LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9544 21.08.2015 Datum des Originals: 20.08.2015/Ausgegeben: 26.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3685 vom 13. Juli 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9294 Verteilung von Landesaufnahmeeinrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3685 mit Schreiben vom 20. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei einer Sondersitzung des Innenausschuss am Freitag, 10. Juli 2015, anlässlich der Notsituation der Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund-Hacheney mit einer dreifachen Überbelegung sowie zwei Aufnahmestopps innerhalb einer Woche, erklärte der Innenminister, dass in den inzwischen 44 Landeseinrichtungen (Erstaufnahmeeinrichtungen, Zentrale Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte) derzeit 13.500 Menschen untergebracht sind, auf 14.000 Plätzen. Die Lage in Dortmund-Hacheney, die standortbedingt bereits besonders belastet ist, wurde durch acht wegen Windpocken gesperrte Heime erschwert. 6 Zentrale Unterbringungseinrichtungen des Landes (Bad-Berleburg, Bad-Driburg, Burbach, Essen, Neuss, Olpe) und zwei Notunterkünften (Heiligenhaus und Hagen-Hohenlimburg) wurden wegen Krankheitsfällen geschlossen. Dadurch standen 3.100 Plätze nicht zur Verfügung. Insgesamt gibt es in NRW zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Bielefeld und Dortmund, 22 Zentrale Unterbringungsrichtungen, von denen drei zusätzlich die Funktion einer Erstaufnahmeeinrichtung haben (Bad Berleburg, Burbach und Unna-Massen). Demnächst wird auch in Ahlen eine ZUE eingerichtet. Dort sollen bis zu 500 Flüchtlinge unterkommen. Eine Einrichtung am Flughafen Düsseldorf zählt ebenfalls zu den ZUE, dort ist kurzzeitig Platz für 40 Menschen. Außerdem gibt es landesweit 20 Notunterkünfte. Diese sind darauf ausgelegt, Flüchtlingen für einen Zeitraum von mehreren Wochen bis zu wenigen Monaten eine Bleibe zu bieten. Die jüngsten Notunterkünfte befinden sich in Beckum und in Bad Salzuflen. Aber auch in Marl, Paderborn, Münster, Lengerich, Coesfeld, Marl und Meschede bekommen hunderte Menschen vorübergehend ein Dach über dem Kopf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9544 2 In der Sitzung des Innenausschusses erklärten die Vertreter des Innenministeriums, dass es derzeit noch eine "Unwucht" zwischen Westfalen und Rheinland bei der Aufnahme von Flüchtlingen gebe. Aktuell nehmen die Landeseinrichtungen in Westfalen zwei Drittel der Flüchtlinge auf. Auch im Vergleich der Regierungsbezirke zeigt sich, dass rund ein Drittel aller Kapazitäten in Landesaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Arnsberg liegen, während Detmold rund ein Fünftel und die Regierungsbezirke Köln und Münster rund 10 Prozent der Kapazitäten bereitstellen. 1. Wie konkret will die Landesregierung die Erstaufnahmeeinrichtung in DortmundHacheney , die eine besondere Belastung aufgrund ihres Standortes zu tragen hat, dauerhaft entlasten? Ein Schwerpunkt beim Ausbau der Kapazitäten liegt auf der Errichtung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). Hier kommen Asylsuchende in NRW täglich erstmals an, in kaum prognostizierbarer Anzahl. Im Jahr 2015 waren dies bis zum 31.07. bereits rund 87.400 Personen . Alleine die Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) wurden in diesem Jahr von 600 auf 2.000 erhöht. Zu den bereits bestehenden EAE in Bielefeld und Dortmund sind in diesem Jahr bereits die Einrichtungen in Unna und im Kreis Siegen-Wittgenstein in einen eigenständigen EAE-Betrieb übergegangen, eine weitere EAE in Essen befindet sich im Aufbau und soll im Dezember in Betrieb gehen. Mit einem weiteren Ausbau der Kapazitäten in Bielefeld und im Kreis Siegen-Wittgenstein werden dann 3.000 EAE-Plätze zur Verfügung stehen. Hiermit soll eine bessere Verteilung der Zugänge auf mehrere EAE-Standorte erreicht werden. Weitere Standorte für die Planungen über das Jahr 2015 hinaus werden geprüft . Zu den Ausbauplanungen wird im Übrigen auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 3469 (LT-Drs. 16/9240) verwiesen. 