LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9461 11.08.2015 Datum des Originals: 11.08.2015/Ausgegeben: 14.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3678 vom 16. Juli 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/9287 Verloren gegangene Notrufe der Polizei bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke – welche aktuellen Informationen kann die Landesregierung geben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3678 mit Schreiben vom 11. August 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Thema verloren gegangene Notrufe bei der Polizei war bereits Thema im Innenausschuss des Landtages und bei verschiedenen Kleinen Anfragen, darunter auch bei der des Fragestellers vom 26.08.2013 (Drucksache 16/3714). Gleichwohl hat es nichts von seiner Aktualität verloren. Verloren gegangene Notrufe können das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger negativ beeinflussen und zu einem Verlust von Vertrauen in die Polizei führen. Daher ist es wichtig, die Entwicklungen in diesem Bereich nachzuhalten und zu analysieren. Vorbemerkungen der Landesregierung Zur Entgegennahme dieser Notrufe stehen der Kreispolizeibehörde (KPB) Minden-Lübbecke in der Leitstelle drei Annahmeplätze zur Verfügung, so dass grundsätzlich genügend Leitungskapazitäten vorhanden sind. Gleichwohl kann es bei herausragenden Vorkommnissen zu einer Überlastung der Notrufanschlüsse kommen, wenn die Anzahl der Anrufer deutlich über der Anzahl der vorhandenen Notrufanschlüsse liegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9461 2 1. Wie viele Notrufe sind in den Berichtsjahren 2013 und 2014 bei der KPB MindenLübbecke eingegangen? Bei der KPB Minden-Lübbecke wurden im Berichtsjahr 2013 insgesamt 51.333 Notrufe registriert , im Berichtsjahr 2014 waren es 50.987 Notrufe. 2. Wie viele Notrufe sind in den Berichtsjahren 2013 und 2014 bei der KPB MindenLübbecke angenommen worden? Bei der KPB Minden-Lübbecke sind im Berichtsjahr 2013 insgesamt 46.326 Notrufe angenommen worden, im Berichtsjahr 2014 wurden ins-gesamt 46.470 Notrufe angenommen. 3. Wie viele Notrufe sind in den Berichtsjahren 2013 und 2014 bei der KPB MindenLübbecke verloren gegangen? Ein Notruf gilt dann als „verloren“ und wird als solcher in den technischen Systemen registriert , wenn er nach mehr als fünf Sekunden Wartezeit vom Anrufer beendet wird, ohne dass der Anruf durch die entsprechende Leitstelle angenommen wurde. Die Leitstellentechnik in den Kreispolizeibehörden des Landes Nord-rhein-Westfalen unterscheidet sich derzeit noch. Die KPB Minden-Lübbecke kann verlorene Notrufe, bedingt durch die Leitstellentechnik, erst nach 10 Sekunden erfassen. Demnach wurden 474 Notrufe im Berichtsjahr 2013 und 607 Notrufe im Berichtsjahr 2014 durch den Anrufer vor der Annahme beendet. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele der verloren gegangenen Notrufe erst nach wenigstens 20 Sekunden durch die Anrufer beendet wurden ? Nach einer Zeitspanne von mehr als 20 Sekunden wurden im Berichtsjahr 2013 240 Notrufe und im Berichtsjahr 2014 311 Notrufe bei der KPB Minden-Lübbecke durch den Anrufer beendet . 5. Unter Bezugnahme auf die Antwort der Landesregierung auf die Antwort zu Frage fünf meiner Kleinen Anfrage 1508 (Drucksache 16/3866), wonach die Modernisierungsmaßnahmen der Leitstellentechnik bis Dezember 2015 abgeschlossen werden sollen: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen ? Bei der beauftragten Modernisierung und Vereinheitlichung der Leitstellentechnik der Polizei in NRW (MVL) handelt es sich um ein zentrales System mit hoher Verfügbarkeit. Die technischen Anforderungen an das Gesamtsystem sind bundesweit einzigartig. Die technische Umsetzung stellt sich komplexer dar, als durch den Auftragnehmer geplant. Derzeit ist mit einem Verzug von ca. 2 Jahren zu rechnen; in diesem Zusammenhang wird auf TOP 1 des Protokolls des Ausschusses für Haushaltskontrolle vom 21. April 2015 verwiesen.