LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9541 21.08.2015 Datum des Originals: 20.08.2015/Ausgegeben: 26.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3707 vom 23. Juli 2015 der Abgeordneten Susanne Schneider und Angela Freimuth FDP Drucksache 16/9325 Lähmt die Frauenquote die Arbeit der Verwaltungsräte der nordrhein-westfälischen Studentenwerke? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3707 mit Schreiben vom 20. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge gibt es Probleme bei der Neubesetzung einiger Verwaltungsräte von nordrhein-westfälischen Studentenwerken. Das aktuelle Gesetz über die Studierendenwerke , welches der Landtag im vergangenen Jahr verabschiedet hat, sieht vor, dass mindestens vier von den neun Verwaltungsratsmitgliedern weiblich sein müssen. Dass es bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu größeren Schwierigkeiten kommen kann, ist im Lichte der Besetzungsverfahren absolut erklärlich. Jeder Verwaltungsrat setzt sich aus vier Studierenden sowie einem anderen Mitglied von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks und im Weiteren aus zwei Bediensteten der Einrichtung, einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem , rechtlichem oder sozialem Gebiet und letztlich einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks zusammen. Die vorgeschalteten Entsendungsprozesse sind komplex und mehrschichtig: Die Studierenden wählen ihre Mitglieder beispielsweise durch Wahlentscheidungen mehrerer betroffener Studierendenparlamente, das Hochschulmitglied wird von den Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung im jeweiligen Senat der Hochschule bestimmt . Auch die Rektorate und Präsidien müssen sich bei der Benennung ihrer Vertre- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9541 2 tungsperson einigen, wenn mehrere Hochschulen am Studentenwerk beteiligt sind. Bei diesen Entscheidungsprozessen mehrerer Organe ist es demnach durchaus vorstellbar, dass tatsächlich die vorgegebene Frauenquote nicht erreicht wird, insbesondere da nicht vorgesehen ist, dass sich die unterschiedlichen Gremien über ihre Entsendungen ins Benehmen setzen oder sich gar über das Geschlecht der potentiellen Vertretungspersonen abstimmen. 1. Zu welchem Ergebnis führten die Wahlen der Verwaltungsräte der Studierendenwerke Aachen, Bonn, Dortmund, Münster und Wuppertal unter aktueller Hochschulgesetzgebung? (Bitte die Verwaltungsräte nach Studierendenwerk, Statusgruppe und jeweiligem Geschlecht innerhalb der Statusgruppe darstellen.) Studierendenwerk Aachen Wahlgremium Besetzungsrecht Anforderung Wahlergebnis nach Geschlecht Anzahl Mann Frau Rektorat TH Aachen 1 Mitglied Rektorat x Senat FH Aachen 1 sonstiges Mitglied der Hochschule x Studierendenparlament Technische Hochschule Aachen 3 Studierende Technische Hochschule Aachen xx x Studierendenparlament Fachhochschule Aachen 1 Studierende Fachhochschule Aachen (noch nicht gewählt) Personalversammlung Studierendenwerk Aachen 2 Beschäftigte des Studierendenwerks x x Verwaltungsrat in der konstituierenden Sitzung 1 Person mit einschlägigen Fachkenntnissen /Berufserfahrung auf wirtschaftlichem , rechtlichem oder sozialem Gebiet (noch nicht gewählt) Gesamt 9 5 2 Studierendenwerk Bonn Wahlgremium Besetzungsrecht Anforderung Wahlergebnis nach Geschlecht Anzahl Mann Frau Rektorat Universität Bonn 1 Mitglied Rektorat x Senat Universität Bonn 1 sonstiges Mitglied der Hochschule x Studierendenparlament Universität Bonn 3 Studierende Universität Bonn xx x Studierendenparlament Fachhochschule Bonn-RheinSieg 1 Studierende Fachhochschule BonnRhein -Sieg x Personalversammlung Studierendenwerk Bonn 2 Beschäftigte des Studierendenwerks x x Verwaltungsrat in der konstituierenden Sitzung 1 Person mit einschlägigen Fachkenntnissen /Berufserfahrung auf wirtschaftlichem , rechtlichem oder sozialem Gebiet (noch nicht gewählt) Gesamt 9 4 4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9541 