. Mit welchen zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt rechnet die Landesregierung durch die Maßnahmen aus Frage 3? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Auswirkungen auf den jährlichen kommunalen Haushalt durch voraussichtliche Wertminderungen von Finanzanlagen sind im Rahmen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes beseitigt worden. Wertveränderungen sind nunmehr unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (vgl. § 43 Absatz 3 GemHVO NRW). 5. Welche Folgen haben die zu erwartenden Wertentwicklungen der Ausländsbeteiligungen von RWE und STEAG für kommunale Körperschaften in NRW? Siehe Antwort zu Frage 2. Zu künftigen Wertentwicklungen einzelner Aktien oder Aktienpakete gibt die Landesregierung keine Prognosen ab.