LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9460 11.08.2015 Datum des Originals: 10.08.2015/Ausgegeben: 14.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3664 vom 8. Juli 2015 der Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk und Werner Lohn CDU Drucksache 16/9265 Entwicklung des Überstundenbergs bei der Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3664 mit Schreiben vom 10. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Vorlage 16/2872 hat die Landesregierung dargestellt, dass sich trotz eines verbleibenden jährlichen Mehrarbeitssockels von ca. 8%, der nicht abgebaut werden kann, die Gesamtzahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden verringert. Die Landesregierung folgert aus diesem Umstand , „dass die Rückführung des Mehrarbeitsvolumens personalwirtschaftlich beherrschbar ist“. Unklar sind die Gründe, warum bei jährlich zusätzlich verbleibenden Mehrarbeitsstunden die Gesamtzahl abnimmt. 1. Warum nimmt die Gesamtzahl der Überstunden ab, wenn jährlich ein Mehrarbeitssockel von 8 % im Durchschnitt nicht abgebaut werden kann? Es wird erwartet, dass sich der Mehrarbeitssockel von 3,7 Mio. Stunden (Stand: 31.12.2014) zukünftig reduziert, wenn der Umfang der jährlich ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden den der geleisteten Mehrarbeitsstunden in den nächsten Jahren übersteigt. Die Annahme beruht zum einen auf der neuen Erlassregelung zur Verjährung der Mehrarbeit (siehe Vorlage 16/2872) und dieser folgend einem grundsätzlichen Umdenken in der Polizei NRW hinsichtlich des Abbaus von Mehrarbeitsstunden. Zum anderen belegen die Zahlen der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9460 2 vergangenen Jahre, dass grundsätzlich auch ein höherer Abbau der Mehrarbeitsstunden möglich ist. So wurden im Jahr 2010 Mehrarbeitsstunden in Höhe von 1,94 Mio. durch Freizeit sowie finanzielle Vergütung abgebaut. Dem damaligen Personalkörper war es demnach möglich, ca. 500.000 Stunden mehr auszugleichen als dem Personalkörper heute (Ausgleich in 2014: 1,4 Mio. Stunden). Hinzu kommt, dass der heutige Personalkörper im Jahr 2014 im Vergleich zu 2010 weniger Mehrarbeitsstunden geleistet (1,6 Mio. Stunden) hat. 2. Wie viele Mehrarbeitsstunden fallen aufgrund von Verjährung weg? (Bitte für die Jahre ab 2004 jährlich aufschlüsseln.) Der Vorlage 16/2872 ist zu entnehmen, dass hierzu noch kein verlässliches Zahlenbild vorliegt , da den meisten Behörden diese Ermittlung technisch nicht möglich war. Es ist beabsichtigt die Datengrundlage zukünftig weiter auszuschärfen, so dass ggf. im nächsten Jahr hierzu konkretere Zahlen vorliegen könnten. 3. Wie viele Mehrarbeitsstunden fallen aufgrund von Pensionierungen/Übergang in den Ruhestand weg? (Bitte für die Jahre ab 2004 jährlich aufschlüsseln.) 4. Wie viele Mehrarbeitsstunden fallen aufgrund von anderen Abgängen (bspw. Ausscheiden aus dem Dienst, Ableben vor Eintritt des Ruhestandes) weg? (Bitte für die Jahre ab 2004 jährlich aufschlüsseln.) Auf Landesebene liegen die erbetenen Daten für den genannten Zeitraum nicht automatisiert abrufbar vor. Eine Erhebung dieser Daten wäre nur mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine solche Datenauswertung nicht möglich.