LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9437 06.08.2015 Datum des Originals: 05.08.2015/Ausgegeben: 11.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3630 vom 29. Juni 2015 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/9130 Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3630 mit Schreiben vom 5. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder erfährt man aus der Presse, dass sich Asylsuchende, Geduldete und Ausreisepflichtige aus Verzweiflung über ihre drohende Abschiebung oder ihre Lebensumstände etwas antun. Im April dieses Jahres wurde der schreckliche Fall eines Ausreisepflichtigen bekannt, der sich aus Angst vor der Abschiebung selbst angezündet hatte. In den letzten Jahren wollte sich in Elsdorf ein Asylsuchender wegen der schlechten Unterbringung und der mangelnden Hygiene erhängen. Der Mann hatte sich mehrfach mit Beschwerden an die Stadt gewandt. Er hatte aber keine Hoffnung mehr, dass sich etwas an seinen schlechten Lebensumständen ändern würde. Der Mann durfte später in eine andere Unterkunft umziehen . 1. Welche Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen sind seit 2010 der Landesregierung bekannt? (Bitte nach Datum, Herkunftsland, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus, Anlass sowie einer kurzen Beschreibung der zugrundeliegenden Umstände aufschlüsseln ) Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die nachfolgende Beantwortung der Fragen 2 bis 4 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9437 2 2. Welche Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen gab es zwischen 2010und Juni 2015 von Ausreisepflichtigen im Gewahrsam (Abschiebehaft, Gefangenensammelstelle , Wache etc.)? (Bitte nach Datum, Örtlichkeit, Herkunftsland, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus , Anlass sowie einer kurzen Beschreibung der zugrunde liegenden Umstände aufschlüsseln) Im angefragten Zeitraum gab es während des Vollzugs von Abschiebungshaft keine Suizide, jedoch jeweils einen Fall des versuchten Suizides und der Selbstverletzung. Am 21. Januar 2012 entfachte ein in Abschiebungshaft befindlicher Gefangener einen Brand in seinem Haftraum in der JVA Büren, um sich selbst zu ersticken. Der palästinensische Gefangene hatte Toilettenpapier und sonstiges Papier mit Resten von Speiseöl getränkt, diese sodann auf seine flammhemmende Matratze gelegt und angezündet . Durch den Haftraumbrand erlitt der Gefangene eine Rauchvergiftung und wurde zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht. Am 24. April 2013 übergoss sich eine in Abschiebungshaft in der JVA Büren befindliche Gefangene , guineische Staatsangehörige, mit kochendem Wasser, vermutlich um die für den 25. April 2013 anstehende Ausweisung zu verhindern. Das Wasser hatte die Gefangene mit einem auf ihrem Haftraum befindlichen Wasserkocher erhitzt. Im Rahmen der für sie angeordneten Beobachtung in unregelmäßigen Zeitabständen , mindestens aber alle 15 Minuten, wurde die Selbstverletzung gegen 15:30 Uhr entdeckt und die Gefangene unmittelbar dem Sanitätsdienst vorgestellt. Da diese eine eingehende Untersuchung jedoch verweigerte, konnte zunächst nur eine Rötung der Haut festgestellt werden. Nachdem um 17:44 Uhr per Fax von der Ausländerbehörde Bochum die Entlassung der Gefangenen angeordnet wurde, wurde sie um ca. 18:30 Uhr zum Zwecke der Entlassungsuntersuchung erneut dem medizinischen Dienst der JVA Büren vorgestellt. Dabei wurden Hautrötungen mit Blasenbildungen festgestellt. Darüber hinaus gehende berichtspflichtige Vorkommnisse sind nicht verzeichnet. Vor dem Hintergrund der Schließung der JVA Büren am 3. Mai 2015 können in der Kürze der für eine Bearbeitung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit weitere Fälle nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Für den Polizeibereich (Wachen, Polizeigewahrsam) liegen die erbetenen Zahlen auf Landesebene nicht automatisiert vor. Eine Erhebung dieser Daten ist nur händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9437 3 3. Welche Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen gab es seit dem 01.01.2010 in Gemeinschaftsund Notunterkünften des Landes NRW? Bitte nach Datum, Örtlichkeit, Herkunftsland, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus, Anlass sowie einer kurzen Beschreibung der zugrunde liegenden Umstände aufschlüsseln ) Einer aktuellen Erhebung der bislang für den Betrieb der Nordrhein-Westfälischen Landeseinrichtungen zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zufolge kam es in diesen Einrichtungen seit dem 01.01.2010 zu einem Suizidversuch. Am 05.07.2015 versuchte ein Bewohner der Landeseinrichtung in Burbach, sich mit Tabletten das Leben zu nehmen. Er konnte rechtzeitig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Es handelt sich hierbei um eine im Iran geborene männliche Person (Geburtsjahr 1983), die am 29.06.2015 in Burbach eingetroffen ist. Weitere Suizide oder Suizidversuche wurden nicht registriert. Nach Aussage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen kommt es jedoch immer wieder vor, dass das Mittel des angedrohten Suizid oder angedrohten Suizidversuchs als Druckmittel gegenüber dem Personal genutzt wird, um Verbesserungen der persönlichen Situation zu erreichen. In Zusammenarbeit mit den Betreuungsverbänden werden Personen, die solche Drohungen aussprechen, zügig in die Betreuung von psychologisch geschultem Personal gebracht. 4. Welche Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen sind der Landesregierung seit dem 01.01.2010 in Gemeinschafts- und Notunterkünften der Kommunen in NRW bekannt? (Bitte nach Datum, Örtlichkeit, Herkunftsland, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus , Anlass sowie einer kurzen Beschreibung der zugrunde liegenden Umstände aufschlüsseln) Erkenntnisse über Ereignisse in den Kommunen liegen nicht vor. 5. Wie werden die Anforderungen an eine Abschiebung des MIK von den Ausländerbehörden und der Polizei in NRW in der Praxis umgesetzt? Die Landespolizei NRW wirkt bei Abschiebungsmaßnahmen regelmäßig nicht mit und wird nur auf Anforderung von Ausländerbehörden bei besonderen Gefahrenlagen im Rahmen der Vollzugshilfe unterstützend tätig. Die Ausländerbehörden wenden das Ausländerrecht in eigener Zuständigkeit an und führen auch Abschiebungen eigenverantwortlich durch. Dem MIK NRW steht gegenüber den kommunalen Ausländerbehörden generell keine Fachaufsicht , sondern (lediglich) eine sog. „Sonderaufsicht“ nach näherer Maßgabe des Ordnungsbehördengesetzes NRW zu (vgl. §§ 119 Abs. 2, 3 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 9 OBG NRW) zu. Staatliche Aufsichtsrechte sind angesichts der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Ausländerbehörden beschränkt und Vorgaben zum Vorgehen im Einzelfall , die über eine Rechtskontrolle hinausgehen, können regelmäßig nicht erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9437 4 Gleichwohl wurde den Ausländerbehörden mit Runderlass vom 27.11.2013 als Handreichung eine Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg an die Hand gegeben. Auch für die Rückführung Kranker machen zahlreiche Runderlasse den Ausländerbehörden Vorgaben. Zuletzt wurde 2012 die Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen und der praktischen Anwendung des Informations- und Kriterienkataloges (IuK) umfänglich evaluiert. Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurde den Ausländerbehörden und Gesundheitsämtern mit Runderlass vom 22.02.2012 in Ergänzung zum IuK und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die Anforderungen hinsichtlich der Mitwirkung von Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen insbesondere auch bei psychisch kranken Ausländerinnen und Ausländern beschrieben. Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Ausländerbehörden unter Berücksichtigung des Informations- und Kriterienkataloges (IuK) nicht sachgerecht und nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen.