LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/956 24.09.2012 Datum des Originals: 24.09.2012/Ausgegeben: 27.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 384 vom 28. August 2012 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/770 Ortsumgehung Mechernich/Roggendorf (B 266) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 384 mit Schreiben vom 24. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit vielen Jahren setzen sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mechernich und des Ortsteils Roggendorf für den Bau einer Ortsumgehung ein. Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurde die Ortsumgehung Mechernich/Roggendorf (B 266) als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8259). Die vom Bund zu tragenden Investitionskosten dieser Neubaumaßnahme wurden seinerzeit mit rund 10,3 Mio. € veranschlagt. In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfern in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme als vorrangig zu planen ausgewiesen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Roggendorf ist der Bau der Ortsumgehung zwischen der L 169 und B 477 weiterhin von großer Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/956 2 1. Wie steht die Landesregierung zur Ortsumgehung Mechernich/ Roggendorf? Im Rahmen der Priorisierung aller Planungsmaßnahmen an Landes- und Bundesfernstraßen wurde die Ortsumgehung Mechernich/Roggendorf im Zuge der B 266 als vorrangig zu planen festgelegt. 2. Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus? Der Vorentwurf wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ohne Sichtvermerk mit der Bitte um Überarbeitung an das Land zurück gesendet. Vor dem Hintergrund der Kostenerhöhung im Vergleich zu den Bedarfsplankosten wurde darum gebeten, insbesondere die Notwendigkeit des Straßenquerschnitts mit drei Fahrstreifen zu überprüfen. 3. Welche weiteren Planungsschritte bis hin zur Planfeststellung sind noch erfor- derlich? Nach Überarbeitung des Vorentwurfes sind zunächst die Gesehenvermerke des Landesund Bundesverkehrsministeriums einzuholen. Anschließend können die Planfeststellungsunterlagen vorbereitet werden und ein Antrag auf Einleitung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde gestellt werden. 4. Wann ist mit einem Planfeststellungsbeschluss seitens des Landes Nordrhein- Westfalen zu rechnen? Zunächst ist eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich, vgl. Antwort zu Frage 3. Eine belastbare Zeitangabe für die Erlangung eines Planfeststellungsbeschlusses ist derzeit nicht möglich.