LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9562 24.08.2015 Datum des Originals: 20.08.2015/Ausgegeben: 27.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3704 vom 20. Juli 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/9322 Gefährdung der Anwohner im Kölner Norden durch die CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3704 mit Schreiben vom 20. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Unfällen durch uralte Rohrleitungen gekommen. Durch Leitungen, die zum Teil aus Vorkriegszeiten stammen und mindestens ein halbes Jahrhundert vom Stand der Technik entfernt sind, werden weiterhin giftige und umwelt- sowie gesundheitsgefährdende Substanzen gepumpt. Unfälle wurden auch von Leitungen verursacht, bei denen dem TÜV Mängel aufgefallen waren und die trotzdem weiter betrieben werden durften und dürfen. Für die CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen durch den Kölner Norden, die aus den 1960er Jahren stammt, wurde jetzt nur eine teilweise Neuverlegung unter dem Rhein beantragt . Eine Kampfmittel-Untersuchung ist nur für den Bereich der Neuverlegung vorgesehen, für den Altbereich, der ca 98 % der Gesamtlänge ausmacht, wurde sie niemals durchgeführt. In der letzten Zeit kam es etwas weiter südlich zu 2 Bombenentschärfungen, bei denen u.a. ein Seniorenheim geräumt werden musste. Mehr als 200 Rohrwandverdünnungen sind dort seit mehreren Jahren bekannt, jedoch vom TÜV als akzeptabel angesehen. An der völlig unzureichenden Leck-Erkennung soll sich nichts ändern, im Gegensatz zur neu gebauten CO-Pipeline nach Krefeld gibt es hier kein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9562 2 LEOS (Leckerkennungs-u. Ortungssystem), das ausdrücklich bei der neuen Pipeline von der Bezirksregierung (BZR) Düsseldorf nachgefordert wurde und zur einer Planänderung führte. Bevor bei einem Leck überhaupt ein Alarm in der Bayer-Sicherheitszentrale eingeht, können laut BZR Köln schon 105 m³ (ca. 105.000 Liter) nicht wahrnehmbares CO ausgeströmt sein. Ca. 30 ml töten ein Kind von 20 kg und machen einen Erwachsenen bewusstlos und damit fluchtunfähig; 120 ml können einen gesunden Erwachsenen töten. Die untere Nachweisgrenze eines CO-Verlustes beträgt 210 m³/h, also werden durch das Druck-VolumenMessverfahren erst Verluste über diesem Wert erkannt. Des Weiteren gibt es weder detaillierte Sicherheitsberechnungen noch realistische Rettungsmöglichkeiten bei einem Rohrbruch für die Anwohner, Kindergärten, Campingplätze im Gebiet und die Spaziergänger im linksrheinischen Naturschutzgebiet Worringer Bruch. 1. Warum wurde bisher kein unabhängiges Sicherheits- und Rettungsgutachten beauftragt? Die Zulassung der CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen unterliegt einem gesetzlichen Genehmigungsverfahren, in dem insbesondere auch Aspekte der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden. Entsprechend der Rohrfernleitungsverordnung hat der Betreiber einer Rohrfernleitungsanlage zum Beispiel Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen und fortzuschreiben, in denen die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Schadensfall festgelegt sind. Ein solcher Alarm- und Gefahrenabwehrplan liegt für die bestehende CO-Pipeline vor. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, unabhängige Sicherheits- und Rechtsgutachten zu beauftragen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Ertüchtigung der Krankenhäuser im Umkreis von 20 km von der CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen (z.B. zur Fortbildung über die Behandlung von CO-Vergiftungen) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es z.Zt. in NRW keine Überdruckkammer gibt, in der im 24-Stunden-Dienst Bewusstlose beatmet werden können? In NRW ist die Behandlung von CO Vergiftungen in vollem Umfang in den Krankenhäusern mit Intensivbetten möglich. Dort stehen im Wesentlichen die Möglichkeiten der Sauerstoffbeatmung mit normalem Druck (NBO) zur Verfügung. Aktuell weist der Krankenhausplan für die Region der Städte Köln, Dormagen und Leverkusen 458 Intensivbetten (Soll 2014) aus. Hinweise auf fachliche Einschränkungen, die dort z. B. Fortbildungsmaßnahmen erfordern könnten , liegen nicht vor. Die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) stellt auch aus Sicht des Landes eine weitere sinnvolle Behandlungsform dar. Da sie allerdings spezielle apparative und fachliche Anforderungen erfüllen muss, um in der stationären Bedarfsplanung des Landes berücksichtigt werden zu können, müssen besondere Kriterien erfüllt werden. Die insoweit nötige Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grund der seltenen Inanspruchnahme eines derartigen Angebots muss die Versorgungslage länderübergreifend beurteilt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9562 3 3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an, um zu verhindern , dass nach der Abspaltung der vormaligen Bayer Material Science in die Firma Covestro die Firma Bayer sich bei einem CO-Pipeline-Unfall aus der Verantwortung und Haftung stiehlt? Die Bayer MaterialScience AG ist seit mehreren Jahren Eigentümerin der CO-Pipeline und für den Betrieb und die Instandhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Das Unternehmen haftet entsprechend im Schadensfall. Am 18. September 2014 wurde die Entscheidung des Bayer-Konzerns getroffen, die Bayer MaterialScience AG (zukünftig unter dem Namen Covestro) in die Eigenständigkeit zu überführen. Der Bundesgesetzgeber hat für solche Fälle Regelungen getroffen, die den Schutz etwaiger Gläubiger gewährleisten. Seitens der Landesregierung besteht keine weitergehende rechtliche Handhabe. 4. Welche der Maßnahmen aus Frage 3 gedenkt die Landesregierung zu ergreifen? Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. 5. Kann von den Firmen Bayer und Covestro bei weiterem Betrieb der CO-Pipeline die Bildung einer einem möglichen Unfall entsprechenden finanziellen Sicherheit zur Behandlung der Opfer bzw. Entschädigung der Hinterbliebenen verlangt werden? Der Bundesgesetzgeber hat mit den bestehenden zivil- und umwelthaftungsrechtlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Sicherstellung der Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Personen- und Sachschäden infolge von Umwelteinwirkungen, die von Anlagen wie der CO-Pipeline ausgehen, geregelt. Seitens der Landesregierung besteht keine weitergehende Handhabe, die Bildung einer finanziellen Rücklage zu veranlassen.