LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9555 20.08.2015 Datum des Originals: 21.08.2015/Ausgegeben: 26.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3713 vom 21. Juli 2015 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/9331 Wofür brauchen wir einen Landtag? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3731 mit Schreiben vom 20. August 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Diese Frage ergibt sich aus der Vorgehensweise sowohl der rotgrünen Minderheitsregierung von 2010 bis 2012 aber auch aus der Presseinformation 515/7/2015 vom 17. Juli 2015. In einer Streichliste (siehe u.a. Vorlagen 15/854, 15/915, 15/937) hat die rotgrüne Minderheitsregierung in 2011 die laufenden Straßenplanungen für Bundesstraßen und Landesstraßen eingedampft. Eine Parlamentsbeteiligung (bzw. eine Beteiligung des Verkehrsausschusses ) fand nicht statt. Die Versuche, für jede gestrichene Maßnahme eine Begründung im Parlament bzw. im Ausschuß zu erhalten, waren ergebnislos, Eine Diskussion um die Einzelprojekte wurde mit der jeweiligen Mehrheit verhindert. Entscheidungen nach Gutsherrenart. Mit Presseerklärung vom 17.07.2015 wird nun wieder nach Gutsherrenart ohne Parlamentsbeteiligung eine geänderte Prioritätenliste vorgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9555 2 1. Wie werden die Priorisierungsänderungen begründet? Die Planungen sind vorangeschritten und weitere Erkenntnisse sind gewonnen worden. Insbesondere der Vorschlag des Landes zur Bewertung von Vorhaben im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ist beachtet worden. 2. Ist eine Beteiligung des Landtags bzw. Landtagsausschusses vorgesehen? 3. Für wie wichtig hält die Landesregierung eine Diskussion in den Gremien des Landtages für die künftigen Straßenplanungen? Bei der Festlegung der Prioritäten wurden die gesetzlichen Einstufungen der Bedarfspläne beachtet. Diese Festlegung von Prioritäten im Planungsgeschehen und die Abarbeitung der Straßenplanungen ist somit reines Verwaltungshandeln. Dies wird üblicherweise in allen Straßenbauverwaltungen praktiziert. Die Landesregierung kommuniziert dies jedoch öffentlich . 4. Will die Landesregierung eine aktuelle Übersicht über den Stand aller Bundesfern - und Landesstraßenplanungen dem Landtag zur Verfügung stellen? Selbstverständlich wird die Landesregierung bei Bedarf dem Landtag eine aktuelle Übersicht über den Stand aller Bundesfern- und Landesstraßenplanungen zur Verfügung stellen.