LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9560 24.08.2015 Datum des Originals: 21.08.2015/Ausgegeben: 27.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3733 vom 27. Juli 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9392 Personalplan der Polizei NRW: Wie wird der „Duisburg-Faktor“ umgesetzt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3733 mit Schreiben vom 21. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein vertraulicher Lagebericht der Polizei in Duisburg zeigt auf, dass die Beamten in manchen Problemvierteln der Stadt zunehmend ohnmächtig kriminellen Strukturen und Familienclans mit Migrationshintergrund gegenüberstehen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, eine zentrale Aufgabe der Polizei, ist enorm gefährdet. Die Aussagen dieses Lageberichtes würden „sehr ernst“ genommen, ließ ein Sprecher von Innenminister Ralf Jäger über die Medien verlauten (Der Westen, 27.07.2015). Konkret würden in Duisburg bereits seit einiger Zeit freie Kapazitäten von Hundertschaftsbeamten eingesetzt, um die Polizei in den Problembezirken zu unterstützen. Einen solchen „Duisburg-Faktor“ wolle der Innenminister auch bei der künftigen Personalplanung der Polizei in NRW einkalkulieren. Wenn es im Herbst 2015 um den Bedarf der einzelnen Behörden gehe, sollen „besondere Belastungen in problematischen Vierteln“ berücksichtigt werden. 1. Was gedenkt die Landesregierung konkret gegen kriminelle Strukturen in Problembezirken der nordrhein-westfälischen Städte zu unternehmen? Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt insbesondere den Kreispolizeibehörden. Die Kreispolizeibehörden prüfen in ihrer Verantwortung, wie sie ihr zugewiesenes Personal effektiv und effizient orientiert an der Sicherheitslage der Behörde LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9560 2 einsetzen. Zur Abwehr von Gefahren und zur Kriminalitätsbekämpfung analysieren die Kreispolizeibehörden fortlaufend und umfassend die örtliche Sicherheitslage. Auf Grundlage der Analyseergebnisse werden in den jeweiligen Sicherheitsprogrammen behördenstrategische Schwerpunktsetzungen bestimmt und in diesem Kontext auch brennpunktorientierte operative Maßnahmen festgelegt. Die gezielte Präsenz an Brennpunkten und in Bereichen, in denen sich die Bürger unsicher fühlen, ist ein Erfolgsfaktor und ein Baustein dieser Sicherheitsprogramme. Für ausgewiesene Kriminalitätsbrennpunkte werden Lagebilder erstellt und u. a. umfangreichere Präsenzkonzeptionen entwickelt bzw. auch ständig fortgeschrieben. Soweit Kreispolizeibehörden zur Aufgabenwahrnehmung im Einzelfall zusätzliche Personalressourcen benötigen, wird hierüber gesondert entschieden. Um die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten, werden insbesondere in sogenannten Problemstadtteilen zur Unterstützung der Polizeibehörden regelmäßig Kräfte der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen eingesetzt. Dies war in den letzten Jahren beispielsweise in den Städten Aachen, Dortmund, Duisburg und Köln im Rahmen von Präsenzkonzeptionen der Fall. Das Polizeipräsidium Duisburg wurde im Jahr 2014 im Rahmen der bestehenden brennpunktbezogenen Präsenzkonzeptionen mit 31.000 Personalstunden und im ersten Halbjahr 2015 mit ca. 9.000 Personalstunden durch die Bereitschaftspolizei unterstützt. Im Rahmen der Präsenzkonzeption „Duisburg-Nordstadt“1 erfolgt seit Juni 2015 zunächst bis zum 31.12.2015 grundsätzlich eine tägliche personelle Unterstützung durch einen Einsatzzug (38 Beamte) Bereitschaftspolizei. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenkonzept mit einem ganzheitlichen Ansatz im Zusammenwirken der Polizei mit städtischen Sicherheitspartnern . Zur Verbesserung der Erkenntnislage und Aufhellung von Kriminalitätsstrukturen führen die Polizeibehörden zudem im Einzelfall strategische und operative Auswertungen durch. Das LKA NRW unterstützt hierbei die Kreispolizeibehörden. Straftaten werden durch die Polizei NRW konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse werden hierbei umfassend ausgeschöpft. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden durch die Polizeibehörden Ermittlungsgruppen eingerichtet. 