LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9508 17.08.2015 Datum des Originals: 17.08.2015/Ausgegeben: 20.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3703 vom 20. Juli 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/9321 Nachfrage zu einem Atomtransport von Duisburg nach Ahaus Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3703 mit Schreiben vom 17. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage "Atomtransporte durch NRW 2014" (16/8220) ergeben sich weitere Fragen für einen speziellen Transport. In der der Antwort beigefügten Liste wird ein Transport von der GNS Duisburg (Dokument Seite 6 - Abtransporte aus Duisburg lfd. Nummer 13) mit Ziel Ahaus angegeben. Start war am 06.05.2014 in Duisburg. Laut Liste der angekommen Transporte in Ahaus (Dokument Seite 7 - Anlieferungen 2014 - lfd. Nummer 1) ist der Transport am 08.05.14 in Ahaus angekommen . Somit wäre der Transport zwei Tage für eine Strecke von ca. 100 km unterwegs gewesen. Zudem hat sich die Abfallmasse zwischen Start und Ziel laut Liste um 1 kg erhöht (von 26.838 kg auf 26.839 kg). 1. Warum hat der Transport zwei Tage benötigt? 2. Wo wurden die Waggons zwischengeparkt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9508 2 3. Von Urantransporten ist bekannt, dass sie gelegentlich an Güterzüge gekoppelt werden, die anderes Material und andere Ziele haben. Wie war hier die Vorgehensweise ? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Vorgehen der Deutschen Bahn AG als Disponent vor. Die atomrechtliche Aufsicht über Transporte auf öffentlichen Schienenwegen obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt. 4. Woraus resultiert die unterschiedliche Massenangabe zwischen Start und Ziel? Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/8220) auf die Kleine Anfrage 3143 ist verbunden mit Tabellen, auf die sich der Fragesteller in seiner Vorbemerkung zur vorliegenden Kleinen Anfrage bezieht. In ihren Antworten auf die 1. und 2. Frage der Kleinen Anfrage 3143 wies die Landesregierung mit Bezug auf die Masseangaben in den Tabellen jeweils auf folgendes hin: „Die Masseangaben sind auf volle kg gerundet.“ Dies vorausgeschickt weist die Landesregierung darauf hin, dass die Massedifferenz von 1 kg, nach der der Fragesteller jetzt fragt, aus der unterschiedlichen Art und Weise der Rundung der Masseangaben resultiert. Bei der Vorbereitung der Dokumente über die Abgabe der vier Container in Duisburg wurden die jeweils auf eine Stelle nach dem Komma ermittelten Massen der Container zuerst auf volle kg gerundet und dann zur Gesamtmasse addiert, was in diesem Fall zu einer Abrundung der Gesamtmasse auf volle kg führte. Bei der Vorbereitung der Dokumente über die Annahme der vier Container in Ahaus wurden die jeweils auf eine Stelle nach dem Komma ermittelten Massen der Container zuerst addiert ; danach wurde die Summe der Gesamtmasse auf volle kg gerundet, was zu einer Aufrundung der Gesamtmasse führte. Die durch Rundung auf volle kg bedingte Erhöhung der Masse von 26.838 kg um 1 kg auf 26.839 kg ist eine Erhöhung um 0,0037 %; diese „Erhöhung“ liegt mehrere Größenordnungen unter der Messgenauigkeit gebräuchlicher Wiegesysteme.