2. Wie will die Landesregierung kurz- bzw. mittelfristig die Situation Überbelegung der EAE Dortmund entschärfen, solange weitere EAE-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen? Zur kurzfristigen Entlastung aller bestehenden EAE werden weitere Registrierungs- und Röntgenkapazitäten an sogenannten Überlaufstandorten in bestehenden ZUE geschaffen. Durch Personalverstärkungen und die Optimierung von Bearbeitungsprozessen ist bereits eine Verbesserung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe in der EAE Dortmund in die Wege geleitet worden. Aufgrund des mit den sprunghaft steigenden Zugängen einhergehend enorm gestiegenen Personalbedarfs werden derzeit Bedienstete aus der inneren Verwaltung und anderen Ressortsbereichen sowie pensionierte Landesbeamte gewonnen, die u.a. die Registrierung der Neuankömmlinge vornehmen sollen. Diese Form der personellen Unterstützung ist sowohl für die grundständigen EAE, als auch für die oben genannten sogenannten Überlaufstandorte vorgesehen. Des Weiteren wurden auch zur Ausweichunterbringung der Erstaufzunehmenden alleine im Juli über 9.000 weitere Notunterkunftsplätze eingerichtet. Mit allen Notunterkünften stehen am 31.07.2015 rund 21.500 Plätze zur Verfügung. Um der aktuellen Entwicklung der Asylbewerberzahlen Rechnung zu tragen, werden in allen Regierungsbezirken derzeit weitere Unterbringungskapazitäten geschaffen, die längerfristig zur Verfügung stehen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9544 3 3. Wie ist aktuell die Verteilung von Platzkapazitäten von Landesaufnahmeeinrichtungen nach Regierungsbezirken? (Bitte sortiert nach ZUEs, EAEs und Notunterkünften ) Die Verteilung der Unterbringungskapazitäten des Landes zum Stichtag 31.07.2015 kann der Anlage 1 entnommen werden. Mit den aktuellen Einrichtungsplanungen, die unter ande-rem in Mönchengladbach, Wegberg , Euskirchen, Essen, Düsseldorf und Neuss weitere Kapazitäten in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln vorsehen, wird eine gleichmäßigere Verteilung der Landeseinrichtungen zwischen dem Rheinland und Westfalen angestrebt. Dazu verweise ich ergänzend auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 3469 (LT-Drs. 16/9240) und 3616 (LT-Drs. 16/9424). 4. Seit wann besteht die „Unwucht“ der Verteilung von Landesaufnahmeeinrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens? Auch in der Vergangenheit befand sich die Mehrzahl der Landesaufnahmeeinrichtungen in den westfälischen Lan-desteilen. Im Zuge des Abbaus von Landeskapazitäten wurden alleine im Zeitraum von 2000 bis 2007 mehrere Einrichtungen geschlossen, mit dem Ergebnis, dass in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf schließlich keine Landeseinrichtungen mehr vorhanden waren. Im Jahr 2000 waren insgesamt elf Landeseinrichtungen vorhanden, davon acht in den westfälischen und drei in den rheinischen Regierungsbezirken: Regierungsbezirk Arnsberg: EAE und ZUE Dortmund bis 2004 (EAE wieder ab 2007) ZUE Hamm bis 2005 ZUE Hemer Regierungsbezirk Detmold: EAE Bielefeld bis 2006 (wieder eröffnet 2011) ZUE Lübbecke bis 2001 ZUE Minden bis 2001 Regierungsbezirk Münster: ZUE Castrop-Rauxel bis 2000 ZUE Schöppingen Regierungsbezirk Düsseldorf: EAE Düsseldorf bis 2007 Regierungsbezirk Köln: EAE Köln bis 2004 ZUE Düren bis 2006 Im Jahr 2011 befanden sich zwei von vier Landeseinrich-tungen im Regierungsbezirk Arnsberg und jeweils eine in den Regierungsbezirken Detmold und Münster: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9544 4 Regierungsbezirk Arnsberg: EAE Dortmund ZUE Hemer Regierungsbezirk Detmold: EAE Bielefeld Regierungsbezirk Münster: ZUE Schöppingen 5. Ein Grund der dramatischen Situation der EAE Dortmund-Hacheney ist auch die