LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9547 21.08.2015 Datum des Originals: 20.08.2015/Ausgegeben: 26.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3689 vom 16. Juli 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9299 Verweildauer von Asylbewerbern in Landesaufnahmeeinrichtungen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3689 mit Schreiben vom 20. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die stetig steigende Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen stellt Bund, Länder und Kommunen gemeinsam vor große Herausforderungen, denn eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung muss gewährleistet sein, Asylverfahrens dürfen nicht mehr so lange dauern und die Integration von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive sollte verbessert werden. Als erstes kommen Asylbewerber in Einrichtungen der Länder unter, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Doch viele Länder-Unterkünfte sind komplett überlastet. Das bekommen auch die Städte und Gemeinden zu spüren. § 44 des Asylverfahrensgesetz verpflichtet die Länder - und damit auch NordrheinWestfalen - für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. In der zweiten Juli-Woche wurde landesweit ein Höchststand von 5041 neuen Asylbewerbern verzeichnet. Nordrhein-Westfalen hat derzeit 1.800 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen , und 7.000 Regelunterbringungsplätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen. Die bereits angespannte Unterbringungssituation verschärft sich zusätzlich, denn zurzeit seien noch sechs große Zentrale Unterbringungseinrichtungen wegen Windpocken blockiert. Betroffen seien neben Neuss auch Aufnahmeeinrichtungen in Duisburg, Essen, Olpe, Bad Driburg und Rüthen. Insgesamt hätten sie eine Kapazität von 3140 Plätzen. Normalerweise sind die Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungsein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9547 2 richtungen in Nordrhein-Westfalen für etwa zwei Wochen zur Erstaufnahme und werden dann auf Flüchtlingsheime in den verschiedenen Städten verteilt. § 47 des Asylverfahrensgesetzes bestimmt, dass die Dauer des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen längstens bis zu drei Monate dauern kann. Eine kurze Verweildauer von wenigen Tagen oder durchschnittlich lediglich 2 Wochen stellt die Kommunen vor große Probleme. Aktuell verteilt das Land die Asylbewerber wegen der eigenen Überlastung vorschnell auf die Städte und Gemeinden. Die Kommunen stoßen hierdurch noch schneller an Kapazitätsgrenzen . Sie kommen kaum mehr nach, vernünftige Unterkünfte einzurichten. Viele Kommunen müssen auf Turnhallen, Container oder Zelte ausweichen. Das ist auf Dauer keine Lösung . Der Bund hat sich in seiner Verständigung mit den Ländern zum Ziel gesetzt die Kommunen dadurch zu entlasten, dass die Asylverfahren künftig während des 3-monatigen Aufenthalts komplett abgewickelt werden. Die Diejenigen, deren Asylanträge sehr wahrscheinlich abgelehnt werden und keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, sollen direkt von der Landesaufnahmeeinrichtung aus in ihre Heimat zurückgeführt und gar nicht erst an eine Kommune übermittelt werden. Asylbewerber mit Bleibeperspektive dagegen sollen möglichst frühzeitig in kommunalen Einrichtungen untergebracht werden und möglichst früh auch Integrationsangebote nutzten können. Bislang ist man davon aber noch weit entfernt, einerseits aufgrund der Verfahrensdauer beim BAMF, andererseits aber auch, weil die Länder bislang mit den vorhandenen Platzkapazitäten nicht gewährleisten können, dass ein großer Teil der Asylbewerber ohne Perspektive auf Anerkennung von Asyl, bis zur Verfahrensbeendigung zentral in Einrichtungen des Landes untergebracht werden sollen. 1. Welche Verweildauer haben Asylbewerber aktuell in den Landesaufnahmeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens? Die durchschnittliche Verweildauer von der Erstaufnahme bis zur Zuweisung an die Kommunen beträgt ca. 14 Tage. 2. In welchem Zeitraum wurden Flüchtlinge jeweils seit Januar 2014 bis heute auf die einzelne Kommunen weiterverteilt (bitte monatliche Auflistung)? Bis Mitte 2014 lag die durchschnittliche Verweildauer in den Landeseinrichtungen zwischen vier und sechs Wochen. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 1. Eine detaillierte Aufstellung ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 3. In welchem Zeitraum wurden Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive seit Januar 2015 bis heute in Kommunen geleitet? Im Rahmen des unter Federführung des Bundes zwischen Mitte Februar und Mitte Mai durchgeführten beschleunigten Verfahrens für Asylbewerber aus dem Kosovo wurden Antragsteller , die zurückgeführt werden konnten, bis zur Rückführung in Landeseinrichtungen belassen. Im Übrigen verweise ich zur durchschnittlichen Verweildauer auf die Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9547 3 4. Ab wann will die Landesregierung gewährleisten, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben? Bund und Länder beabsichtigen in einem befristeten Zeitraum eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine weitere Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland von Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote. Dies ist Ergebnis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015. Ein optimaler Einsatz der begrenzten Ressourcen und eine maximale Verfahrenseffizienz sollen durch Clustern von Verfahren unter Federführung des Bundes und enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure erreicht werden. Zeitpunkt und Umfang der konkreten Umsetzung in den einzelnen Bundesländern werden bilateral zwischen Bund und Ländern festgelegt, unter Berücksichtigung der länderspezifischen Voraussetzungen, insbesondere in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Aufnahmekapazitäten in den Landeseinrichtungen und den Bearbeitungsmöglichkeiten in den jeweiligen BAMF-Außenstellen. Derzeit werden Gespräche mit dem BAMF geführt, die eine Verständigung über den konkreten Umsetzungsrahmen in NRW zum Ziel haben. 5. Welche erforderliche Kapazität an Landesaufnahmeeinrichtung wird zukünftig in Nordrhein-Westfalen erforderlich sein, wenn das Ziel von Bund und Ländern zur Entlastung der Kommunen, ein Asylverfahren von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive vollständig während des Aufenthalts in einer Landesaufnahmeeinrichtung stattfinden soll, erreicht werden soll? Zu den Gesprächen über einen möglichen Umsetzungsrahmen siehe Antwort auf Frage 4.