LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/954 24.09.2012 Datum des Originals: 21.09.2012/Ausgegeben: 27.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 355 vom 23. August 2012 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/712 Regionalplan Ruhr (Personelle Ressourcen) Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 954 mit Schreiben vom 21. September 2012 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Regionalverband Ruhr (RVR) steht vor seiner zugewiesenen Aufgabe, nach mehr als 40 Jahren wieder einen einheitlichen Regionalplan für das Ruhrgebiet aufzustellen. Aus fünf Plänen ist ein in sich stimmiger Zukunftsplan für die Metropole Ruhr zu erarbeiten, wobei der Regionale Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr (Bochum, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen , Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen) zu integrieren ist. Dabei ist auch noch der angekündigte und immer noch in Erarbeitung befindliche neue Landesentwicklungsplan zu beachten, wenn er denn kommt. Für den Planungsraum existiert noch keine einheitliche Planungsphilosophie. Dieses Gesamtkonzept soll für die nächsten 15 Jahre die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Region festlegen und ist im Sinne des Gegenstromprinzips insbesondere im engen vertrauensvollen Zusammenwirken mit den Kommunen aufzustellen. Die derzeitige personelle Ausstattung des RVR entspricht aber nicht den zuvor beschriebenen Herausforderungen, zumal über einen längeren Zeitraum das zeitintensive und aufwendige Verfahren zum Kraftwerk Datteln IV Kräfte bindet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/954 2 Vorbemerkung der Landesregierung Eine sparsame Haushaltsführung bei gleichzeitig effizienter Aufgabenwahrnehmung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und Richtschnur bei der Aufstellung des Landeshaushaltes und beim Haushaltsvollzug. 1. Wie wird die derzeitige Personalausstattung der staatlichen Regionalplanung beim RVR beurteilt? Bereits in der 14. Wahlperiode wurde dem RVR mit dem Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr (GV.NRW. S. 212) vom 5. Juni 2007 die Aufgabe als Regionalplanungsbehörde für das Verbandsgebiet des RVR zugewiesen . Die Personalausstattung für diese für den RVR neue Aufgabe wurde in dem Öffentlich -rechtlichen Vertrag vom 19. Juni 2009 über den finanziellen Ausgleich und die Gestaltung des Übergangs im Zusammenhang mit der Übertragung der staatlichen Aufgabe Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr für sein Verbandsgebiet festgelegt, ebenfalls in der 14. Wahlperiode. Damals wurden als angemessene Personalausstattung acht Stellen, davon drei Stellen im höheren Dienst, festgelegt. Für dieses Personal erhält der RVR einen pauschalen Kostenausgleich aus dem Landeshaushalt in Höhe von derzeit 475.000,- Euro. In dem Vertrag sagt der RVR zu, eigenes Personal für die Tätigkeitsfelder Öffentlichkeitsarbeit , Demographie, Finanzmanagement und Zentrale Dienste, Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung, Landschaftsentwicklung und Umwelt einzusetzen. 2. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer personellen Aufstockung? Gemäß der vertraglichen Regelung ist eine Evaluierung der Kostenpauschale im Abstand von drei Jahren vorgesehen. Dabei wird auch die Angemessenheit der Personalausstattung unter Berücksichtigung der Aufgabenentwicklung und des tatsächlichen Arbeitsaufwandes beurteilt. 3. Wenn ja, wann ist mit der Sicherstellung einer angemessenen Anzahl von Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern der regionalen Planungsbehörde beim RVR zu rechnen? Die Kostenpauschale wird im Haushaltsjahr, das auf den Stichtag der Überprüfung folgt, abhängig vom Prüfergebnis ggf. neu festgesetzt.