krankheitsbedingte Schließung von 8 ZUEs und Notunterkünften. Welchen Notfallplan hat die Landesregierung für den Fall, dass eine EAE krankheitsbedingt geschlossen werden muss? Für das Auftreten von Varizellen in Aufnahmeeinrichtungen, wie zuletzt und aktuell der Fall, hat das Landeszentrum Gesundheit NRW in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter die als Anlage 2 beigefügte Handlungsempfehlung für die unteren Gesundheitsbehörden erarbeitet (siehe auch Anlage 3: Ablaufschema). Darüber hinaus gibt es eine von der Bezirksregierung Arnsberg erstellte Handreichung für Einrichtungsbetreiber „Management der Windpocken in der Asylunterkunft“ (Anlage 4), die diese Empfehlungen in einem vereinfachten Ablaufschema zusammenfasst. Eine wichtige Zielvorgabe bei der Erstellung dieser Empfehlungen war es, in der akuten Notsituation sowohl dem Infektionsschutz gerecht zu werden, als auch den notwendigen Transfer zwischen den Unterbringungseinrichtungen zu ermöglichen. Hiernach sind, sofern die örtlich zuständigen Amtsärztin-nen/Amtsärzte dieser Empfehlung im Rahmen ihres ärztli-chen Ermessens folgen, unter bestimmten Voraussetzun-gen Personentransfers bezüglich der betroffenen Einrichtungen möglich. Das führt dazu, dass die betreffende Einrichtung gerade nicht komplett geschlossen werden muss. Gemäß dem speziellen Notfallkonzept der Bezirksregie-rung Arnsberg zum Umgang mit infektiösen oder parasitä-ren Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes ist daneben bei Erkennen von infektiösen oder parasitären Erkrankungen zwingend die Separation betroffener Personen und ggf. nahestehender Kontaktpersonen mittels der Nutzung eines Isolierzimmers bis zum Eintreffen einer Ärztin/ eines Arztes durchzuführen. Bei Erkrankungen in Unterkünften ohne die Möglichkeit der isolierten Unterbringung ist das Verlegen der betroffenen Personen nach Rücksprache mit einer Ärztin/einem Arzt in eine Unterbringungseinrichtung , die diese Möglichkeit bietet, vorgesehen. Daneben wird für saisonale Zugangsspitzen und besondere Notlagen - die derzeitigen hohen Zugangszahlen und die teilweise eingeschränkte Platznutzbarkeit infolge von Erkrankungsfällen stellen eine Kombination beider Herausforderungen dar - auf definierte Reservekapazitäten in bestehenden Einrichtungen sowie auf zusätzliche externe Abrufkapazitäten zurückgegriffen . Für den erfahrungsgemäß besonders zugangsstarken Herbst stehen künftig feste Kontingente in Jugendherbergen bereit. Hinzukommen von den einzelnen Bezirksregierungen übergangsweise landesweit in Betrieb genommene Notunterkünfte. Um der aktuellen Entwicklung der Asylbewerberzahlen Rechnung zu tragen, werden in allen Regierungsbezirken derzeit weitere Unterbringungskapazitäten geschaffen, die längerfristig zur Verfügung stehen werden. Kapazitäten 31.07.2015 Regelkapazität Notkapazität Regierungsbezirk EAE Dortmund 300 350 BRA EAE Siegen-Wittgenstein (Burbach) 480 480 BRA EAE Siegen-Wittgenstein (Bad Berleburg) 360 360 BRA EAE Unna-Massen 600 800 BRA ZUE Bochum 140 140 BRA ZUE Hemer 550 650 BRA ZUE Wickede 480 480 BRA ZUE Rüthen 600 600 BRA ZUE Olpe 370 370 BRA NU Hagen 1 250 BRA NU Hagen II' 200 BRA NU Meschede 112 BRA U Bochum 150 BRA NU Hamm 500 BRA NU Siegen 200 BRA NU Herne 104 BRA NU Witten 150 BRA NU Lünen 150 BRA NU Iserlohn 150 BRA NU Arnsberg 150 BRA NU Lippstadt 150 BRA NU Lüdenscheid 150 BRA Gesamt BR Arnsberg 3880 6646 BRA EAE Bielefeld 250 250 BRDT ZUE Oerlinghausen 570 570 BRDT ZUE Detmold 504 600 BRDT ZUE Borgentreich 500 600 BRDT ZUE Bad Driburg 300 390 BRDT NU Bad Salzuflen 350 BRDT NU Paderborn 132 BRDT NU Hövelhof 700 BRDT NU Gütersloh 1 200 BRDT NU Gütersloh II 200 BRDT NU Minden 150 BRDT Gesamt BR Detmold 2124 4142 BRDT ZUE Neuss 500 500 BRD ZUE Kerken 510 510 BRD ZUE Duisburg 600 750 BRD ZUE Essen, Opti-Park 698 698 BRD ZUE Straelen-Herongen 150 150 BRD ZUE Düsseldorf Flughafen 25 40 BRD ZUE Willich 250 250 BRD ZUE