LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9427 03.08.2015 Datum des Originals: 03.08.2015/Ausgegeben: 06.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3655 vom 8. Juli 2015 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/9250 Wie hat sich die Bahn-Infrastruktur in NRW seit der Bahnreform verändert? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3655 mit Schreiben vom 3. August 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Bahnreform und vor allem dem beabsichtigten Börsengang wurde über Jahre der Rückbau von existierender Infrastruktur betrieben. Häufige Betriebsstörungen, auch Verzögerungen durch nicht mehr nutzbare Parallelstrecken, werden darauf zurückgeführt. Für die Landespolitik ist es wichtig zu wissen, welche tatsächlichen Veränderungen der Bahninfrastruktur NRW betreffen. Seit 1990 wurden vorbereitende Maßnahmen für die Zusammenführung von Bundes- und Reichsbahn getroffen, die in der Bahnreform 1993 bzw. 1996 mündeten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass schon vor den „juristischen“ Zeitpunkten Änderungen im Bestandsnetz vorgenommen wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9427 2 1. Wie viele Haltepunkte der Bahn (heute: Deutsche Bahn AG, hier vertreten durch DB Regio NRW, bzw. DB Station und Service bzw. DB Netze und DB Fernverkehr und weitere zum Konzern gehörende Töchter der DB AG, vormals: Deutsche Bundesbahn ) wurden in Nordrhein-Westfalen seit 1990 vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kategorie)? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden seit 1990 von der DB Station &Service AG in NRW fünf aktive Haltepunkte/Bahnhöfe dauerhaft stillgelegt, siehe folgende Übersicht: Bahnhof Kat. Stilllegung Bemerkung Solingen Hbf 5 5/2006 (neu) Solingen-Ohligs wurde in Hbf umbenannt VelbertNeviges 6 12/2009 Brackwede Süd 6 12/2011 Nothberg 6 12/2012 AW Paderborn 7 12/2013 Werkshalt 2. Wie viele Gleisstrecken wurden seit 1990 vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt (bitte aufschlüsseln nach Art der Nutzung, Streckenabschnitten und Jahren)? Seit der Bahnreform am 01.01.1994 wurden in Nordrhein-Westfalen 74 Strecken bzw. Streckenabschnitte der DB AG stillgelegt. Die Liste dazu kann auf der Internetseite des Eisenbahn -Bundesamtes (eba.bund.de > Infrastruktur > Stilllegungen) eingesehen werden. Es handelt sich fast ausschließlich um Güterzugstrecken, deren Vorhaltung wirtschaftlich nicht darstellbar war und die auch von keinem nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen wirtschaftlich betrieben werden konnten. Weitere Angaben zu Streckenstilllegungen seit 1990 liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie viele genutzte Kilometer Gleislängen gibt es heute in NRW im Vergleich zu 1990 (bitte aufschlüsseln nach Art der Nutzung und Jahren)? Nach Angaben der DB AG betreibt der Regionalbereich West der DB Netz AG – etwa deckungsgleich mit den Landesgrenzen NRW – derzeit 4.348 km Streckenlänge. Vergleichende Angaben zu 1990 liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Weichen gibt es heute im Schienennetz in NRW im Vergleich zu 1990 (bitte aufschlüsseln nach Bauart der Weichen und Jahren)? Nach Angaben der DB AG betreibt der Regionalbereich West der DB Netz AG derzeit 12.180 Weichen. Vergleichende Angaben zu 1990 liegen der Landesregierung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9427 3 5. Kann davon ausgegangen werden, dass sich aus der Veränderung der NetzInfrastruktur Folgen für den Betrieb ergeben (z. B. Wartezeiten und Verspätungen infolge von nicht mehr bestehenden Parallelgleisen)? Veränderungen der Netz-Infrastruktur sind nur möglich, wenn verkehrliche Belange dabei nicht verletzt werden. Demzufolge darf z. B. eine Streckenteilstilllegung nicht dazu führen, dass aufgrund der Belegung der Parallelgleise Verspätungen entstehen. Das EisenbahnBundesamt überwacht die Streckenleistungsfähigkeit des Netzes der DB AG.