LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9463 11.08.2015 Datum des Originals: 10.08.2015/Ausgegeben: 14.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3662 vom 9. Juli 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9263 Wie viele privat finanzierte Belohnungen wurden 2010-2014 ausgelobt und tatsächlich ausgezahlt? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3662 mit Schreiben vom 10. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ergänzend zu meinen bisher gestellten drei Kleinen Anfragen über die Auslobung und Auszahlung von Belohnungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft in NordrheinWestfalen , soll noch ein weiterer Aspekt hinterfragt werden. Auch Privatpersonen ist es möglich, aus ermittlungstaktischen Gründen eine Belohnung für Hinweise zur Aufklärung einer Straftat zur Verfügung zu stellen. 1. Wie viele Belohnungen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 von Privatpersonen ausgelobt? (Bitte nach Datum, Ort, Summe und Tathintergrund auflisten.) 2. Wie viele dieser Belohnungen wurden auch tatsächlich teilweise oder ganz ausgezahlt ? (Bitte die Werte zur Auflistung aus Frage 1 hinzufügen.) Hierzu liegen der Landesregierung keine validen Daten vor. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Eine Sondererhebung, die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der Kürze der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9463 2 Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften waren folgende Einzelfälle aus dem angefragten Zeitraum erinnerlich: - Im Bezirk der Staatsanwaltschaft Arnsberg lobte in einer Kapitalstrafsache der Vater des kindlichen Opfers einen Geldbetrag in nicht bekannter Höhe aus. Dem Vater eines anderen Kindes, das die Leiche des getöteten Kindes gefunden hatte, wurde auf dessen Ersuchen der Kontakt zum Vater des Opfers vermittelt. Ob es zu einer Auszahlung der Belohnung gekommen ist, ist nicht bekannt. - Am 5. Februar 2010 brannte eine kurz vor der Eröffnung stehende Kindertagesstätte in Monheim am Rhein im Ortsteil Baumberg vollständig aus. Es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die Stadt Monheim am Rhein und die Versicherung setzten eine Belohnung von insgesamt 5.000 € aus. Der Anteil der Versicherung an der Gesamtsumme war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. Am 20. April 2010 brannte in Monheim am Rhein im Ortsteil Baumberg eine Gaststätte aus. Die Versicherung setzte eine Belohnung in Höhe von 1.000 € aus. Beide Taten gehörten zu einer Serie von Brandstiftungen in demselben Ortsteil. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. - In einem Verfahren wegen eines zweifachen Mordes am 17. Juni 2010 in Düsseldorf setzte die überlebende Ehefrau und Mutter eine Belohnung in Höhe von 50.000 € aus. Die Tat konnte aufgrund von Ermittlungen aufgeklärt werden. Zur Auszahlung der Belohnung kam es nicht. - Ausweislich von Presseveröffentlichungen lobten mehrere Tierschutzorganisationen Belohnungen in nicht näher bekannter Höhe für die Ergreifung des Täters aus, der am 17. November 2011 einer Spaziergängerin in Solingen deren Hundewelpen entrissen und an einem Baum aufgehängt hatte, so dass der Hund getötet wurde. Erkenntnisse , ob es zur Auszahlung einer Belohnung gekommen ist, liegen nicht vor. - Am 29. Oktober 2013 wurde aus der St.-Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst das dort aufbewahrte „Borghorster Stiftskreuz“ entwendet. Im November 2013 wurde durch das Bischöfliche Generalvikariat Münster zur Wiederbeschaffung des Stiftskreuzes oder zur Ergreifung des Täters eine Belohnung in Höhe von 50.000,00 € ausgelobt. Derzeit findet wegen der Tat die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte vor dem Landgericht Münster statt. Eine Auszahlung der Belohnung ist bislang nicht erfolgt. - Am 11. Dezember 2013 erschlug ein inzwischen rechtskräftig verurteilter Täter in Kaarst seinen Cousin. Die Eltern des Getöteten setzten eine Belohnung in Höhe von 10.000 € aus. Die Tat konnte durch Ermittlungen aufgeklärt werden. Die Belohnung wurde nicht ausgezahlt. 3. Warum schildern mir Bürger, dass sie von der Polizei gesagt bekommen, für die Auslobung von Belohnungen gebe es keine Mittel? Dem Ministerium für Inneres und Kommunales ist kein entsprechender Sachverhalt bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9463 3 4. Wie ist das genaue verwaltungstechnische Verfahren, wenn ein Geldbetrag als Belohnung durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei oder eine Privatperson ausgelobt wird? (Bitte detailliert alle notwendigen Verfahrensschritte für jede der drei Gruppen wiedergeben.) Die Aussetzung von Belohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und der Fahndung nach gesuchten Personen ist durch den Gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums und des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 2009 (4700 - III. 4 u. 42.2 - 62.13.02 - MBl. NRW. 2009 S. 403) geregelt. Für Auslobungen durch Privatpersonen sind die zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 657 bis 660 BGB maßgeblich.