Rees 150 150 BRD U Weeze 265 BRD NU Düsseldorf 1 284 BRD NU Düsseldorf II 50 BRD NU Heiligenhaus 194 BRD NU Mönchengladbach 150 BRD NU Oberhausen 150 BRD NU Remscheid 150 BRD NU Wuppertal - 150 BRD NU Mülheim adR 80 BRD U Krefeld 150 BRD NU Moers 150 BRD NU Verlbert 150 BRD NU Dormagen 150 BRD NU Dinslaken 150 BRD NU Viersen 150 BRD NU Wesel 125 BRD NU Grevenbroich 150 BRD Gesamt BR Düsseldorf 2883 5696 BRD ZUE Bonn 216 306 BRK NU Köln 150 BRK NU Linnich 500 BRK NU Simmerath 130 BRK NU Schleiden 200 BRK NU Aachen 300 BRK NU Leverkusen 100 BRK NU Bergisch Gladbach 80 BRK NU Troisdorf 100 BRK NU Bergheim 150 BRK NU Pulheim 150 BRK NU Kerpen 130 BRK Gesamt BR Köln 216 2296 BRK ZUE Schöppingen 350 430 BRMS NU Bocholt 100 BRMS NU Münster 200 BRMS NU Lengerich 350 BRMS NU Coesfeld 1 120 BRMS NU Coesfeld II 100 BRMS NU Marl 100 BRMS NU Beckum 105 BRMS NU Recklinghausen 130 B MS NU Rhede 90 BRMS NU Ahaus 100 BRMS NU Gelsenkirchen 150 BRMS NU Bottrop 150 BRMS NU Castrop-Rauxel 150 BRMS NU Gladbeck 150 BRMS NU Dorsten 150 BRMS NU Herten 150 BRMS Gesamt BR Münster 400 2725 BRMS Gesamt NRW 9503 21505 RW Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Varizellen - Empfohlenes Vorgehen bei Auftreten von Varizellen in Asylbewerbereinrichtungen (oder sonstigen Massenunterkünften) Besondere Risikogruppen • Schwangere ohne Impfschutz oder durchgemachte Varizellen-Erkrankung in der Vergangenheit (Gefahr: fetales Varizellensyndrom mit Fehlbildungen des Kindes oder Fehlgeburt), • immundefiziente Personen mit unbekannter oder fehlender Varizellenimmunität (z. B. bekannte HlV-lnfektion oder immunsuppressive Therapie), • Neugeborene Zielsetzung im Sinne des Infektionsschutzes Schutz der aktuellen und zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung vor Infektion - insbesondere der Gruppen, bei denen eine hohe Gefährdung durch die Infektion entstehen könnte (Schwangere, immundefiziente Personen, Neugeborene). Empfohlene Maßnahmen • Isolation bekannter Fälle für bis zu 7 Tage nach Beginn des Exanthems. Engen Kontaktpersonen sollte eine Impfung angeboten werden. Trotz Impfung sollten diese Kontaktpersonen für die mittlere Inkubationszeit nicht transferiert werden. • Schwangere, Neugeborene und Personen mit bekannter Immundefizienz sofort räumlich getrennt von den anderen unterbringen (auch eigene Sanitäranlagen und Essens-/Verpflegungsbereich). Vordringliche Abklärung des Immunstatus (bei positivem Antikörper-Befund (AK) kann die räumliche Abtrennung wieder aufgehoben werden). • Schwangere Frauen mit negativem AK-Ergebnis sollten kurzfristig einem Gynäkologen vorgestellt werden. • Wenn möglich Aufnahmestopp für Frauen mit bekannter Schwangerschaft (die seronegativ sind) und für Personen mit bekannter HlV-lnfektion erwirken. • Personen ohne dokumentierte Immunität (durch Impfung oder positiven AK Test) Impfung anbieten. Stand: 23.10.2014 1 www.lzg.gc.nrw.de Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Impfung • Eine Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren sollte generell und auch unabhängig von einem AK-Test durchgeführt werden. • Erwachsenen sollte bei nicht nachgewiesener Immunität (durch Impfung oder negativen AK-Test) eine Impfung angeboten werden. • Fachinformationen der Impfstoffhersteller sind zu beachten und begonnene Immunisierungen müssen abgeschlossen werden (2 Dosen Impfschema). Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit • Impfungen mit einem Lebendimpfstoff - wie z. B. gegen Varizellen - sind in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert. Nach Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 3 Monate vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei mehreren hundert dokumentierten Impfungen während bzw. innerhalb von 3 Monaten vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt (siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe). • Im Rahmen der Impfaufklärung kann ein Schwangerschaftstest angeboten werden. • Stillen ist grundsätzlich keine Kontraindikation für Impfungen. Postexpositionsprophylaxe Aktive Immunisierung Eine postexpositionelle Impfung für ungeimpfte Personen ohne Varizellenanamnese ist möglich und in Abhängigkeit von dem zeitlichen Abstand zur Exposition (maximal 5 Tage) auch wirksam. Eine Varizellenexposition stellt keine Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung dar. Passive Immunisierung Eine postexpositionelle Varizellenprophylaxe mittels VZIG (Varizella-ZosterImmunglobulin ) wird innerhalb von 96 Stunden nach Exposition (Aufenthalt eine Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum oder face-to-face-Kontakt oder Haushaltskontakt) für Personen mit erhöhtem Risiko für Varizellenkomplikationen empfohlen. Sie kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen. Stand: 23.10.2014 2 www.lzg.gc.nrw.de Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Zu diesem Personenkreis zählen • ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenanamnese, • immundefiziente Patientinnen oder Patienten mit unbekannter oder fehlender Varizellenimmunität, • Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Varizellen erkrankte. Für Applikation und Dosierung on VZIG sind die Herstellerangaben zu beachten. Die Empfehlungen der STIKO zu Impfungen und zur Postexpositionsprophylaxe bei Varizellen finden sich im Epidemiologischen Bulletin 34/2014 Transfer von Asylsuchenden aus anderen/in andere Einrichtungen Bei der Erstaufnahme ist oftmals weder der spezifische Immunstatus bekannt, noch wurden aktuelle Impfungen durchgeführt, oder eine Immundefizienz initial ausgeschlossen. Der Transfer in bzw. aus andere/n Einrichtungen kann daher in der Regel nur nach erfolgter Untersuchung und ggf. Impfung gemäß § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) erfolgen. Im Ermessen des Amtsarztes oder der Amtsärztin ist unter Güterabwägung in Notsituationen und bei Unterbringungsengpässen auch der Transfer von Personen nach einmaliger, aktueller Impfung gegen Varizellen vertretbar. Ausgenommen davon sind jedoch enge Kontakte an Windpocken erkrankter Personen(wie z.B. Familienmitglieder oder vergleichbar). Zudem ist auf den Schutz von Personengruppen mit besonderer Gefährdung durch die Erkrankung zu achten. Weitere Informationen zu Varizellen http://www.rki.de/DE/Content/lnfekt/EpidBull/Merkblaetter/Rat eber Varizellen.html RKI-Ratgeber für Ärzte http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/lmpfen/Varizellen/FAQListe Varizellen lmpfen.html?nn=2375548 Schutzimpfung gegen Varizellen: Häufig gestellte Fragen und Antworten http://www.infektionsschutz.de/erreqersteckbriefe/windpocken/ Erregersteckbriefe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung http://www.impfen-info.de/ Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Stand: 23.10.2014 3 www.lzg.gc.nrw.de Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfaten Ansprechperson im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) Dr. Sebastian Thole Fachgruppe Infektiologie und Hygiene Tel.: 0251 7793-4237 E-Mail: sebastian.thole@lzq.qc.nrw.de Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) von-Stauffenberg-Straße 36, 48151 Münster Telefon: 0251 7793-0 Telefax: 0521 7793-4250 DOststelle@lza.ac.nrw.de Stand: 23.10.2014 4 www.lzg.gc.nrw.de vt Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Auftreten von Varizellenerkrankungen in Asylbewerberunterkünften Übersicht und Transferschema Personengruppe Kontakt zu Erkrankten Maßnahme / Empfehlung T ransfer 2 dokumentierte Impfungen oder bekannt seropositiv nicht relevant keine besonderen Maßnahmen uneingeschränkt möglich 1 dokumentierte Impfung (z.B. im Rahmen der Untersuchung ge . §62 AsylVfG) kein bekannter/ wahrscheinlicher Kontakt oder keine Exposition entsprechend t Impfung vervollständigen (mind. 4 Wochen nach der ersten Impfung) IN die Einrichtung