2. Wenn der Innenminister Hundertschaftsbeamte abzieht, damit sie die Polizei in Problembezirken unterstützen, wie will er dann die dauerhafte Einsatzbereitschaft der Hundertschaften für ihre eigentlichen Aufgaben sicherstellen? Zu den traditionellen Aufgaben der Bereitschaftspolizei gehört - wie oben dargestellt - neben der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass auch die Unterstützung der Polizeibehörden im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen. Wie auch in der Vergangenheit erfolgen Priorisierungen der Aufgabenwahrnehmung und der Zuweisung von Kräften der Bereitschaftspolizei , sofern unterschiedliche Einsatzanlässe eine solche erforderlich machen. Die durchgängige Einsatzbereitschaft der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei ist folglich nicht in Frage gestellt. 1 Offizieller Titel: Projekt „Triangel“ - Fortschreibung - Einsatzabschnitt „Nord“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9560 3 3. Muss die Polizei in Nordrhein-Westfalen angesichts des Personalmangels, der längst nicht nur in Duisburg, sondern landesweit besteht, nicht personell besser ausgestattet werden? Der Polizei des Landes NRW werden durch den Haushaltsgesetzgeber Planstellen und Stellen zur Verfügung gestellt. Personalressourcen werden auf die 47 Kreispolizeibehörden (KPB) auf dieser Grundlage über die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) in einem angemessenen Verhältnis auf alle Behörden im Land verteilt. Weitergehende Erläuterungen zur Systematik der BKV wurden dem Innenausschuss im November 2010 zur Verfügung gestellt (siehe Vorlage 15/148). Seit 2011 sind die Einstellungsermächtigungen für die Polizei kontinuierlich und deutlich erhöht worden, zunächst von 1.100 auf 1.400, in 2015 auf 1.642. Hierdurch wird zurzeit Personal aufgebaut. Die Planstellenentwicklung ab 2011 ist demzufolge positiv zu bewerten. Der Haushalt 2015 weist im Beamtenbereich 40.202 Planstellen und somit 609 Planstellen mehr als der Haushalt 2010 aus. Zur Unterstützung der Kreispolizeibehörden durch Kräfte der Bereitschaftspolizei wird darüber hinaus auf die Antworten zu den Fragen 1. und 2. verwiesen. 4. Worauf führt die Landesregierung die Probleme in städtischen Problembezirken zurück und warum nennt sie die Täter und kriminellen Strukturen nicht beim Namen? Die Ursachen für problematische Entwicklungen in einzelnen Polizeibezirken sind unterschiedlich und vielschichtig. Es handelt sich in erster Linie um gesamtgesellschaftliche Probleme . Relevante Faktoren sind in diesem Zusammenhang unter anderem hohe Arbeitslosenquoten , unterschiedliche Einkommensstrukturen, Spannungen zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowie Wohnraumprobleme. Einfache Lösungsansätze liegen bei dieser heterogenen Ausgangslage nicht vor. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit unternimmt die Polizei vielfältige Initiativen, jedoch ist grundsätzlich ein konzertiertes Handeln aller für die Sicherheit Verantwortlicher erforderlich. Im Übrigen ist festzustellen, dass Daten zu Tatverdächtigen und Gruppenstrukturen im Rahmen von Ermittlungen immer dann erhoben werden, wenn dies zu Zwecken der Strafverfolgung oder zur sonstigen polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ziel hierbei ist es, Erkenntnisse möglichst umfassend für die Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nutzen zu können. Konkrete Angaben zu Straftätern oder zu Angehörigen krimineller Gruppierungen verbieten sich aus Gründen des Datenschutzes. 5. Ist die Integrationspolitik der Landesregierung eine hinreichende Antwort auf die beschriebenen Probleme in Duisburg? Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren seine integrationspolitische Infrastruktur landesweit massiv ausgebaut. Als Großstadt mit einem hohen Anteil von Zuwanderinnen und Zuwanderern profitiert davon auch Duisburg. Zum 1. August 2013 wurde das dortige Kommunale Integrationszentrum gemäß § 7 Teilhabe- und Integrationsgesetz eingerichtet. Zusätzlich sind in Duisburg acht vom Land geförderte Integrationsagenturen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege tätig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9560 4 Die Integrationsarbeit in Duisburg genießt über die Stadtgrenzen hinaus ein hohes Maß an Anerkennung. Dazu trägt die Unterstützung durch das Land entscheidend bei. Integrationspolitik ist allerdings überfordert, wenn von ihr die Bekämpfung krimineller und teilweise international agierender Strukturen erwartet wird.