3 Studierendenwerk Dortmund Wahlgremium Besetzungsrecht Anforderung Wahlergebnis nach Geschlecht Anzahl Mann Frau Rektorat Universität Dortmund 1 Mitglied Rektorat x Senat Fachhochschule Südwestfalen 1 sonstiges Mitglied der Hochschule x Studierendenparlament Universität Dortmund 2 Studierende Universität Dortmund xx Studierendenparlament Fachhochschule Südwestfalen und Fachhochschule Dortmund 2 Studierende Fachhochschule Südwestfalen und Fachhochschule Dortmund xx Personalversammlung Studierendenwerk Dortmund 2 Beschäftigte des Studierendenwerks x x Verwaltungsrat in der konstituierenden Sitzung 1 Person mit einschlägigen Fachkenntnissen /Berufserfahrung auf wirtschaftlichem , rechtlichem oder sozialem Gebiet (noch nicht gewählt) Gesamt 9 6 2 Studierendenwerk Münster Wahlgremium Besetzungsrecht Anforderung Wahlergebnis nach Geschlecht Anzahl Mann Frau Rektorat Universität Münster 1 Mitglied Rektorat x Senat Fachhochschule Münster 1 sonstiges Mitglied der Hochschule x Studierendenparlament Universität Münster 3 Studierende Universität Münster xxx Studierendenparlament Fachhochschule Münster 1 Studierende Fachhochschule Münster x Personalversammlung Studierendenwerk Münster 2 Beschäftigte des Studierendenwerks x x Verwaltungsrat in der konstituierenden Sitzung 1 Person mit einschlägigen Fachkenntnissen /Berufserfahrung auf wirtschaftlichem , rechtlichem oder sozialem Gebiet (noch nicht gewählt) Gesamt 9 7 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9541 4 Studierendenwerk Wuppertal Wahlgremium Besetzungsrecht Anforderung Wahlergebnis nach Geschlecht Anzahl Mann Frau Rektorat Universität Wuppertal 1 Mitglied Rektorat x Senat Universität Wuppertal 1 sonstiges Mitglied der Hochschule x Studierendenparlament Universität Wuppertal 3 Studierende Universität Wuppertal xx x Studierendenparlament Hochschule für Musik, Standort Wuppertal 1 Studierende Hochschule für Musik, Standort Wuppertal (noch nicht gewählt) Personalversammlung Studierendenwerk Wuppertal 2 Beschäftigte des Studierendenwerks xx Verwaltungsrat in der konstituierenden Sitzung 1 Person mit einschlägigen Fachkenntnissen /Berufserfahrung auf wirtschaftlichem , rechtlichem oder sozialem Gebiet (noch nicht gewählt) Gesamt 9 4 3 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass mit der vorgegebenen Frauenquote in die individuelle Auswahlentscheidungsgewalt der entsendenden Gremien oder Organe (Studierendenparlamente, Rektorate, Präsidien etc.) eingegriffen wird? Die in § 5 Absatz 3 Studierendenwerksgesetz getroffene Regelung entspricht dem Auftrag zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau aus dem Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG). Die Wahlgremien sind damit gesetzlich verpflichtet , dieses Gebot bei der Besetzung der Verwaltungsräte der Studierendenwerke umzusetzen . Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 3560 (LT-Drs. 16/9243) verwiesen. 3. Gibt es vor dem Hintergrund der praktischen Probleme bei der Besetzung der Verwaltungsräte seitens der Landesregierung Überlegungen oder Bestrebungen, das aktuelle Gesetz anzupassen, um klarere Vorgaben zur Umsetzung der Frauenquote vorzugeben? Bisher sieht die Landesregierung keinen Anlass, solche Überlegungen anzustellen. 4. Welche konkreten Verfahrensvor- oder Verfahrensratschläge zur Lösung von Situationen, in denen die geforderte Frauenquote im Rahmen der definierten Entsendungsprozesse nicht erreicht wird, gibt die Landesregierung? Die Studierendenwerke könnten gegebenenfalls gebeten werden, eine Satzung zu erlassen, in der das Abstimmungsprocedere so geregelt wird, dass ein gesetzesgerechter Verwaltungsrat zustande kommt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9541 5 5. Fordert die Landesregierung von den Studierendenwerken, in denen die Vorgaben zur Frauenquote nicht erfüllt sind, dass die demokratischen Wahlen der Verwaltungsräte wiederholt werden? Ja, dies ist bisher an den Standorten Münster und Dortmund der Fall.