LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9433 05.08.2015 Datum des Originals: 05.08.2015/Ausgegeben: 10.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3654 vom 6. Juli 2015 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/9249 Hängt Vandalismus im öffentlichen Verkehr wirklich mit den Nutzungsbedingungen zusammen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3654 mit Schreiben vom 5. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder berichten die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen von den immensen durch Vandalismus entstehenden Schäden an den Bussen, Bahnen und Stationen. Die Schäden werden in den entsprechenden Mitteilungen zwar nicht mit Geldwerten hinterlegt, aber mit hohen Beträgen assoziiert. Vandalismus ist jedoch nicht nur eine Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, sondern wird von den Menschen auch als Gewalt gegen Personen erlebt. So verstehen gerade ältere Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel den schlechten Zustand dieser öffentlichen Verkehrsmittel (Graffiti, zerstörte Sitzpolster, zerschlagene Glasscheiben, nicht funktionierende Aufzüge und Rolltreppen infolge von unsachgemäßer Benutzung usw.) als Hinweis auf ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Das subjektive Sicherheitsempfinden sinkt demnach auch infolge von Vandalismus. Weiterhin wird immer wieder ex- oder implizit ein Zusammenhang von Fahrpreisen und Vandalismusneigung postuliert. So sei ein nicht hinreichend hohes Nutzungsentgelt ein Hinweis auf fehlende Werthaltigkeit, woraus mangelnde Wertschätzung und nicht pflegliches Verhalten resultiere. Von vorne gelesen bedeutet diese Aussage, dass höhere Fahrpreise zu einem pfleglicheren Umgang mit den Sachen und einer Reduzierung von Vandalismus führen. Es sind uns aber keine Studien bekannt, die diesen Zusammenhang empirisch oder methodisch nachweisen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9433 2 Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage wird um eine umfassende, technisch detaillierte Darstellung von jährlich entstehenden Schäden in nordrhein-westfälischen Verkehrsmitteln oder deren Haltepunkten seit 1990 gebeten. Entsprechende Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor und müssten zunächst gesondert erhoben werden. Eine Auskunftsverpflichtung der Landesregierung gegenüber dem Landtag kann aber nur da bestehen, wo sie eine unmittelbare Aufsichtsverantwortung gegenüber den vom Vandalismus tangierten Stellen besitzt. Da sich derartige Infrastrukturanlagen in der Zuständigkeit der Bahn, der Zweckverbände sowie der Verkehrsunternehmen befinden, wird eine Auskunftsverpflichtung der Landesregierung nicht angenommen. 1. Wie hoch sind die jährlich entstehenden Schäden in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. deren Haltepunkte in Nordrhein-Westfalen seit 1990 (differenziert nach Art der Verkehrsmittel und Jahren)? Der Landesregierung liegen keine Daten vor. 2. Gibt es räumliche oder zeitliche oder andere Schwerpunkte von Vandalismus seit 1990? Auch hier liegen der Landesregierung keine Daten vor. 3. Welche Erkenntnisse liegen über die Verursacher von Vandalismus vor? Entsprechende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Welche Instrumente / Maßnahmen / Strategien werden zurzeit entwickelt oder schon erprobt, mit denen auf die Ursachen von Vandalismus und auf dessen Überwindung abgezielt wird? Festzuhalten bleibt, dass der Schutz des Eigentums und Betriebskapitals den jeweiligen Verkehrsunternehmen obliegt. In dieser heterogenen Gemeinschaft werden vielfältige Instrumente , Maßnahmen und Präventionsprojekte angewendet und ausgeübt, um den Vandalismus einzudämmen. Als bewährtes Mittel zu Prävention und Schutz des Eigentums hat sich die Videotechnik etabliert, die Einsatz in Fahrzeugen und an Haltestellen findet. Im Übrigen hat sich aus Sicht des Opferschutzes und den zivilrechtlichen Forderungen der Verkehrsunternehmen die Videotechnik ebenso bewährt, da der Einsatz von Videotechnik zur Ermittlung der Täter beiträgt sowie die zivilrechtlichen Ansprüche von Opfern (Gewalt/Körperverletzung) und Eigentümern (Vandalismus/Zerstörung von Eigentum) gegenüber dem Täter geltend gemacht werden können. Als weiteres probates Mittel zur Eindämmung von Vandalismus werden schon bei der Planung von Haltestellen und Neueinsatz von Fahrzeugen Vandalismus resistente Materialien und entsprechende Einbauorte berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9433 3 Weitere Maßnahmen, die helfen, den Vandalismus während des Betriebes einzudämmen, werden vom Land gefördert. Hier sei z. B. die „Modernisierungsoffensive NordrheinWestfalen (MOF)“ zwischen Land, Bund und DB Station & Service AG erwähnt, die in vielfältiger Weise hilft, den Fahrgästen ein möglichst sauberes und intaktes Umfeld während der Fahrt zu verschaffen. Ebenso wird der Einsatz von Graffiti-Schutzanstrichen und zweckgerichteter Beleuchtung an Bahnhöfen und Unterführungen vom Land gefördert. Im Übrigen sei auf die vielfältigen Projekte verwiesen, die bei den Verkehrsunternehmen durchgeführt werden, um präventiv auf Schüler und die “zukünftigen Fahrgäste“ einzuwirken und die Folgeschäden von Gewalt und Vandalismus zu verdeutlichen. In Zusammenarbeit mit den Schulen führen die Verkehrsunternehmen z. B. Kurse zu Graffiti und deren rechtliche und soziale Folgen durch. In vielen Städten werden auch erfolgreich Busscouts eingesetzt, um während der Fahrt das Gewaltpotenzial und den Vandalismus einzuschränken. So wird z. B. bei der Essener Verkehrs AG der Einsatz von Busfahrern an Schulen und Jugendeinrichtungen gefördert, um frühzeitig, aus der Sicht von Betroffenen der Verkehrsunternehmen, den Kindern und Jugendlichen die Auswirkungen von Vandalismus und Gewalt darzustellen. 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über einen kausalen Zusammenhang von Fahrpreisen und Vandalismusneigung vor? Nein, der Landesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.