LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9465 11.08.2015 Datum des Originals: 10.08.2015/Ausgegeben: 14.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3674 vom 15. Juli 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth, Marcel Hafke und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/9281 Wie viele Bachelor-Absolventen wurden von der Landesregierung seit 2010 eingestellt ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3674 mit Schreiben vom 10. August 2015 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zufolge gaben nur 47 Prozent der Unternehmen an, dass Berufseinsteiger mit einem Bachelor-Abschluss ihre Erwartungen erfüllen. Die Akzeptanz des Bachelor-Abschluss wird von vielen Unternehmen demnach als nicht ausreichend betrachtet und Master-Absolventen werden bei der Einstellung bevorzugt. Aufgrund der fehlenden Berufsperspektiven lassen deshalb viele Studierende auf den Bachelor-Abschluss direkt einen Master-Abschluss folgen. Die Übergangsquote vom Bachelor auf den Master wird vom International Centre for Higher Education Research in Kassel auf 63 bis 67 Prozent eingeschätzt (Stellungnahme 16/2063), ein international vergleichsweise hoher Wert. Das HIS-Institut für Hochschulforschung schätzt im Rahmen der HIS Absolventenuntersuchung 2011 die Übergangsquote sogar auf 72 Prozent. Gemäß dieser Studie des HIS-Instituts für Hochschulforschung sahen dabei besonders die Absolventen von Universitäten den Bachelor-Abschluss kritisch: Bis zu 59 Prozent der Absolventen , die ein Masterstudium anstreben, gaben unter anderem an, dies zu tun, weil sie nur geringes Vertrauen in die Berufschancen mit einem Bachelor-Abschluss haben. Auch das Bayerische Absolventen-Panel 2009-2010 bestätigt diesen Befund: Demnach fürchteten rund 60 Prozent der Bachelor-Absolventen, dass sie mit dem Bachelor zu geringe Aufstiegsmöglichkeiten haben. Da die Vorbehalte gegenüber dem Bachelor-Abschluss anschei- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9465 2 nend allgemein nach wie vor groß sind, wirft dies die Frage auf, ob es solche Vorbehalte auch bei der Landesregierung gibt. 1. Für welche Tätigkeiten erachtet die Landesregierung Bachelor- Absolventen als geeignet, Aufgaben in der Landesverwaltung wahrzunehmen? Im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen sind für den Bereich der Beamtinnen und Beamten die Zugangsvoraussetzungen zu den jeweiligen Laufbahnen im Landesbeamtengesetz , in den einschlägigen Laufbahnverordnungen (LVO, LVOPol, LVOFeu), den Ausbildungs - und Prüfungsordnungen oder in spezialgesetzlichen Normen geregelt. Grundsätzlich eröffnet der Bachelorabschluss den Zugang für die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes, sofern keine entsprechenden Sonderregelungen - insbesondere für ressortspezifische Ausbildungsgänge - bestehen. Die Ausbildungsinhalte müssen dabei den inhaltlichen Anforderungen der auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Mit einem Bachelorgrad schließen etwa die Ausbildungen für den gehobenen Dienst der allgemeinen inneren staatlichen und kommunalen Verwaltung und des Polizeivollzugsdienstes ab. Der Tarifvertrag des Landes sieht in der Entgeltordnung keine einheitlichen verbindlich vorgegebenen Zugangsvoraussetzungen vor. Vielmehr wird bei den Eingruppierungsmerkmalen nach Fachrichtung und beabsichtigter Eingruppierung differenziert. Mir liegen keine Erkenntnisse für den Bereich der Landesverwaltung darüber vor, in welchen Bereichen Bachelorabsolventinnen und -absolventen welcher Fachrichtung eingestellt werden. 2. Wie viele Personen, bei denen der Bachelor-Abschluss den höchsten erreichten akademischen Grad darstellt, wurden in den letzten 5 Jahren neu eingestellt (bitte seit 2010 für jedes Jahr und für jede einzelne Oberste Landesbehörde, Landesbehörde , Landesmittelbehörde, Einrichtung und Landesbetreib aufschlüsseln )? Entsprechendes Datenmaterial ist in der Vergangenheit nicht erhoben worden und kann in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum auch nicht ermittelt werden. 3. Wie viele Personen, bei denen der Master-Abschluss den höchsten erreichten akademischen Grad darstellt, wurden von der Landesregierung in den letzten 5 Jahren neu eingestellt (bitte seit 2010 für jedes Jahr und für jede einzelne Oberste Landesbehörde, Landesbehörde, Landesmittelbehörde, Einrichtung und Landesbetreib aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Was unternimmt die Landesregierung zur Steigerung der Akzeptanz des Bachelor -Abschlusses? Wie unter Frage 1 dargelegt ist der Bachelor-Abschluss grundsätzlich geeignete Bildungsvoraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Die oben dargestellten Ausbildungsgänge sind qualitativ hochwertig und allgemein anerkannt.