möglich AUS der Einrichtung > in einer Notsituation mögl. siehe unten ungeimpft Exposition Impfung, mögl. bis 5 Tage nicht für die Inkubationszeit (i.d.R. 14-16 Tage) oder entsprechend * oder t nach Exposition bekannt seronegativ keine Exposition entsprechend * oder t Impfung (Im unisierung nach 4 Wochen komplettieren) ja, nach dokumentierter Impfung Erkrankte - Isolation für bis zu 7 nach Auftreten des Exanthems Nein Schwangere, Neugeborene, verhindern!!! Immunstatus erheben Ja, bei nachweislich positivem Immunstatus Immundefiziente diese Personen sind durch eine Infektion besonders gefährdet Räumlich getrennte Unterbringung zum Schutz vor Erkrankung Aufnahme dieser Personen verhindern! (durch zurückliegende Erkrankung od. Impfung) Nein, wenn seronegativ Im Ermessen des Amtsarztes oder der Amtsärztin ist unter Güterabwägung in Notsituationen und Unterbringungsengpässen auch der Transfer von Personen nach einmaliger, aktueller Impfung gegen Varizellen vertretbar. Ausgenommen davon sind jedoch enge Kontakte an Windpocken erkrankter Personen (wie z.B. Familienmitglieder oder vergleichbar, siehe t). Zudem ist stets auf den Schutz von Personengruppen mit besonderer Gefährdung durch die Erkrankung zu achten! Definition der Ex osition: * Exposition: • Haushaltskontakt (Familienmitglieder oder vergleichbar) • 1 Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum • face-to-face Kontakt ± Exposition in Notsituationen: • enge Kontakte (z.B. Familien, Zimmernachbarn, oder vergleichbar) Stand: 23.10.2014 1 www.lzg.gc.nrw.de Handreichung für die Einrichtungsbetreiber j 08.07.2015 Management der Windpocken in der Asylunterkunft -Notfallplan zur Vermeidung der Schließung bei drohender ObdachlosigkeitAblaufschema bei einem Verdacht auf Windpocken Unmittelbar: 1: Kontaktsperre erkrankter Personen (und deren Familie bzw. enge Kontaktpersonen) zu anderen Asylsuchenden, soweit möglich 2: parallel: ärztliche Sicherung der Diagnose (möglichst am selben Tag, spätestens am Folgetag) UND sofortige Infor ation des Gesundheitsamtes Das weitere Vorgehen legt das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten fest. Grundsätzlich entscheiden die Gesundheitsämter gemäß § 28 IfSG in eigener Verantwortung über die notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Einrichtungsleitung veranlasst die weiteren Schritte, und meldet Unterstützungsbedarf (personell/fmanziell) bei der Bezirksregierung an. Um Transferstopps zu verhindern kann bei Unterbringungsengpässen nach dem umseitigen Fließschema vorgegangen werden. Grundlage für das Fließschema ist das Dokument „Auftreten von Varizellenerkrankungen in Asylbewerberunterkünften - Übersicht und Transferschema , welches den Gesundheitsämtern in NRW vorliegt. Seite 1 von 2 Handreichung für die Einrichtu gsbetreiber 08.07.2015 1. Kontrolle der Impfpässe Mindestens eine Impfung dokumentier Bisher keine Impfung dokumentiert V Verlegung möglich* 2. Impfangebot an alle Bewohner ohne dokumentierte Impfung I; Kontraindikation1/Ablehnung der Impfung I 3 b Titerbestimmung der VZV-Antikörper (VZV-IgG) Blutentnahme und Versand an Labor Schwangere und Immungeschwächte zuerst testen (akuter Handlungsbedarf) VZV = Varizella-Zoster-Virus (Windpocken-Virus) # als gegen Windpocken geimpft gelten Personen, deren Impfung in einem deutschsprachigem I pfpass dokumentiert ist oder deren Impfung vom zuständigen Arzt des Gesundheitsamtes als durchgefuhrt akzeptiert wurde * Verlegung/ Zuweisung erst nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt 1 Kontraindikation nach ärztlicher Entscheidung (z.B. Schwangerschaft, Immunsuppression, akuter, fieberhafter Infekt) v . VZV-IgG positiv -> Immunität vorhanden Kontraindikation1 vorhanden?~T nein 4a Erneutes Impfangebot 4b Einzelfallentscheidun Verlegung möglich* VZV-IgG negativ - keine Immunität vorhanden Seite 2 von 2 9544 26.08.pdf 9544 Anlage1 9544 Anlage2 9544 Anlage3 9544 Anlage4